Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 656

 

 

Grünring vom Main zum Main – Regionalparkroute
Umgestaltung des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering
- 1. Bauabschnitt (1. BA)
hier: Projekt- und Kostenspaltungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 429/10 (Dez. I, Amt 60) vom 24.11.2010, DS I (A) 656


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umgestaltung des Straßenabschnittes Nordring zwischen Kaiserleibrücke und
    Goethering auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung und Baumanage-
    ment in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Baron, Darmstadt, erstellten und
    vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 420.000,00 € wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    63000.96550 „Grünring vom Main zum Main  (13.01.01)“, PN 7083, SK 09520000
    – Projekt 601120000000 Produkt 13.01.01 – wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009 und früher:              125.000,00 €
    Haushaltsplan 2010:                                 295.000,00 €
    Gesamt:                                                        420.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    45.208,10 € sind in den Folgejahren entsprechend zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g, geprüften
    Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 12.659,10 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581 „Grün-
    pflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003, Produkt 13.01.01 in den
    Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im Nachtrag) zusätzlich bereitzustellen.

5.  Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Erschließungsbeiträge:                                  124.100,00 €
    Kreditmarktmittel:                                           295.900,00 € 
    Gesamt:                                                          420.000,00 €


Begründung:

Mit Grundsatzbeschluss DS I (A) 985 vom 31.10.1996 wurde die Aufwertung und Verbesserung der gesamtstädtisch bedeutsamen Wegeverbindung „Grünring vom Main zum Main“ beschlossen.

 

Im Bereich des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering überlagern sich die stark frequentierten Rad-Fußweg-Routen des Grünrings vom Main zum Main, die Regionalparkroute, der Main-Radweg sowie die Fernradwege R3, D5 und die Euro-Velo-Route 4.

 

Im Übergangsbereich zwischen dem eher landschaftlich geprägten Verlauf am Mainufer westlich der Kaiserleibrücke einerseits und dem Innenstadtbereich in Richtung des östlich anschließenden Nordrings stellt dieser Abschnitt in der Wahrnehmung das „Eingangtor“ nach Offenbach dar.

 

Der beplante Abschnitt befindet sich in einem straßenbautechnisch mangelhaften Zustand. Ein Grundausbau hat hier noch nicht stattgefunden. Die Oberflächenbefestigung weist starke Beschädigungen auf und eine Entwässerung ist nicht vorhanden. Eine Trennung der Verkehrsflächen und Verkehrsnutzungen existiert ebenfalls nicht. Fußverkehr, Radverkehr, Pkw-Verkehr und Lkw-Andienungsverkehr durchmischen sich auf diesen ungeordneten Flächen. Zudem wird diese Anliegerstraße derzeit wesentlich durch den hier vorhandenen, an dieser Stelle jedoch unerwünschten intensiven, ungeregelten ruhenden Verkehr geprägt.

 

Allgemeines

Ziel der geplanten Maßnahme ist es, einen durchgängigen, Rad-Gehweg anzubieten, der durch eine landschaftsgestalterisch aufgewertete Freifläche im westlichen Eingangsbereich verläuft und die den heutigen Nutzungsansprüchen sowie dem vorhandenen Rad- und Fußverkehrsaufkommen entspricht. Im östlichen Teil soll die Ordnung und Trennung der unterschiedlichen Verkehrsflächen zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr führen und gleichzeitig eine angemessene Kfz-Erschließung der angrenzenden Grundstücke ermöglichen.

 

Die Maßnahme soll in zwei, zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten realisiert werden und gliedert sich räumlich in zwei Abschnitte (Ost und West). Planungsziel im Endzustand ist ein im östlichen Abschnitt verlaufender Geh- und Radweg mit einer Erschließungsstraße mit Wendeanlage. In deren Verlauf ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, mittels Längs- und Senkrechtparkstände mit angegliederten Baumbeeten, vorgesehen. Hier ist eine erstmalige endgültige Herstellung der Verkehrsflächen zur Erschließung der östlich gelegenen Grundstücke geplant.

Im westlichen Abschnitt soll zukünftig nur noch der Geh- und Radweg auf einer vorhandenen Wegetrasse, die baulich ertüchtigt wird, verlaufen und er soll, mit Ausnahme der gelegentlichen Andienung der Bootslagerflächen im Norden, dauerhaft von Kfz-Verkehren freigehalten werden.

