Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0223Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012

 

 

 

 

 

 

Sanierung Hauptweg Dreieichpark
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 276/12 (Dez. I, Amt 60) vom 08.08.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung des Hauptweges im Dreieichpark, auf der Grundlage der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Stockert und
    Eschke, Mühlheim am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenberechnung in Höhe von 200.000,00 €, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 58000.51010
    „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen (13.01.01)“, SK 61650003, PNV 9048,
    Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2011 und früher:                                           110.000,00 €
    Haushaltsplan 2012:                                                                 90.000,00 €
    Gesamt:                                                                                     200.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    9.654,71 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

    Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften
    Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahmen um 2.774,71 €/ pa. Dieser
    Betrag ist in dem o.g. Betrag in Höhe von 9.654,71 € enthalten.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581 „Grünpflege
    Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003 Produkt 13.01.01 in den
    Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.


Begründung:

 

Der Dreieichpark befindet sich am westlichen Stadtrand von Offenbach. Er steht als Gartendenkmal und als Landschaftschutzgebiet unter besonderem Schutz. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll der Hauptweg im Frühjahr 2013 saniert werden. Der Hauptweg durchzieht den Park in seiner Nord-Süd Richtung und wurde in der Vergangenheit mehrfach punktuell instandgesetzt. Im Zuge der Instandsetzung erfolgten punktuelle Ausbesserungen von schadhaften Stellen in der Asphaltdecke. Das derzeitige Erscheinungsbild des Weges ist im Zusammenhang mit den punktuellen Ausbesserungen sowie den vorhandenen Belagsanhebungen und Schadstellen sehr inhomogen und in einem schlechten Zustand. Die Anhebungen der Asphaltdecke durch Baumwurzeln bilden zudem Gefahrenstellen. Insgesamt wirken die funktionellen und ästhetischen Beeinträchtigungen des Weges negativ auf den Gesamteindruck des Parks, der als Gartendenkmal einen hohen Stellenwert besitzt.

 

Aufgrund des derzeitigen Zustandes sowie des Untersuchungsergebnisses, dass die Belastbarkeit der Tragschicht unter der Asphaltdecke den bautechnischen Anforderungen nicht genügt, ist eine grundhafte Sanierung des Weges erforderlich.

 

Gestalterische Zielsetzung für den Wegebelag ist die Herstellung einer Oberfläche, die den qualitativen Anforderungen einer gartendenkmalpflegerischen Anlage entspricht und sich optisch den vorhanden Wegen im Park anpasst. Dabei muss der hohen Nutzungsintensität, vor allem auch durch Radfahrer, Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sind ökologische Anforderungen an den Wegebelag zu berücksichtigen. Die Bäume, die unmittelbar entlang des Weges stehen, benötigen in ihrem Kronentraufbereich einen wasser- und luftdurchlässigen Belag. Aufgrund der Anzahl der Bäume am unmittelbaren Wegesrand ist eine regelgerechte Ausführung aus Asphalt und dem dafür notwendigen Unterbau nicht möglich. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Parkanlage zu erzielen, ist die Auswahl der Materialität darauf abzustimmen.

 

Deshalb wurde für die Sanierung des Wegebelages, entsprechend den übrigen Wegen im Park, eine wassergebundene Wegedecke gewählt, deren Oberfläche durch einen sogenannten ‚Stabilizer‘ ergänzt wird. Diese Beimischung führt zu einer höheren Scherfestigkeit und einer Minderung der Staubentwicklung. Die Poren setzen sich nicht zu und die Wasserdurchlässigkeit bleibt erhalten. Diese hochwertige Wegedecke entspricht in ihrer Optik und in ihren ökologischen Qualitäten einer wassergebundenen Wegedecke. Sie ist jedoch strapazierfähiger und deshalb in der Unterhaltung kostengünstiger als herkömmliche wassergebundene Wegedecken.

 

Der Gesamtaufbau des neuen Weges besteht aus einer 30 cm dicken Tragschicht und einer in zwei Schichten erstellten Deckschicht. Damit wird eine Gesamtaufbaustärke von 40 cm erreicht. Die Deckschicht wird entsprechend der vorhandenen Höhen mit einem Dachgefälle bzw. Seitengefälle ausgebildet. Im Bereich der Kronentraufe muss der Ausbau der Tragschicht aus Gründen des Wurzelschutzes in Handarbeit erfolgen. Zum Schutz oberflächennaher Wurzeln wird in diesen Bereichen die Einfassungszeile unterbrochen. Zudem wird je nach örtlicher Situation zum Schutz der Wurzeln sowie zur Schaffung eines zusätzlichen Wurzelraumes im sensiblen Bereich der Wurzeln ein tragfähiges verdichtbares Baumsubstrat eingebaut.

 

Um die Wirtschaftlichkeit zu wahren, wird soweit möglich die vorhandene Trasse inklusive der Einfassungen beibehalten. Abschnittsweise müssen die Einfassungen entsprechend dem vorhandenen Material neu hergestellt werden.

 

Die wegebegleitenden Leuchten können aufgrund des unveränderten Wegeverlaufs beidseits beibehalten werden. Die Leuchtenmodelle werden im Zuge der Maßnahme nicht erneuert. Im Rahmen der Sanierung werden vorhandene Bänke an neue Standorte, die den Nutzungsansprüchen entsprechen, gesetzt.

 

Im Vorfeld der Planung wurde die Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt. Im Rahmen des Gutachtens erfolgte mittels Bohrsondierung eine altlasten-/abfalltechnische Untersuchung des Untergrundes sowie des vorhandenen Asphaltmaterials. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Asphaltdecke sowie die Tragschicht teerstämmig sind und gesondert entsorgt werden müssen.

 

Eine Naturschutzrechtliche sowie Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Maßnahme liegen bereits vor.

 

1.     Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wie folgt eingeschätzt:

 

1.1. Untere Naturschutzbehörde

Die Maßnahme wurde im Rahmen des naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Bei Einhaltung der dort verfügten Nebenbestimmungen bestehen aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

1.2. Untere Wasserbehörde

Aus Sicht des Bereichs Wasserrecht bestehen keine Bedenken.

 

1.3. Altlasten / Bodenschutz

Aus Sicht des Bereichs Altlasten / Bodenschutz bestehen keine Ergänzungen zu dem geplanten Vorgehen.

 

1.4. Immissionsschutz

Aus Sicht des Bereichs Immissionsschutz bestehen keine Bedenken.

 

1.5. Klimaschutz / Energie

Gegen das Vorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken. Durch die Sanierung des Wegebelags mit einer wassergebundenen Decke wird die Wasserdurchlässigkeit gegenüber der bestehenden Asphaltdecke verbessert.

 

2.    Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro Stockert und Eschke, Mühlheim am Main, eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 200.000,00 € abschließt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 9.654,71 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte