Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0208Ausgegeben am 20.06.2012

Eing. Dat. 20.06.2012

 

 

 

Maßnahmen auf dem Gelände der Beethovenschule
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU vom 20.06.2012

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen, Planungen und Auflagen im
    Bereich des Geländes der Beethovenschule den politischen Gremien, der
    Schulgemeinde und der  Bürgerinitiative offen zu legen und vor der geplanten
    Realisierung in den Sommerferien mit ihnen abzustimmen.

2. Bei der Umsetzung der Beseitigung von Kampfmitteln darf in den wertvollen
    vorhandenen Baumbestand nur äußerst schonend eingegriffen werden und die
    vorhandenen Bäume sind soweit als möglich zu erhalten.

3. Das südliche Gelände des Grundstücks soll ohne trennenden Zaun  Teil des
    Geländes der Beethovenschule bleiben und als Freifläche der Schule und dem
    Quartier dauerhaft nutzbar sein. Das Teilgrundstück wird nicht zum Verkauf
    gestellt.


Begründung:

 

Seit Jahren setzt sich die Antrag stellende Fraktion für den Erhalt des Geländes der Beethovenschule ein. Die interessierte Öffentlichkeit und eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung setzen sich ebenfalls für den Erhalt des Schulgeländes ein. Die jetzt erhaltenen Informationen über eine notwendige Kampfmittel-Räumung und die damit verbundene Fällung von Bäumen auf dem Schulgelände in den Sommerferien macht alle Beteiligten zu Recht misstrauisch.

 

In dieser Situation muss der Magistrat unumschränkte Transparenz herstellen, in dem er alle Beteiligten über seine Pläne vollumfänglich informiert und auch über die Auflagen des Regierungspräsidenten Auskunft gibt. Die Schulgemeinde und die Bürgerinitiative der Beethovenschule haben ein Recht auf Einbindung und Mitsprache.

 

Da sich der Oberbürgermeister in der Bürgerfragestunde des Ausschusses Umwelt Planen und Bauen vom 14.06.2012 arrogant und abweisend gegenüber Vertretern der Bürgerinitiative Beethovenschule verhielt und nicht kooperativ zeigte, ist es notwendig, eine vollumfängliche Auskunftspflicht zu verlangen und den Magistrat daran zu hindern, irreversible Tatsachen zu schaffen.

 

Nachrichtlich: Dieser Antrag wurde durch die antragstellende CDU-Fraktion mit Schreiben vom 27.06.2012 zurückgezogen (siehe auch 2011-16/DS-I(A)0209).