Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0310Ausgegeben am 24.01.2013

Eing. Dat. 24.01.2013

 

 

Schulentwicklungsplan 2000

Sechste Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000,
Teil I „Allgemein bildende Schulen“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 032/13 (Dez. III) vom 23.01.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1.    Der sechsten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000,
Teil I „Allgemein bildende Schulen“ wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 18.05.2000 den Schulentwicklungsplan 2000, Teil I „Allgemein bildende Schulen“ sowie am 24.01.2002 eine „1. Änderung/Ergänzung“, am 19.12.2002 eine „2. Änderung/Ergänzung“, am 09.10.2003 eine „3. Änderung/Ergänzung“, am 18.11.2004 eine „4. Änderung/Ergänzung“ und am 04.12.2008 eine „5. Änderung/Ergänzung“ dieser Teilplanung mit folgenden Schwerpunkten beschlossen:

 

1. Änderung u. Ergänzung

·         Rudolf-Koch-Schule wird Gymnasium ab Klasse 5

·         Geschwister-Scholl-Schule wird Integrierte Gesamtschule (vorbehaltlich der Befürwortung der schulischen Gremien)

·         Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Mathildenschule werden „Schule mit Ganztagsangebot an 3 Nachmittagen“

2. Änderung u. Ergänzung

·         Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Mathildenschule werden „Schule mit Ganztagsangebot in offener Konzeption“


3. Änderung u. Ergänzung

·         „Kooperative Ganztagsschulen mit offener und gebundener Konzeption“ (Gesamtpaket)

4. Änderung u. Ergänzung

·         Edith-Stein-Schule - Umwandlung von einer kooperativen Gesamtschule in eine integrierte Gesamtschule

5. Änderung u. Ergänzung

·         Geschwister-Scholl-Schule – Umwandlung von einer Grund-/Haupt- und Realschule mit Förderstufe in eine integrierte Gesamtschule

 

Der Schulentwicklungsplan (SEP) wird in dem folgenden Abschnitt teilweise geändert
(6. Änderung u. Ergänzung):

 

Abschnitt II „Primarstufe“

 

Die Goetheschule ist die größte Grundschule in der Stadt Offenbach. Sie ist als ganztägig arbeitende Schule im Profil 1 anerkannt. Die Schule ist von einer ausgesprochen heterogenen Schülerschaft zwischen Westend und Nordend geprägt. Seit Jahren leistet die Goetheschule hervorragende Bildungs- und Integrationsarbeit. Diese stößt jetzt aber endgültig an ihre Grenzen.

 

Dokumentiert wird dies durch die Entwicklung der Schülerzahlen der Goetheschule:

 

 

Im Gebäude befinden sich insgesamt allerdings sogar 625 Kinder, da zu den Schulklassen noch 25 Kinder aus zwei Vorklassen und 15 Kinder aus einem Vorlaufkurs hinzukommen. Die letzten Entwicklungen haben die Zahl der Vorklassenkinder stetig anwachsen lassen.

 

Das Raumangebot in dem Schulhaus ist für eine ganztägige Arbeit eigentlich nur 4-zügig gut zu nutzen. Der darüber hinaus gehenden Zahl an Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften wurde durch die Ausnutzung jedes Raums der Schule inklusive der Kellerräume sowie einem Teilausbau des Dachbodens begegnet.

 

