Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0173Ausgegeben am 08.03.2012

Eing. Dat. 08.03.2012

 

 

 

 

Verwendung energiesparender LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Lauterborn
Antrag Magistratsvorlage Nr. 086/12 (Dez. I / Amt 60) vom 07.03.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umrüstung von Leuchten auf LED-Beleuchtungs-, Steuer- und
    Regelungstechnik im Stadtteil Lauterborn (Umrüstungsgebiet gem. Anlage 1), wird
    zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Umrüstung betragen gemäß Prüfung vom
    Revisionsamt 450.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer.

2. Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) der Maßnahme erfolgt gemäß
    Vertrag vom 07.04.1992 an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) nach
    Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids.

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000,00 € werden bewilligt und bei dem
    Untersachkonto 67000.51000, "Unterhaltung und Ersatz Beleuchtung, 12.01.01“,
    SK 61650004 und 67000.51004 "Unterhaltung und Ersatz Beleuchtung, 13.01.01",
    SK 61650004 bereitgestellt.

4. Für die Maßnahme wird ein Antrag beim Bundesministerium für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Förderprogramm „Klimaschutz-
    technologien bei der Stromnutzung“ gestellt. Die zu erwartende Förderung beträgt
    ca. 112.500,00 € und wird zu gegebener Zeit im Haushalt veranschlagt.


Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 04.06.1998, Drucksache I (A) 319 „Verwendung energiesparender Lampen bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung“ wurde der Magistrat beauftragt, dass - soweit technisch möglich - beim Austausch und bei der Erneuerung von Straßenleuchten vorrangig energiesparende Lampen (Natriumdampfhochdruckleuchten, Natriumdampfniederdruckleuchten, Kompakt-leuchtstoffleuchten) zu verwenden sind.

 

Seit dem erfolgt die fortlaufende Leuchtenumrüstung der Offenbacher Stadtteile im Zuge der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampf-Hochdrucktechnik (HQL) auf Natriumdampf-Hochdrucktechnik (NAV).

 

Der Stadtteil Lauterborn ist derzeit noch mit Leuchten in Quecksilberdampf-Hochdrucktechnik (HQL) ausgestattet. Für die Umsetzung des o.g. Stadtverordnetenbeschlusses und im Hinblick auf ein Verbot von HQL ab 2015 ist der Stadtteil in der Jahresplanung der EVO für die Leuchtenumrüstung in 2012 vorgesehen. Der Stadtteil eignet sich insbesondere als LED-Umrüstungsprojekt, da es sich hierbei durch die umgebenden Hauptverkehrsstraßen um eine abgeschlossene Einheit handelt und somit bei einer gebietsumfassenden Umrüstung auf LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik eine homogene Wirkung der Straßenbeleuchtung erwirkt wird.

 

In einem LED Pilotversuch (gem. Vereinbarung mit der Energieversorgung Offenbach vom 11.05.2009) werden im Auftrag der Stadt Offenbach an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet LED-Leuchten von der EVO getestet. Im Rahmen dieser LED-Versuchsstrecken ergaben die bisherigen Messungen eine 100% Lichtstromkonstanz ohne jegliche technische Beanstandungen bei den für den Stadtteil Lauterborn vorgesehenen LED-Leuchten.

 

Im Zuge der Förderung von Energieeinsparungen und CO2 Reduzierung bei  Straßenbeleuchtungen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Förderprogramm „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ für 2012 neu aufgelegt. Gefördert werden unter anderem Projekte zum Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung mit einem CO2 Minderungspotenzial von mindestens 60 %.

 

Derzeit sind in den Zufahrts-/ Sammelstraßen Kofferleuchten mit einer Bestückung von 2 x 125 Watt (HQL) montiert. Die Anliegerstraßen sind mit der klassischen Pilzleuchte 2 x 80 Watt (HQL) bestückt. Für ein einheitliches Gesamtbild der Beleuchtungsanlagen sollen die derzeit vorhandenen Leuchten durch eine Herstellerfamilie unter Beibehaltung der Masten und Standorte ersetzt werden. Die Straßenbeleuchtung soll mit den LED Leuchten der Firma Philips, Iridium² (1 x 30 W) für die Zufahrts-/ Sammelstraßen und Mini Iridium (1 x 20 W) für die Anliegerstraßen umgerüstet werden. Aufgrund der benötigten neuen Regelungstechnik ist zusätzlich eine stufenlose Dimmung der Anlagen möglich.

 

Die Ausleuchtung der Verkehrswege wird durch die DIN EN 13201 Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen geregelt. Mit dieser Norm wird der Grundsatz verfolgt, dass die Qualität der Straßenbeleuchtung sich unter anderem an dem Verkehrsaufkommen ausrichtet. Die Beleuchtungsstärke entspricht dabei den geforderten Werten für verkehrsberuhigte Bereiche, wie sie im Stadtteil Lauterborn eingerichtet sind. Die entsprechenden Berechnungen wurden durch die EVO durchgeführt und liegen dem zu Grunde. Darüber hinaus entsprechen die Leuchten der Richtlinie 2009/125/EG, der sogenannten EU-Ökodesign Richtlinie.

 

In einer Vergleichsrechnung sind von der EVO die energetischen Werte für die Kofferleuchte 2 x 125 Watt  und  die Pilzleuchte 2 x 80 Watt den  Natriumdampf-Hochdruck-Leuchten und  LED-Leuchten gegenüber gestellt worden.

 

Daraus ergeben sich für die Kofferleuchten (Zufahrts-/Sammelstraßen) folgende Energieeinsparung und CO2 Reduzierung:

Umrüstung HQL 2 x 125 W auf LED 1 x 30 W

-      Energieeinsparung ca.  90%

-      CO2 Minderung pro Leuchte 500 kg/a

-      Amortisationsdauer 5 Jahre

 

Bei den Pilzleuchten (Anliegerstraßen) werden folgende Werte erreicht:

Umrüstung HQL 2 x 80 W auf LED 1 x 20 W

-      Energieeinsparung ca. 90%

-      CO2 Minderung pro Leuchte 322 kg/a.

-      Amortisationsdauer 5 Jahre.

 

Durch die Umrüstung von 258 Kofferleuchten und 281 Pilzleuchten auf LED ergibt sich eine CO2 Minderung von insgesamt 219.482 kg/a. Im Vergleich zur NAV macht die Umrüstung von HQL auf LED eine zusätzliche Energieeinsparung von 20 - 24% und eine CO2 Minderung von 86 - 118 Kg/a aus.

 

Bei den NAV Leuchtmitteln wird von einer Brenndauer mit einem Mittelwert von ca. 16.000 Leuchtstunden ausgegangen, dies entspricht einer Lebensdauer von ca. 4 Jahren. Hingegen werden bei den LED-Leuchten 60.000 Leuchtstunden garantiert, dies entspricht einer Lebensdauer von ca. 15 Jahren. Darüber hinaus kann bei den LED-Leuchten von einer höheren Dauer der Leuchtstunden ausgegangen werden, Angaben verschiedener Hersteller gehen bis zu einer Gebrauchsdauer von bis zu 100.000 Brennstunden aus.

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ wird ein Zuschuss für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung-, Steuer- und Regelungstechnik beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt. Dieser erfolgt in Höhe von 25 % des Gesamtvolumens. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Maßnahme mit einem Betrag von bis zu 112.500,00 € gefördert wird. Die Antragsfrist endet am 31.03.2012.

 

Eine Umrüstung der HQL auf NAV würde Kosten von ca. 312.000,00 € inkl. MwSt verursachen, eine Förderungsmöglichkeit besteht hierbei nicht. Die Amortisierung der Mehrkosten bei der Variante Umrüstung HQL auf LED in Höhe von 25.500,00 € ergibt sich aus dem Einsparpotential bei den Stromkosten, hierbei macht die Energieeinsparung der NAV zur LED 65 % bis 68 % aus.

 

Im "Vertrag über die öffentliche Straßenbeleuchtung in Offenbach am Main zwi­schen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG" vom 07.04.1992 hat die Stadt der EVO die Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Straßen­beleuchtungsanlagen übertragen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die Vorlage muss über den Nachtrag (in den Magistrat) eingebracht werden, da die EVO dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement erst in der 9. KW ein Angebot vorgelegt hat, welches anschließend vom Revisionsamt noch geprüft wurde. Sollte die Beschlussfassung nicht in der Magistratssitzung am 07.03.2012 sowie in der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2012 erfolgen, so kann die o.g. Förderantragsfrist nicht eingehalten werden.

Anlage: Umrüstungsgebiet