Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------2011-16/DS-I(A)0102Ausgegeben am 16.11.2011                                                                                                Eing. Dat. 27.10.2011 Haushaltssicherungskonzept 2012 Antrag Magistratsvorlage Nr. 313/11 (Dez. III, Amt 20) vom 26.10.2011 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2012 wird beschlossen. Begründung:

Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Der Stadt Offenbach wurde in Form einer Auflage (Auflage Nr. 8 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 19.07.2011) aufgegeben, ein von der Vertretungskörperschaft zu beschließendes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das zeitgleich mit dem Haushaltsplan vorzulegen ist.

 

Mit dieser erneuten Auflage zur Erstellung eines HSK wird von der Kommunalaufsicht die Gesetzeslage umgesetzt. Die HGO - § 92 Abs. 4 - enthält seit  Anfang 2005 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.

 

In seiner Gliederung und seinem Aufbau orientiert sich das HSK 2012 grundsätzlich an den Vorgaben der Genehmigungsbehörde und greift die Struktur des letztjährigen Konzepts auf. Es werden wichtige Daten und Informationen zum Haushalt und zur Stadtentwicklung komprimiert präsentiert und analysiert.

 

Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz Spar- und Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung oder Ansiedlungspolitik dauerhaft nicht in Sicht.

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Anlage

(Bereits am 31.10.11 an Stadtverordnete verteilt)