Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0123Ausgegeben am 24.11.2011
Eing. Dat. 24.11.2011
Fluglärmsituation über der Stadt Offenbach
Antrag FDP vom 22.11.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn haben sich alle Befürchtungen der
Stadt Offenbach bezüglich der Lärmauswirkungen auf das Stadtgebiet voll
bewahrheitet. Die Stadt ist nun fast flächendeckend erheblicher
Fluglärmbelästigung ausgesetzt und große Teile unterliegen einer gleichzeitigen
Parallelbeschallung von zwei Seiten mit künftig 1000 Überflügen täglich. Die
Situation ist für die Stadt Offenbach nicht hinnehmbar.
2. Die Landesregierung wird erneut aufgefordert, die Anfechtung des Urteils des
VHG zum Thema Nachtflugverbot zurückzunehmen und damit die versprochene
Ruhe in der Kernzeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu sichern. Darüber hinaus
bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihre Forderung nach einem
Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
3. Die Stadt Offenbach erwartet von allen Beteiligten, dass alle Möglichkeiten des
aktiven Lärmschutzes so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das gilt
insbesondere für lärmoptimierte An- und Abflugverfahren und die Führung von
Flugrouten, die zu einer Reduzierung der Zahl erheblich belästigter Menschen
führt.
4. Die Stadt Offenbach fordert vom Betreiber FRAport AG die Einrichtung eines
Fonds, aus dem Maßnahmen des passiven Lärmschutzes auch über den Bereich
der gesetzlichen Regelungen hinaus finanziert werden, um stark betroffene
Wohnungen baulich schützen zu können, die keinen gesetzlichen Anspruch auf
passiven Lärmschutz haben.