Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0213Ausgegeben am 27.07.2012

Eing. Dat. 19.07.2012

 

 

 

Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum
Offenbach GmbH
hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 257/12 (Dez. III, Amt 20) vom 18.07.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Gemäß § 100 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530
    „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
    „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“, Produkt
    01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 € bewilligt.

2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei
    Untersachkonto 60010.67540 „Mieten“ Sachkonto 67000001, Produkt 01.01.08 in
    Höhe von 350.000 €.

3. Die entsprechende Umsetzung erfolgt über Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2012.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.01.2012 einen Grundsatzbeschluss (DS I (A) 0137) zum Sanierungsprozess der Klinikum Offenbach GmbH gefasst. Teil dieses Beschlusses war es, den Betrieb in eine Betriebsgesellschaft und einen Eigenbetrieb, in welchen die Grundstücke und Immobilien eingebracht werden, aufzuspalten. Um seitens der Stadt Offenbach den Prozess der Betriebsaufspaltung konsequent zu verfolgen, werden für Rechts- und Steuerberatung Mittel notwendig, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorherzusehen waren. Um die weiteren Planungen nicht anzuhalten, sind die anfallenden Kosten unabweisbar.

 

Dazu müssen aufgrund der Verfügung des Regierungspräsidiums ein Markterkundungs-verfahren durchgeführt werden und auf Wunsch des Sozialministeriums kommunale Verbundlösungen untersucht werden. Auch hierfür sind Mittel notwendig.

 

Am 01.03.2012 wurden von der Stadtverordnetenversammlung mit DS I (A) 0160 überplanmäßige Mittel i. H. v. 450 T€ beschlossen. Diese reichen allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, um u.a. das Markterkundungsverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen.