Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0097Ausgegeben am 27.10.2011

Eing. Dat. 27.10.2011

 

 

 

Stadion Vorplatz, öffentlicher Bereich
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/11 (Dez. I, Amt 60) vom 26.10.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher Gehwegbereich) nach der im Auftrag
    der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) durch die Firma Bremer in
    Verbindung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Laudage erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 332.180,00 € einschl.
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 63000.94100
    „Stadionvorplatz, öffentlicher Wegeteil (12.01.01)“, SK 09520000, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Hh.-Plan 2012:      226.270,00 €

    Straßenbeiträge SFO werden unter dem neueinzurichtenden Untersachkonto
    63000.35400 „Straßenbeiträge SFO Stadion Vorplatz“ SK 36600000, Produkt 12.01.01,
    Projekt 601120000000 in Höhe von 113.330,00 € im Haushaltsplan 2012 veranschlagt.

3. Der Beauftragung der SBB mit der treuhänderischen Abwicklung der weiteren
    Planungsleistung sowie der Bauumsetzung wird zugestimmt.

4. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür unter Beachtung des Tenorpunktes Nr. 6 mit der
    SBB eine Vorfinanzierungsvereinbarung - vorbehaltlich der Einzelgenehmigung durch
    das Regierungspräsidium in Darmstadt - abzuschließen.

5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    von der SBB zu tragende Reparaturkosten:               12.650,00 €
    Ablösebetrag durch die SBB:                                         93.260,00 €
    Straßenbeiträge:                                                           113.330,00 €
    Kreditmarktmittel:                                                           112.940,00 €
    Gesamt:                                                                      332.180,00 €

    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    22.326,54 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
    17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 Abs.
    1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
    werden für den Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher Gehwegbereich) der
    Gehweg in der Bieberer Straße zwischen B448 und Leonhard-Eißnert-Park als
    überwiegend dem Anlieger-verkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der
    beitragsfähigen Herstellungskosten; von den Gesamtkosten sind 275.460,00 €
    beitragsfähig. Abzüglich des Stadtanteils ergibt sich somit eine Umlage in Höhe von
    206.590,00 €. Die SBB leistet hierauf einen Ablösebetrag in Höhe von 93.260,00 €.


Begründung:

 

Der Stadionvorplatz besteht aus einem ca. 5 m breiten Bereich, der sich im Eigentum der SBB befindet, sowie einer zwischen diesem Streifen und der Fahrbahn verbleibenden öffentlichen Fläche (b= ca. 10,90 m) im Eigentum der Stadt Offenbach am Main. Diese öffentliche Fläche bildete bisher den öffentlichen Gehwegbereich vor dem Stadion, der durch einen Zaun vom Stadiongelände abgegrenzt war. Der Gehweg im Bereich des Stadions befindet sich zum Großteil in einem schlechten baulichen Zustand, die Oberfläche des Gehweges entwässert in vielen Bereichen nicht zur Fahrbahn, sondern in Richtung Stadion. Dies entspricht nicht den technischen Vorschriften.

 

Der Entwurf des Stadions sieht nun vor, auf diesen Zaun zu verzichten. Künftig bildet die Fassade der neuen Haupttribüne die Grenze zum eigentlichen Stadiongelände. Hierdurch wird erreicht, dass vor dem Stadion ein großzügiger Platzbereich entsteht, der nun einheitlich gestaltet werden kann.

 

Hierzu hat die mit der Planung und Ausführung des neuen Stadions beauftragte Firma Bremer in Abstimmung mit der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) und dem Amt 60 einen Gestaltungsentwurf durch das Landschaftsarchitekturbüro Laudage erstellen lassen. Neben der grundlegenden straßenbautechnischen Erneuerung wird die Oberflächenentwässerung neu geordnet. Hierfür wird im Bereich der Grundstücksgrenze eine neue Entwässerungsrinne angelegt, die die Oberflächenwässer des öffentlichen wie des privaten Bereiches aufnimmt. Durch die Höhenlage des Stadions (17 cm unter Fahrbahnrand der Bieberer Straße) ist das Gefälle des öffentlichen Bereiches entsprechend anzupassen.

 

Die derzeit zwischen den Baumscheiben der an der Bieberer Straße stehenden Platanen vorhandene Pflasterbefestigung wird durch Schotterrasen ersetzt, da durch die intensive oberflächennahe Durchwurzelung eine neue Pflasterbefestigung mit dem erforderlichen Gefälle nicht ohne Beeinträchtigung der Bäume möglich wäre. Hierdurch entsteht zwischen heutiger Fahrbahn und Vorplatzfläche ein durchgehender baumbestandener Grünstreifen, dessen Breite zugunsten der Baumscheiben um ca. 1,35 m verbreitert wird.

 

Bis zur Stadionfassade verbleibt dann eine ca. 11,90 m breite Fläche (davon ca. 6,90 m öffentlich und ca. 5,00 m privat), die einheitlich mit Betonsteinplatten 30 x 30 cm im Diagonalverband befestigt werden soll.

 

Auf der Grundstücksgrenze standen bisher die Lampenmasten, die den Gehweg ausleuchteten. Sie wurden im Zuge der Stadionbaumaßnahme für die Baustelleneinrichtung demontiert. Um auf der einheitlich gestalteten Fläche nicht mittig Leuchtenmasten stellen zu müssen, was die neue Platzfläche optisch wie auch funktional einengen würde, soll für die Beleuchtung des öffentlichen Teiles, auf Empfehlung der EVO, an die am Fahrbahnrand stehenden Masten der Fahrbahnbeleuchtung Ausleger angebracht werden, die künftig mit LED-Leuchtmittel bestückt werden.

 

Im Zuge der Maßnahme wird der Gehweg im Bereich der Ausrundung der Einmündung der B 448 in die Bieberer Straße sowie östlich der Westzufahrt des Stadions um rd. 2 m in die Fahrbahn vorgestreckt, so dass hierdurch auf der äußeren Fahrspur ein 2 m breiter Parkplatzstreifen mit insgesamt 21 neuen Parkständen entsteht. Stadteinwärts verbleibt dann ein 4,50 m überbreiter Fahrstreifen. Auf diesem Fahrstreifen können 2 Pkw’s nebeneinander fahren, ein Lkw kann innerhalb des Fahrstreifens jedoch nicht überholt werden.

 

Zu Ziffer 3:

Die SBB hat bereits im Rahmen des Stadionwettbewerbes Teile der erforderlichen Leistungen für den Umbau des Stadionvorplatzes ausgehandelt. Bestandteil des Stadionvertrages ist auf jeden Fall der private Teil des Stadionvorplatzes. Aufgrund des angestrebten einheitlichen Gestaltungsbildes sowie aus Gewährleistungsgründen wird empfohlen, auch die Bauleistung für den öffentlichen Bereich durch die Firma Bremer ausführen zu lassen. Hierzu soll der SBB die treuhändische Abwicklung der weiteren Planungsleistung sowie der Bauumsetzung übertragen werden. Die erforderlichen Aufträge wird daher die SBB erteilen.

Die hierfür erforderlichen vertraglichen Regelungen zwischen Stadt Offenbach und der SBB werden in einer Vorfinanzierungsvereinbarung getroffen.

 

Für die gemeinsam genutzte Vorplatzfläche ist mit der SBB weiterhin eine vertragliche Regelung bezüglich Verkehrssicherungspflicht, Unterhaltung, Reinigung und Winterdienst zu treffen.

 

Zu Ziffer 6:

Die vorgenannte grundhafte Erneuerung des Gehwegs löst für die Anlieger auf der Nordostseite der Bieberer Straße gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung

über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.

 

Der Gehweg in der Bieberer Straße zwischen B448 und Leonhard-Eißnert-Park dient im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke. Daher ist er gem. § 5 Abs. 1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen. Bei Teileinrichtungen von unterschiedlicher Verkehrsbedeutung innerhalb einer Verkehrsanlage, ist jede Teileinrichtung gemäß § 5 Abs. 2 gesondert einzustufen.

 

Es ist beabsichtigt, die Straßenausbaubeiträge im Rahmen von Ablösevereinbarungen mit den beiden Anliegern SBB und SFO geltend zu machen. Mit der die Maßnahme vorfinanzierenden SBB wird der Beitrag mit den Kosten verrechnet. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Straßenbeitrag der SFO vereinnahmt und an die SBB zwecks Ausgleichs geleisteter Vorfinanzierungskosten weitergeleitet.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll nach Genehmigung durch den RP unmittelbar begonnen werden. Ziel ist die Vorplatzfläche zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Haupttribüne bis Ende des Jahres 2011 fertigzustellen.

 

Die vom Revisionsamt geprüfte jährliche Folgekosten für die Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 22.326,54 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverord­netenversammlung liegen die Planunterlagen sowie eine geprüfte Kostenberechnung zur Einsicht aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

332.180,00

./. von SBB zu tragende Reparaturkosten

12.650,00

Verbleibende Kosten

319.530,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

44.070,00

= beitragsfähige Kosten

275.460,00

./. Stadtanteil 25 % gem. § 5 Abs. 1 a) und 2) StrBS

68.870,00

= Umlagefähige Kosten

206.590,00

./. Ablösebetrag durch die SBB

93.260,00

= Straßenbeiträge

113.330,00

Kreditmarktmittel

112.940,00

 

Anlagen:

1.    Bestandsplan

2.    Entwurfsplan

3.    Stellungsnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

   1 x Minderheitenvertreter (UPB)

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro