Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 661

 

 

Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
Kita 6, Bernardstraße 72 in 63067 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 456/10 (Dez. I, Amt 60) vom 24.11.2010,
DS I (A) 661


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung der Kita 6, Bernardstraße
    72 in 63067 Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 895.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“, SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN  6147a, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2010:                          895.000,00 €

3. Die Zustimmung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für die
    Förderung der Maßnahme aus Mitteln des „Rili-Invest-Programms (Förderung
    eines Projekts im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der
    energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen -
    Investitionspakt) in Höhe von 41.000,00 € liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Kindertagesstätte 6 befindet sich im Innenstadtgebiet der Stadt Offenbach. Das 3-geschossige Gebäude bildet im Osten den Schlusspunkt eines Blockrandes mit 5-geschossigen Gebäuden und grenzt an die Goetheschule. Die meisten Gebäude in der näheren Umgebung stammen aus der Nachkriegszeit.

 

Das Gebäude entstand in den Jahren 1915 bis 1919 als Schuldienerwohnhaus im Zusammenhang mit der Errichtung einer Knaben- und Mädchenschule, der heutigen Goetheschule. In Anlehnung an die historische Nutzung als Hort werden in diesem Gebäude noch heute vormittags Kindergarten- und nachmittags Hortkinder aus der benachbarten Goetheschule betreut. Die Nutzung als Kindertagesstätte durch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO) erstreckt sich zwischenzeitlich über alle Geschosse.

 

Die Grundstücksgröße der gesamten Liegenschaft mit Goetheschule und Kita-Gebäude beträgt 6.041 m2, die überbaute Fläche der gesamten Liegenschaft beträgt zur Zeit 2.594 m2, die überbaute Fläche der Kita 6 selbst beträgt 113 m2.

 

Vormittags werden hier 25 Kindergartenkinder zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr betreut. Von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr befinden sich 50 Hortkinder in der Einrichtung. Personal ist mit ca. 7-10 Personen zeitgleich vor Ort (Stand Juni 2010).

 

2.         Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Das zwischen 1915 und 1919 errichtete Gebäude ist in seiner Grundstruktur bis heute erhalten und wurde auch im 2. Weltkrieg nicht zerstört oder beschädigt. Errichtet wurde es als 3-geschossiger Mauerwerksbau mit einer regelmäßigen Lochfassade, der im Westen an die Brandwand des Nachbargebäudes angrenzt. Das Dach, das mit Naturschiefer gedeckt ist, ist als Walmdach ausgebildet und verfügt über kleinformatige Walmgauben. Das 2. Obergeschoss ist gegenüber den anderen Geschossen mit einem Fries abgesetzt. Im Inneren des Gebäudes befinden sich ein Kellergeschoss, 3 weitere Geschosse (EG - 2. OG), ein ausgebautes Dachgeschoss und ein nicht ausgebauter Dachraum. Alle Geschosse sind durch ein innenliegendes Treppenhaus im Osten vertikal erschlossen. Das Gebäude steht weder als Einzelobjekt noch als Teil eines Ensembles unter Denkmalschutz.

 

Der allgemeine Zustand des Gebäudes, insbesondere von Dach, Fenster und Fassade erfordert eine dringende Sanierung. Die verputzten Außenwände sind ungedämmt, ebenso das Dach und die oberste Geschossdecke sowie die Kelleraußenwände und -decke. Die vorhandenen Holzfenster sind zwischen 30 bis 60 Jahre alt und teilweise einfach verglast.

Die Naturschieferdeckung des Daches weist größere Mängel auf, hier dringt teilweise Feuchtigkeit in den Dachraum, was sich schädlich auf die Holzkonstruktion des Dachstuhles auswirkt.

Da die letzte Innensanierung des Gebäudes länger zurückliegt, besteht auch hier großer Erneuerungsbedarf. Die PVC-Bodenbeläge sind beschädigt, wie auch die dazugehörigen Sockelleisten. Grundsätzlich sind alle Elemente aus Holz wie Türen, Treppengeländer mit den dazugehörigen Treppenwangen sowie Innenfensterbänke stark reparaturbedürftig. Die Wand- und Deckenbeläge sind veraltet.

Zudem sind die Kaltwasser-, Abwasser- und Heizungsrohrsysteme und Heizkörper technisch und energetisch veraltet. Die Beleuchtung der Innenräume ist für die Nutzung der Räumlichkeiten nicht ausreichend bzw. nicht an die Bedürfnisse der Nutzung als Kindertagesstätte angepasst.

 

3.        Beschreibung der Maßnahme
3.1     
Bauliche Maßnahmen

3.1.1   Umbau im Bestand

Der Sanierungsumfang für die Außenfassade umfasst den Austausch der Fenster sowie das Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems auf den geschlossenen Fassadenflächen. Vorhandene Fenster werden durch 3-fach verglaste Holzfenster ersetzt, die die aktuellen energetischen und schallschutztechnischen Standards erfüllen. Sämtliche Fenster der Südfassade erhalten einen außen liegenden Sonnenschutz mit Tageslichtfunktion.

 

Der Sockelbereich wird zusätzlich durch eine Verkleidung mit farbig beschichteten Trespaplatten von der restlichen Fassadenfläche gestalterisch abgesetzt. Die vorhandenen Natursteinelemente, massive Fensterbänke und Friese werden entsprechend der alten Form durch Formteile nachgebildet. Der Eingang an der Ostseite der Kita erhält ein Vordach. Das vorhandene Eingangspodest wird entsprechend der Größe des Vordaches vergrößert.

 

Die Dachkonstruktion entspricht nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Hier ist eine Zwischensparrendämmung in Mineralwolle vorgesehen. Das Dach wird mit Kunstschiefer neu eingedeckt. Die Dachgauben werden gedämmt und eingedeckt unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Form. Die Dachentwässerung wird vollständig erneuert.

 

Im Inneren des Gebäudes werden die vorhandenen PVC-Bodenbeläge durch Kautschuk ersetzt. Anstriche für Wände, Decken und sonstige Bauteile sind vorgesehen. Sämtliche Innentüren einschließlich der Stahlzargen werden ausgetauscht. Alle unbeheizten Räume des Kellers erhalten eine Dämmung an der Deckenunterseite.

 

Eine Umgestaltung der Hoffläche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Bei den Außenanlagen beschränkt sich der Eingriff lediglich auf die für die Dämmung der erdberührten Außenwände hergestellten Arbeitsräume. Der Oberflächenbelag wird gemäß dem Bestand nach Beendigung aller Sanierungsarbeiten beigearbeitet und wiederhergestellt.

 

4.         Technische Gebäudeausrüstung
4.1      Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Kita 6 erhält eine eigenständige Regelanlage mittels Wandschaltkasten für den statischen Heizkreis und für die Warmwasserregelung.

 

4.2      Heizung

Die Heizungsrohre werden ab dem Heizkreisverteiler im Keller des Gebäudes komplett erneuert. Die Dimensionierung erfolgt entsprechend der Heizlast nach Sanierung. Alle Anlagenteile werden gemäß geltender EnEV 2009 gedämmt. In allen Räumen werden die Heizkörper erneuert.

 

4.3      Sanitär

Alle Abwasserleitungen werden erneuert und an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen. Die bisher elektrische Warmwasserbereitung wird umgestellt auf Warmwasserbereitung durch Fernwärme und erfolgt über einen neuen Pufferspeicher mit 300 Liter Inhalt. Diese wird durch eine Solaranlage auf dem Dach unterstützt. Alle Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Absperrventile werden gemäß geltender EnEV 2009 gegen Wärmeverluste und Tauwasser gedämmt.


4.4      Elektro
Die aktuelle Umbaumaßnahme umfasst die weitgehende Neuinstallation der
elektrotechnischen Anlagenteile.

Im 2. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss sind Elektroverteilungen vorhanden, die sich noch in einem sehr guten Zustand befinden. Es ist geplant, diese weiter zu verwenden, ggf. zu ertüchtigen. Alle übrigen Teile der Elektrotechnik werden erneuert. Die allgemeinen Räume sowie die Gruppenräume, die Flure und das Treppenhaus werden je nach Nutzung und Deckensystem mit neuen Ein- bzw. Anbauleuchten ausgestattet. Die Beleuchtungsschaltung wird automatisch in tageslichtabhängiger Steuerung realisiert. Es werden Leuchtstofflampen bzw. Kompakt-Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät eingesetzt.

 

Die Beleuchtung wird nach dem Gesetz (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz EBPG) über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte geplant und sämtliche Beleuchtungen werden mit energieeinsparenden Leuchtmitteln ausgeführt.

 

In jedem Raum ist ein Daten-Doppelanschluss vorgesehen (im Büro der Kitaleitung werden zwei Daten-Doppelanschlüsse hergestellt).

 

Gemäß Brandschutzkonzept vom 21.10.2010 wird eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr realisiert.

 

Das Gebäude wird mit Blitzschutz ausgestattet. Da das Gebäude zum aktuellen Zeitpunkt über keinen äußeren Blitzschutz verfügt, wird dieser im Zuge der Fassadensanierung hergestellt. Die Trennstellen werden als Unterputz-Trennstellen im Zugangsbereich Erdgeschoss und ebenfalls in den Vollwärmeschutz integriert.

 

 

4.5      Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die Lüftungskonzeption wird im Zusammenhang mit der Errichtung der Fluchttrep-pe und der damit verbundenen Sanierung der Sanitäranlagen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss in den Sanitäranlagen im Rahmen der z.Zt. laufenden Baumaßnahme „Errichtung 2. Rettungsweg“ umgesetzt.

 

 

5.        Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

Für die energetische Sanierung des Gebäudes wurden 3 verschiedene Maßnahmenpakete untersucht.

 

§  Im Maßnahmenpaket 1 „Basis-EnEV 2009“ wurden ausschließlich Maßnahmen bezüglich der Gebäudehülle berücksichtigt.

 

-                         Außenwanddämmung (außer Nordfassade) mit 18 cm Mineralwolle

-                         Außenwanddämmung Nordfassade mit 14 cm Mineralwolle

-                         Dämmung der obersten Geschossdecke mit 18 cm Mineralwolle

-                         Zwischensparrendämmung mit 12 cm der Dachschrägen und Gauben

-                         Fenster (2-fach Verglasung) mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw 1,1 W/m2K

 

§  Im Maßnahmenpaket 2 „Optimierung 1 EnEV 2009“, sind die Dämmqualitäten sowie Dämmschichtdicken erhöht und Sanierungsmaßnahmen der Anlagentechnik aufgenommen.

 

      Dies sind im Einzelnen:

-                         Außenwanddämmung Ost- und Südfassade mit 22 cm Mineralwolle

-                         Dämmung der obersten Geschossdecke mit 24 cm Mineralwolle

-                         Fenster (3-fach Verglasung) mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw 0,8 W/m2K

-                         Zwischensparrendämmung mit 16 cm der Dachschrägen

-                         Umstellung der Warmwasserbereitung auf Fernwärme und Errichtung einer
Solaranlage mit einer Deckungsrate des Warmwasserbedarfs von 36,1 %, d.h. eine Energieeinsparung von 2.118 wWh/a und eine CO2-Entlastung von 402 kg/a.

-                         Erneuerung der Beleuchtungstechnik abschnittsweise mit Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Steuerung

-                         Installation einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (Rückwärmezahl mindestens 80%) in den Toiletten (wird bereits im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Baumaßnahme „Errichtung des 2. Rettungsweges“ umgesetzt)

 

§  Das Maßnahmenpaket 3 „Optimierung 2 EnEV 2009“ baut auf dem Maßnahmenpaket 2 auf. Hier werden die Dämmstärken der Ost- und Süd-Fassade auf 30 cm erhöht. Außerdem erhalten die schrägen Dachflächen eine zusätzliche Aufsparrendämmung von 18 cm.

Diese Optimierungsvariante weist im Bereich Primärenergiebedarf (47 %) und CO2-Emmisionen (54 %) nur eine geringe Verbesserung gegenüber dem Maßnahmenpaket 2 (Primärenergiebedarf 45 % und Co2-Emmisionen 53 %) auf und schließt mit Zusatzkosten in Höhe von 41.000 € ab. Diese Variante ist deshalb nicht die wirtschaftlichste Vorzugsvariante.

 

Für die Förderung im Rahmen des „Rili-Invest-Programms (Förderung eines Projekts im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen - Investitionspakt) ist es notwendig, die Anforderungswerte von Primärenergiebedarf QP´´ und Transmissionswärmeverlust H`T  des Neubaustandards der EnEV 2007 um jeweils 30% für die erhöhte Förderung zu unterschreiten. Dies wird mit dem Maßnahmenpaket 2 „Optimierung 1 EnEV 2009“ eingehalten. Daher wird empfohlen dieses Paket umzusetzen.

 

Der CO2-Ausstoß für dieses Gebäude wird um ca. 20.404 kg CO2/a reduziert.

Der Primärenergiebedarf wird um ca. 121 kWh/a verringert.

 

 

Wärmeversorgung

Weiternutzung der vorhandenen Anlagentechnik mit der bestehenden Fernwärmeversorgung und dem sehr guten zugehörigen Primärenergiefaktor 0,556 der EVO-AG Offenbach. Hier bietet die geplante Bereitung des Warmwassers über den vorhandenen Fernwärmeanschluss Einsparpotentiale im Bereich Primärenergie.

