Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------2011-16/DS-I(A)0094Ausgegeben am 27.10.2011                                                                                                Eing. Dat. 27.10.2011 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Offenbach am Main Antrag Magistratsvorlage Nr. 314/11 (Dez. III, Amt 21) vom 26.10.2011 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: Die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.Begründung:

Um den finanziellen Handlungsspielraum für die Stadt Offenbach am Main zu vergrößern, wurde im Koalitionsvertrag vom 26.05.2011 – Wahlperiode 2011 bis 2016 – unter anderem vereinbart, dass die Vergnügungssteuer auf Spielhallen erhöht werden soll. Die nun zur Beschlussfassung vorgelegte Satzung erfüllt diese Vorgaben.

 

-      Die Steuersätze für Gewinnspielapparate wurden deutlich erhöht (siehe Anlage 2) und gleichzeitig die Höchstbetragsgrenzen (Betragsdeckelung) aufgehoben. Eine Differenzierung der Steuersätze nach Aufstellorten ist nicht mehr vorgesehen.

 

-      Bei den Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit sind elektronische Zählwerke nicht zwingend vorgeschrieben. Insofern können diese Apparate mit oder ohne Zählwerke betrieben werden. Die Satzung berücksichtigt diese Differenzierung in steuerlicher Hinsicht (siehe Anlage 2).

 

Die Steuersätze wurden vereinheitlicht und die Höchsbetragsgrenzen aufgehoben. Eine Differenzierung nach Aufstellorten wurde aufgegeben. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit und fehlenden elektronischen Zählwerken ist eine Besteuerung nach Festbeträgen vorgesehen.

 

-      Der Steuersatz für Gewaltapparate wurde von 20 v.H. auf 40 v.H. der Bruttokasse erhöht (alternativ ein Festbetrag von 400,00 €; alt: 204,00 €).

 

-      Der Satzungsentwurf enthält redaktionelle Änderungen sowie notwendige Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

 

Finanzielle Auswirkungen

Das Zusammenwirken dieser Maßnahmen dürfte zu erheblichen Steuermehreinnahmen führen. Nach vorsichtiger Schätzung kann in etwa mit einer Verdoppelung der Spielapparatesteuer auf dann rund 1,3 Mio. €/Jahr gerechnet werden.

 

Vollzugsaufwand

Die geplanten Satzungsänderungen verursachen bei Amt 21 eine dauerhafte Arbeitsverdichtung, die möglicherweise mit dem gegenwärtigen Personalbestand nicht zu bewältigen ist. Die Personalausstattung ist gegebenenfalls für die zusätzliche Aufgabenbewältigung anzupassen.

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Anlagen:

Satzung Text (Anlage 1)

Synopse (Anlage 2)