Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0025Ausgegeben am 01.06.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 146/11 (Dez. II, Amt 51) vom 25.05.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende
    Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter
    sowie

2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände

    Mitglieder:                                                            Persönliche Stellvertreter:

    Herr Daniel Thomas                                           Herr Sebastian Irgel

    Herr Steffen Basta                                              Herr Jürgen Ott

    Frau Christiane Friedrich                                  Herr Lukas Wagner


3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände

    Mitglieder:                                                                        Persönliche Stellvertreter:

    Herr Thomas Ruff                                                          Frau Michaela Hannappel

    als Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Stadt e.V.

    Herr Frank Mach                                                            Frau Monika Stauder-Winter

    als Vertreter des Caritasverbandes Offenbach am Main e.V.

    Frau Mechthild Dänner                                                Frau Sybille Stallmann-Beseler

    als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe



    Mitglieder:                                                            Persönliche Stellvertreter:

    Frau Rita Waterstradt                                         Frau Heidi Bauch

    als Vertreter des Internationalen Bundes – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und
    Bildungsarbeit e.V. – Bildungszentrum Offenbach

    Frau Cornelia Wicht-Gerhardt                                     Frau Silke Grassmann

    als Vertreter des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach – Die
    Krabbelstubb` e.V. –

zu wählen.


Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Gem. § 6 Abs. 4 HKJGB werden neben dem Leiter/in der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007 wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.

 

Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach mit Schreiben vom 01.04.2011 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 HKJGB das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

 

Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.

 

Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 HKJGB und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.

 

Weitere Vorschläge liegen dem Magistrat nicht vor.