 

Im 1. Bauabschnitt, der Gegenstand dieses Projektbeschlusses ist, wird zunächst der Geh- und Radweg durchgängig hergestellt und die Freiflächen landschaftsgestalterisch aufgewertet. Dabei ist im östlichen Abschnitt ein Vollausbau des Geh- und Radwegs mit Herstellung von Wegebegleitgrün vorgesehen. In Anlehnung an die "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen" RStO 01 [L3], Tafel 1, Zeile 1, Bauklasse V, wird Deckenaufbau von insgesamt 45 cm für den Geh- und Radweg gewählt. Dieser besteht aus 3 cm Asphaltdeckschicht 0/5 mm, 10 cm Asphalttragschicht 0/22 mm und 32 cm Frostschutzschicht 0/32. Im westlichen Abschnitt ist eine Oberflächenerneuerung (Ausgleichsdeckschicht) des vorhandenen befestigten Weges vorgesehen und es werden auf der gesamten Breite der Straßenparzelle landschaftsgestalterische Maßnahmen umgesetzt. Die Ausgleichsdeckschicht im westlichen Abschnitt erhält Stärken zwischen D = 3 bis 8 cm. Die Deckschicht setzt sich aus Asphaltbinder 0/11 mm und Asphaltdeckschicht 0/5 mm zusammen. Im westlichen Bereich werden insgesamt vier Bänke entlang des Geh- und Radwegs angelegt. Die erste Baustufe ist so geplant, dass die zweite Baustufe zu einem späteren Zeitpunkt nahtlos anschließen kann.

 

Die Streckenlänge des Geh- und Radwegs im Vollausbau beträgt rund 214,00 m, die Wegebreite beträgt dabei B = 4,00 m. Der Weg weist im westlichen Anschnitt Breiten zwischen B = 3,30 und 4,30 m auf.

Begleitgrün und landschaftspflegerische Maßnahmen werden auf einer Gesamtfläche von rund 3.100 m² ausgeführt. Hierbei werden entlang der gesamten Ausbaustrecke auf bisherigen geschotterten (Park-)Seitenstreifen bzw. Ruderal- / Sukzessionsflächen neue Grünflächen entwickelt. Unter Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes ist neben der Anlage von Rasen- und Wiesenflächen auch die Pflanzung von 17 Bäumen und diversen Sträuchern vorgesehen. Im westlichen Abschnitt werden die etwas abgerückten Rasenflächen mit einer kräuterreichen Wiesenmischung angesät.

 

Das Projekt wurde sowohl dem Umweltamt als auch durch das Umweltamt dem Naturschutzbeirat vorgestellt. Die geplanten landschaftsgestalterischen Maßnahmen werden vom Naturschutzbeirat befürwortet.

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Die Maßnahme trägt zu einer wesentlichen Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr bei und schließt eine Lücke im Wegenetz der Stadt Offenbach entlang des Mains, einer viel genutzten Freizeit-Fuß- und Radverkehrsverbindung und Pendlerroute von/nach Frankfurt. Die Route gewinnt durch diesen weiteren Lückenschluss, der an den Anfang 2010 verbesserten Abschnitt Herrnrainweg anschließt, stark an Attraktivität und kann im Zusammenspiel mit dem geplanten Ausbau des Nordrings und der Hafenbebauung zur Förderung des Radverkehrsanteils beitragen.

 

Durch die Sperrung des westlichen Abschnittes für den Kfz-Verkehr kommt es auf der gesamten Länge des Plangebietes zu einer wesentlichen Reduzierung des Kfz-Verkehrs (hauptsächlich Parksuchverkehr). Die teilweise Verdrängung des bisherigen ungeregelten ruhenden Verkehrs von Kfz-Berufspendlern der benachbarten Büronutzungen im Kaiserlei kann darüber hinaus eine erwünschte Verkehrsmittelwahl-Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV oder nicht motorisierten Verkehr unterstützen und somit die CO2-Bilanz und die mit dem Klimaschutzkonzept beschlossenen Ziele positiv beeinflussen. Insgesamt werden die Belastungen durch den Straßenverkehrslärm und die Schadstoffemissionen in diesem Bereich reduziert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird im Bestand belassen und bis auf das erforderliche Versetzen zweier Leuchten nicht verändert.

