Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0219Ausgegeben am 03.08.2012

Eing. Dat. 02.08.2012

 

 

 

 

Masterplan als Stadtentwicklungsstudie „Offenbach 2030“
Antrag FDP vom 31.07.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bürgerschaft sowie von Vereinen, Institutionen und Verbänden einen Masterplan für die Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zur Steuerung des Projekts wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure in der Innenstadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, …) gebildet. Darüber hinaus sind Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen.

Der Masterplan soll verbindliche Ziele enthalten und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“ sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.


Begründung:

 

Ziel der Erarbeitung eines Masterplans soll es sein, bestehende Konzepte der Stadtentwicklung zu überprüfen (z.B. auch für derzeit in (Um-)Planung befindliche Bau- und Gewerbegebiete wie Clariant oder Kaiserlei) und unter eine große Überschrift zu stellen.

 

Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Prozesses ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion, dass neben der Entwicklung von Visionen auch daraus abgeleitete Projekte definiert werden, damit die Planungen nicht im Unverbindlichen verharren.

 

Die aktuelle Kritik der IHK an einer gewissen Konzeptlosigkeit bei der Stadtentwicklung, sowie die Diskussionen um das Verkehrskonzept im Zuge der Marktplatzentwicklung zeigen, dass ein in sich geschlossenes Konzept weitgehend fehlt und die Projekte oftmals unkoordiniert nebeneinander stehen.

 

Aus Sicht des Antragstellers müssen die Planungen zu den Innenstadtplätzen, das Verkehrskonzept und die Aktionen der „Aktiven Innenstadt“ zu einem Gesamtplan verbunden werden mit dem Ziel, die Innenstadt als regionalen Einzelhandelsstandort zu stärken und damit die Lebens- und Wohnqualität für die Bürger zu verbessern. Darüber hinaus müssen die Gebiete, die sich derzeit in der Entwicklung befinden in ein Gesamtkonzept einbezogen werden.

 

Diese Auffassung teilt im Wesentlichen auch der Magistrat der Stadt Offenbach, der in seiner Vorlage aufgrund einer FDP-Anfrage vom 07.12.2011 schreibt, dass er die Erarbeitung einer städtebaulichen Vision etwa für das Jahr 2030 ausdrücklich begrüßen würde. Zur Finanzierung weist die antragstellende Fraktion auf den Masterplan der Stadt Köln hin. Dort wurde dieser Prozess von der dortigen IHK mitgestaltet und mitfinanziert.