Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0244Ausgegeben am 25.09.2012
Eing. Dat. 20.09.2012
Schaffung von 75 Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der Lauterbornschule und Anne-Frank-Schule
Antrag Magistratsvorlage Nr. 330/12 (Dez. II, Amt 51) vom 19.09.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, gem. den geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse der Stadt Offenbach am Main die Förderung von 3 neuen Hortgruppen in der Einrichtung des Internationalen Bundes (IB) in dessen Einrichtung in der Rowentastraße in Offenbach am Main sicherzustellen.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Förderung gem. den geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse der Stadt Offenbach am Main i.H.v. ca. 380 T€ für 12 Monate sind im Haushaltsplan 2013 im Produktkonto 06010500.7124000451 angemeldet.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Elternentlastung nach § 90 SGB VIII i.H.v. ca. 42.300,- € sind ebenfalls im Haushaltsplan 2013 im Produktkonto 06010500.7250000251 angemeldet.
Begründung
Der Internationale Bund (IB) beabsichtigt, am o.g. Standort mit Beginn des Jahres 2013 eine dreigruppige Horteinrichtung zu eröffnen. Hierdurch würden am Standort für die Nutzung von Schülerinnen und Schülern der Lauterbornschule und Anne Frank Schule auf der Basis der derzeit geltenden Mindestverordnung des Landes 75 Hortplätze gewonnen. Im Rahmen der konzeptionellen Vorklärung mit dem Jugendamt hat sich der IB verpflichtet, bei Zu-Stande-Kommen der Einrichtung für den sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss zum Standort Sorge zu tragen.
Da auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, dass der dringende Bedarf an Hortplätzen in den beiden genannten Schulen im Rahmen des Ganztagsklassenmodells des EKO zu befriedigen ist, hält der Magistrat es für dringend geboten, durch die Schaffung zusätzlicher Hortplätze auf die Nachfrage zu reagieren.
Auf der Warteliste des EKO sind derzeit über 90 unversorgte Kinder aus den beiden Schulen registriert. Außerdem hat der IB eigeninitiativ bei den Schulleitungen den Bedarf abgefragt und ist seinerseits ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass eine dreigruppige Horteinrichtung in jedem Fall ausgelastet wäre.
Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausbauplanung sieht vor, dass in 2012 weitere 150 Hortplätze zu schaffen sind und ab den Jahren 2013 folgende weitere 451 Plätze geschaffen werden sollen. Gemäß der beschlossenen Planung entspräche dies in der Endausbaustufe einer Bedarfsdeckung für 35 % der Population.
Durch die Einrichtung zwei weiterer Ganztagsklassen in der Beethovenschule konnten in 2012 bereits 50 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Der EKO bereitet zur Zeit gemeinsam mit dem Hauptamt die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit zwei Krabbelgruppen (U3) sowie vier Hortgruppen im Gebäude Berliner Straße 220 vor, die ebenfalls im ersten Quartal des Jahres 2013 ans Netz gehen soll. Damit wäre die derzeitige Vorgabe der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von 150 Hortplätzen in 2012 umgesetzt.
Aufgrund der massiven Nachfrage an den beiden o.g. Schulen und der Chance über die Initiative des IB relativ kurzfristig zu weiteren, dringend benötigten Hortplätzen zu kommen, hält der Magistrat es für notwendig, den geplanten weiteren Ausbau an Hortplätzen für 2013 ff so frühzeitig wie möglich zu beginnen. Außerdem ist der Ausbau von Ganztagsbetreuung ein wichtiger Standortfaktor in Sachen Bildung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die auf Verwaltungsebene bereits vorgelegte Haushaltsplanung des Jugendamtes im Entwurf sieht ausreichend Mittel vor, diese zusätzliche Einrichtung in 2013 gemäß den geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten in der Stadt Offenbach am Main zu bezuschussen. Ebenfalls wurden die notwendigen Mittel für die Elternentlastung nach § 90 SGB VIII bereits vorgesehen.
Hortplätze sind Halbtagsplätze mit Mittagsversorgung für die sich der jährliche Zuschuss pro Platz auf ca. 5056,- € beläuft. Hochgerechnet auf zwölf Monate werden daher ca. T€ 380 benötigt. Ausgehend von den bekannten Mittel werden für Aufwendungen im Rahmen der Entlastung nach § 90 SGB VIII ergeben sich notwendige Haushaltsmittel in Höhe von ca. 42.300,- € für zwölf Monate.