Konkret bedeutet dies: Vom Lehrerzimmer bis zur Schulhofgröße passt nichts zur aktuellen Zahl an Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten. Der Schulhof ist ca. 2.300 qm groß, bietet damit derzeit pro Schüler nur ca. 3,9 qm und pro Kind nur ca. 3,7 qm und ist damit für die Schülerzahl deutlich zu klein. Zwar verfügt die Goetheschule über 26 Klassenräume. Dies war aber nur möglich, weil z.B. Fachräume umgewandelt wurden. Lediglich für die Fächer Musik und Werken stehen noch Notlösungen zur Verfügung, nicht aber beispielsweise für Kunst. Es fehlen die nach der Richtlinie für die ganztägig arbeitenden Schulen erforderlichen Räumen für Hausaufgabenbetreuung, der Begegnungs- und Freizeitbereich, Ruhe-, Stillarbeits- und Aufenthaltsräume für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie eine richtige Schulbibliothek. Die Cafeteria für den Mittagstisch ist eine provisorische Notlösung im Keller hinter schweren Brandschutztüren. Drei Räume werden durch Mehrfachnutzung für den Vorlaufkurs, die Vorklassen und die Sanitätsdienste verwendet. Eine eben solche Mehrfachnutzung muss in nur vier Räumen geleistet werden für den Förder- und Differenzierungsunterricht, die Frühbetreuung, den Fremdsprachenunterricht, die Betreuung für den Förderverein, den Unterricht „Deutsch&PC“ sowie eine Behelfsbücherei.

 

All diese Maßnahmen führen zur Beeinträchtigung der möglichen Qualität der Arbeit (so können z.B. manche Deutsch- und Lesefördermaßnahmen nicht in Räumen stattfinden, sondern müssen auf dem Gang angeboten werden!), sie stoßen an Grenzen und können die fehlenden Flächen nicht ausgleichen.

 

Der für einen Unterricht nach Mindeststandards ganztägiger Arbeit notwendige Flächenbedarf kann also schon bei den heutigen Schülerzahlen nur gedeckt werden, wenn eine Verlagerung von Klassen erfolgt. An der Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen zeigt sich jedoch eine weitere Verschärfung der Probleme, da schon in Kürze die Zahl der einzuschulenden Kinder in den ersten Klassen die Raumkapazität der Schule endgültig und dauerhaft übersteigen wird.

 

Die schon ohne wachsende Schülerzahlen als notwendig begründete Verlagerung von Klassen muss dann kurzfristig erfolgen. Dafür wurden bereits vorbereitend Überschneidungsbezirke gebildet und eine temporäre Dependancenbildung an der Anne-Frank-Schule angedacht. Der Überschneidungsbezirk mit der Anne-Frank-Schule ist jedoch eine rein raumtechnische Zwischenlösung. Grundsätzlich ist das Umherfahren von Grundschulkindern durch die Stadt nicht im Sinne der vom Schulgesetz gewünschten wohnortnahen Beschulung.

 

Auch die angrenzenden Grundschulen können einen Schülerüberhang nicht aufnehmen, da sie bereits ausgelastet sind. Im Bezirk der Eichendorffschule steht zudem beispielsweise mit den Luisenhöfen ein Bauprojekt für Familien an. Im Bezirk Beethovenschule werden ebenfalls steigende Schülerzahlen erwartet. Die durch das Hafengebiet zu erwartenden neuen Schüler sind in den bisherigen Darstellungen nicht berücksichtigt, werden den Bedarf aber weiter erhöhen.

 

Der Schulbezirk muss daher wegen der hohen und im Betrachtungszeitraum weiter steigenden Schülerzahlen neu geordnet werden. Die Errichtung einer weiteren Grundschule im Nordend ist im Sinne der wohnortnahen Beschulung deshalb unumgänglich und muss gemäß §146 in den SEP aufgenommen werden.

 

Zur Entlastung der Goetheschule ist deren Rückführung auf eine vertretbare Größe, d. h. Vierzügigkeit, nötig.

 

Die zu errichtende neue Grundschule ist gemäß der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen sowie dem Standardraumprogramm der Stadt Offenbach vierzügig auszulegen.

 

Es wird daher festgelegt:

 

Neue Grundschule im Hafen

 

Schulorganisationsmaßnahme:

Errichtung einer neuen, 4-zügigen, mindestens in ein oder zwei Zügen bilingualen, ganztägig arbeitenden Grundschule, Standort Hafenareal, zum Schuljahr 2015/2016.

 

Schulbaumaßnahme:

Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Hafenareal mit angeschlossener Kindertagesstätte. Die Fertigstellung soll zum Schuljahr 2015/2016 erfolgt sein.