Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0112Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

 

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 623A mit der Bezeichnung „An der BAB 661 zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleistraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Kaiserlei) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
    - im Westen: die Westgrenze des Flurstücks 154/2
    - im Norden: die Südgrenze Kaiserleistraße (Flurstück 355/16)
    - im Osten: die Ostgrenze der Flurstücke 144/15 und 144/13
    - im Süden: die Nordgrenze Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/49)

   
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
    Flur 5:
    15/9, 144/2, 144/3, 144/5, 144/8, 144/13, 144/14, 144/15, 144/16, 144/17, 149/2,
    150/2, 150/5.

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
    - Den städtebaulichen Rahmen für die weitere Entwicklung des Gebietes zu
      definieren.
    - Die städtebauliche Situation entsprechend des angrenzenden Gebietscharakters
      festzusetzen.
    - Einen Standort für hochwertige Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zu
      schaffen.
    - Klare Raumkanten und Gebäudehöhen zu definieren.
    -
Die Erschließungssituation neu zu regeln.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.


Begründung:

 

Das Kaiserleigebiet hat sich zu einem Standort für verschiedene Nutzungen aus dem Gewerbe- und Dienstleistungsbereich entwickelt. Vor allem südlich der Strahlenbergerstraße wurde ausgehend vom städtebaulichen Wettbewerb in den 1990er Jahren in den letzten Jahren eine Entwicklung zu einem Büro- und Dienstleistungsgebiet mit städtebaulich wertiger Umsetzung begonnen.

 

Gerade im Bereich zwischen der Strahlenbergerstraße und der Kaiserleistraße ist aufgrund der ungeordneten Bebauungsstruktur und deren Alter, sowie einzelnen mindergenutzten oder brachgefallenen und nicht erschlossenen Grundstücken ein noch nicht aktiviertes Potenzial für eine städtebauliche Entwicklung gegeben.

 

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entlang der BAB 661 gelegenen Bereich hat die Stadt nun die Möglichkeit durch eine bessere Erschließung, eine Aktivierung von brachliegenen oder mindergenutzten Grundstücken zu betreiben. Die Hemmnisse, die einer Nutzung der Grundstücke bislang entgegenstanden, sollen mit dem Bebauungsplan beseitigt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ersetzt für den räumlichen Geltungsbereich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 623, der in den angrenzenden Bereichen weiter Gültigkeit hat.

 

Der Bebauungsplan Nr. 623A erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Anlage

Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches