Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 646

 

Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/10 (Dez. II, Amt 81) vom 20.10.2010, DS I (A) 646


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung
    für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7 vorgesehenen Möglichkeit der
    Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.


Begründung

 

Im Rahmen der Neuregelungen im SGB II ab 2011, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007 erforderlich wurde, wurden die Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der zukünftigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Kommune und Arbeitsagentur als auch für zugelassene Kommunale Träger (sogenannte Optionskommunen) verändert.

 

Die fachlichen, organisatorischen sowie finanziellen Aspekte beider Varianten wurden daher auf Veranlassung des zuständigen Dezernates durch die Fachleute von Personalamt, Kämmerei und MainArbeit einer Prüfung unterzogen und gegeneinander abgewogen.

 

Die wesentlichen Entscheidungsgründe sind nachfolgend benannt; der ausführliche Bericht liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

  • Die als Nachfolgeeinrichtungen zu den "Arbeitsgemeinschaften" gem. § 44b SGB II vorgesehenen "gemeinsamen Einrichtungen" sind ab 2011 noch stärker in das zentrale System der Bundesagentur für Arbeit eingebunden. Zudem konnten mit der neuen Regelung einige Nachteile der bisherigen Arbeitsgemeinschaften nicht behoben werden - insbesondere die weitere Gestellung des Personals durch die beiden Träger Kommune und Arbeitsagentur mit verschiedenen Tarifen, personalwirtschaftlichen Systemen und Personalentwicklungsmodellen und das Fortbestehen zweier Weisungsstränge durch die beiden Träger.

 

  • Das Modell einer alleinigen kommunalen Trägerschaft bietet demgegenüber die Möglichkeit, in der Stadt Offenbach eine SGB-II-Stelle aus einem Guss mit einheitlichen Grundsätzen der Aufgabenerledigung und Steuerung zu schaffen. Die Stadt Offenbach erhielte dadurch mehr und klarere Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

 

  • Der Übergang in die kommunale Trägerschaft ist zwar mit erheblichen Umstellungen, Einmalaufwänden für IT und Infrastruktur sowie Risiken verbunden, die jedoch angesichts der möglichen Vorteile einer Neuorganisation als vertretbar anzusehen sind. So belaufen sich die prognostizierten Einmalinvestitionen und Implementierungskosten im Jahr 2011 einschließlich Risikopuffer auf rund 710.000 Euro. Der Bund beteiligt sich an den einmaligen Umstellungskosten mit einem Betrag von rund 660.000 Euro, so dass bei der Stadt Offenbach rund 50.000 Euro für die Vorbereitung der Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II in kommunaler Trägerschaft im Jahr 2011 verbleiben. Dieser Betrag ist angesichts der Vorteile, die die kommunale Trägerschaft langfristig bietet vertretbar.
    Bei den Aufwendungen für den laufenden Verwaltungsbetrieb kann durch die Kostenoptimierung, den Erhalt von Synergien zwischen SGB-II-Stelle und Stadtverwaltung sowie eine geringere Komplexität von Organisation und Steuerung  ein Kostenvorteil von rund 220.000 Euro pro Jahr realisiert werden (geringere Ausgaben und Vermeidung von Mehrausgaben).

Anlagen:

Bericht der Projektgruppe

Kostenübersicht