 

 

 

Altlasten/Bodenschutz

Für den Nordring zwischen Kaiserleibrücke und Goethering wurde ein Bodengutachten erstellt. Bei der Untersuchung des vorhandenen Straßenaufbaus und Untergrunds wurden Stoffe im Boden gefunden, die eine Entsorgung in Sonderabfalldeponien erforderlich machen. Laut Bodengutachten stehen im gesamten Auskofferungsbereich schadstoffbelastete Böden und PAK-Anteile bei den Ausbauasphalten im östlichen Abschnitt an. Die Böden sind nach LAGA einer Schadstoffklasse Z > 2 zuzuordnen. Die hieraus resultierenden Deponiekosten wurden mit abgeschätzten Massenansätzen in die Kostenberechnung eingestellt. Die im Rahmen der Bodenuntersuchung durchgeführten Bohrungen (bis 6,00 m Tiefe) haben ergeben, dass im Rahmen der Baumaßnahme mit keinem Eingriff in den Grundwasserspiegel gerechnet werden muss.

 

Da es sich bei den neu anzulegenden Grünflächen um belastete Bodenflächen handelt, wird im Bereich der betretenen / bespielten Flächen in den oberen 30 cm und in den nicht bespielten Randbereichen in den oberen 20 cm ein kompletter Bodenaustausch vorgenommen.

 

Natur und Artenschutz

Die an den vorhandenen Weg im westlichen Abschnitt anschließenden Seitenflächen zeichnen sich heute durch geschotterte Bankett-/Parkflächen, unbefestigte Flächen mit Spontanvegetation und durch Gehölzsukzession (überwiegend Brombeergestrüpp) bestimmte Flächen aus. In Teilbereichen sind im Bestand auch größere Einzel- bzw. Baumgruppen vorhanden.

 

Die Grünflächen im westlichen Abschnitt werden so angelegt, dass die vorhandenen Schotterflächen rückgebaut und als Rasen- bzw. Wiesenflächen entwickelt werden. Hierzu werden einerseits die vorhandenen Befestigungen aufgenommen, zum anderen die wuchernden Brombeerhecken in diesen Bereich komplett, d. h. auch mit Wurzeln gerodet, Oberboden angedeckt und mit entsprechenden Rasen-/Wiesenmischungen angesät. Die vorhandenen Bäume bzw. Baumgruppen werden erhalten und in das Gestaltungskonzept eingebunden. Nach Entfernung der Brombeerhecken wird ein neuer Gehölzrand mit standortgerechten Sträuchern ausgebildet. Im östlichen Bereich werden parallel zum Geh- und Radweg Grünstreifen angelegt. Insgesamt sind 8 Baumpflanzungen vorgesehen und es wird eine strapazierfähige Gebrauchsrasen-Mischung angesät. Hierzu wird auf den heute unbefestigten nördlichen Seitenstreifen der teilweise vorhandene wildere Bewuchs und Gehölzbestand (Brombeeren, Holunder- und Haselnusssträucher, sowie einzelne kleinere Bäume mit max. 15 cm Stammdurchmesser) entfernt. Diese Eingriffe sind jedoch als geringfügig einzuschätzen. Insgesamt kommt es zu einer deutlichen Aufwertung des Grüns und des Landschaftsraums für Mensch und Tier.

 

Sämtliche Rodungsarbeiten werden aus Artenschutzgründen außerhalb der Vogelbrutzeiten, zwischen Anfang Oktober und Ende Februar, durchgeführt. Hinsichtlich des Schutzes der vorhandenen Bäume und Sträucher werden grundsätzlich Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS LP4 unter der Aufsicht einer geeigneten Fachbauleitung durchgeführt.

 

Erschließungsbeiträge

Die Erstherstellung des Nordrings zwischen Wendehammer und Goethering ist für die Anlieger gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Offenbach vom 31.07.1997, geändert am 06.12.2007, beitragspflichtig. Zunächst wird nur der Geh- und Radweg incl. Straßenbegleitgrün hergestellt und im östlichen Abschnitt (von Wendehammer bis Goethering) gem. § 6 EBS in Kostenspaltung beitragspflichtig abgerechnet.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Entwurfsplanung mit der detaillierten Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie eine Gesamtkostenzusammenstellung zur Einsichtnahme aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

                                                                                                € (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme                                              420.000,00

./. Kosten 1. BA Teil West

    (keine beitragsfähige Anlage)                                              196.000,00

Kosten der Maßnahme 1. BA Teil Ost                                     224.000,00

./. nicht beitragsfähige Kosten                                                      10.200,00

= beitragsfähige Kosten                                                             213.800,00

./. Stadtanteil 10 % gem. § 4 Abs. EBS                                        21.400,00

= umlagefähige Kosten                                                              192.400,00

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung      68.300,00

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen bei dem
Untersachkonto 63000.3neu1„Erschließungsbeitrag 
Nordring von Kaiserleibrücke bis Goethering (13.01.01)“         124.100,00

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität