Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0006Ausgegeben am 12.05.2011

Eing. Dat. 12.05.2011

 

 

 

Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a. M.

hier: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 104/11 (Dez. I, Amt 10) vom 11.05.2011

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellver-tretenden Mitgliedern

 

1.         6 Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder sowie deren persönliche Stellver-

            treterinnen oder Stellvertreter

 

und

 

2.         2 besonders erfahrene Personen als ordentliche Mitglieder sowie deren per-

            sönliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

 

in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach a. M. wählen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind, an.

 

Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

 

Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.