Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0160Ausgegeben am 16.02.2012

Eing. Dat. 16.02.2012

 

 

 

Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH
hier:   Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 i. V. m. § 99 Abs.1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/12 (Dez. III, Amt 20) vom 15.02.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Gemäß § 100 Abs.1 i. V. m. § 99 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530
    „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
    „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“, Produkt
    01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 450.000 € bewilligt.

2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben in gleicher
    Höhe bei Untersachkonto 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und
    -reparatur“, Sachkonto 61610001 „Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen“,
    Produkt 01.01.08.

3. Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2012.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.01.2012 einen Grundsatzbeschluss (DS I (A) 0137) zum Sanierungsprozess der Klinikum Offenbach GmbH gefasst. Teil dieses Beschlusses war es, den Betrieb in eine Betriebsgesellschaft und einen Eigenbetrieb, in welchen die Grundstücke und Immobilien eingebracht werden, aufzuspalten. Um seitens der Stadt Offenbach den Prozess der Betriebsaufspaltung konsequent zu verfolgen, werden für Rechts- und Steuerberatung Mittel notwendig, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorherzusehen waren. Um die weiteren Planungen nicht anzuhalten, sind die anfallenden Kosten unabweisbar.

 

Dazu müssen aufgrund der Verfügung des Regierungspräsidiums ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden und auf Wunsch des Sozialministeriums kommunale Verbundlösungen untersucht werden. Auch hierfür sind Mittel notwendig.