Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 645

 

 

Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 397/10 (Dez. II, Amt 57) vom 20.10.2010, DS I (A) 645

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offen-
       bach für das Geschäftsjahr 2011, der im

1.1  Erfolgsplan

      bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 24.332 und den Erträgen in Höhe von
      T€ 21.525 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 2.807 abschließt

      und im

1.2  Vermögensplan

      bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 2.973 und Investitionen von
      T€ 166 sowie einem Jahresverlust von T€ 2.807 ausgeglichen abschließt;

1.3  einschließlich der Stellenübersicht

      und der

1.4  Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2011 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2011 in ihrer Sitzung vom 11.10.2010 dem Magistrat einstimmig bei drei Enthaltungen zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage