Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0199Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 173/12 (Dez. III, Amt 20) vom 06.06.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH mit einem Betrag von 5.000.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.


Begründung:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2004 wurde eine 100%ige Ausfallbürgschaft zugunsten der Klinikum Offenbach GmbH betreffend eines Roll-over-Kredites zur Mitfinanzierung der im mittelfristigen Investitionsplan des Nachtragshaushaltes 2004 des Klinikums ausgewiesenen Maßnahmen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen übernommen.

 

Die Klinikum Offenbach GmbH beabsichtigt nun diesen Roll-over Kredit zum 16.07.2012 umzuschulden. Hierfür soll ein Darlehen bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen zu einem Zinssatz von 1,80 % p. a. (fest bis 30.06.2014) aufgenommen werden. Bei dem aufzunehmenden Darlehen handelt es sich um ein Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

 

Die Klinikum Offenbach GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.