 

5.2      Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das EEWärmeG gilt nicht für Bestandsgebäude.

 

5.3      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

5.3.1 Fassadenbegrünung

Bei der energetischen Sanierung der Kita 6 ist keine Fassadenbegrünung vorgesehen. Die Fassade der Kita weist keine größeren fensterlosen Flächen auf, an der eine Begrünung zweckmäßig wäre.

 

5.3.2 Dachbegrünung

Bei der energetischen Sanierung der Kita 6 ist keine Dachbegrünung vorgesehen. Eine Steildachbegrünung ist nur bis zu einer Dachneigung von 45° Grad möglich, das Dach der Kita weist eine steilere Dachneigung auf.

 

5.3.3 Photovoltaikanlagen

Auf Grund der relativ kleinen, zusammenhängenden Dachflächen sowie den für die Montage einer Photovoltaikanlage störenden und schattenbildenden Dachgauben ist dieser Standort für die Aufstellung einer Anlage nicht geeignet.

 

6.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

6.1      Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass das Grundstück der Kita 6 in einem Bombenabwurfgebiet liegt. Es ist also eine systematische Überprüfung des Bodens im Baugrubenbereich vor Beginn der Arbeiten erforderlich.

Auf der Fläche der heutigen Goetheschule befand sich früher ein Gaswerk. Des-halb wurden in der Vergangenheit bereits Untersuchungen bezüglich einer Bodenkontaminierung durchgeführt. Nach Erkenntnissen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität steht die heutige Kita 6 am Rande dieses Grundstückes. Dort wurden nach historischen Recherchen keine umweltrelevanten Aktivitäten durchgeführt. Laut Aussage des Amtes ist deshalb eine vorherige Bodensondierung nicht notwendig. Trotzdem wird der anstehende Bodenaushubvorgang fachtechnisch überwacht, auffälliger Boden separiert und genauer untersucht werden. Im Zuge der Maßnahme werden keine Gewässer gefährdenden Maßnahmen durchgeführt.

 

6.2      Immissionsschutz

Lärmschutz

Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm -Fluglärmgesetz unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen "Tag-Schutzzone 2". Hiernach sind Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R'w ca. 38 bis 40 dB erforderlich. Die genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird Raum und Fassaden bezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ durchgeführt.

 

Die massiven Außenwände der Fassade erfüllen diese Voraussetzung aufgrund ihrer konstruktiven Situation ohne besondere Maßnahmen.

 

Luftreinhaltung

Es werden keine Luft verunreinigenden Arbeiten durchgeführt.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen

Im Jahr 2007 wurde vom TÜV Süd ein Schadstoffkataster erstellt. Es wurden Schadstoffe in Flanschdichtungen, Ummantelungen von Versorgungsleitungen und Bodenbelägen gefunden, die jedoch als nicht kritisch für die Nutzer eingestuft sind. Alle Schadstoffe werden im Rahmen der Maßnahme fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

 

Natur und Artenschutz

Im Rahmen des Planungsprozesses wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert. Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.

 

7. Eingriff/Ausgleich

Eine Eingriff-Ausgleichsmaßnahme ist nicht erforderlich.

 

8. Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Es wird nicht in den Gehölzbestand eingegriffen, der vorhandene Baumbestand wird vollständig erhalten.

 

9. Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Die vorhandenen und verbleibenden Gehölze werden während der Bauzeit mit geeigneten Maßnahmen geschützt. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 ausgeschrieben und deren Einhaltung während der Bauausführung streng kontrolliert.

 

10.  Artenschutzgutachten

Ein Artenschutzgutachten ist nicht erforderlich.

 

11.  Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

12.  Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Ein Antrag auf Förderung des Projektes Energetische Sanierung der Kita 6 in Offenbach im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen wurde im April gestellt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ist im September 2010 eingegangen und in Höhe von 41.000,00 € bewilligt. Der unverzügliche Beginn der geförderten Baumaßnahme ist erforderlich, da ein Teil der Fördermittel bereits im Haushaltsjahr 2010 ausgezahlt werden.

 

13. Voraussichtliche Bauzeiten und Interimslösungen

Baubeginn:                   1. Bauabschnitt Dezember 2010

                                     2. Bauabschnitt Juni 2011

Gesamtfertigstellung:    August 2011

 

Die Ausweichlösungen für den Zeitraum, in dem die Räume des Gebäudes voraussichtlich nicht nutzbar sind, werden mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO), der Schule und der Kitaleitung abgestimmt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung des Projekts (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität