ie Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0312Ausgegeben am 24.01.2013
Eing. Dat. 24.01.2013
T.S.G 1847 e.V.
hier: Finanzierung des Neubaus der ESO–Sportfabrik
Antrag Magistratsvorlage Nr. 039/13 (Dez. I, Amt 20) vom 23.01.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Im Zuge der Finanzierung der noch ausstehenden Rechnungen des Neubaus der ESO-Sportfabrik wird der Erbbaupachtvertrag zwischen der Stadt und der TSG 1847 e.V. aufgelöst und durch einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von dreißig Jahren und einem symbolischen jährlichen Pachtpreis von einem Euro ersetzt.
Begründung:
Im Rahmen einer kommunalersetzenden Maßnahme realisierte die T.S.G. Bürgel 1847 e.V. ein umfängliches Neubauprojekt, das mit 1 Mio. € aus dem Hessischen Konjunkturförderprogramm II, Mittel für sonstige kommunale Infrastruktur, gefördert wurde. Seinerzeit wurde mit der TSG Bürgel 1847 e.V. einen Erbbaupachtvertrag abgeschlossen. Das Vorhaben war mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 3,5 Mio. € geplant. Die Kosten haben sich im Laufe der Bauzeit mehrfach erhöht. Mit der Schlussrechnung fallen nun weitere 200 T€ an.
Der Verein ist mit der Begleichung zusätzlicher Baukosten wirtschaftlich überfordert.
Die finanziellen Schwierigkeiten des Vereins könnten sich negativ auf den städtischen Haushalt auswirken. Zum einen muss die Stadt Offenbach den Erfolg der Baumaßnahme sichern um den im Projekt enthaltenen Anteil an Landesmitteln nicht zu gefährden. Zum anderen besteht trotz absichernder vertraglicher Gestaltung die Gefahr, dass bei einer Insolvenz des Vereins und dem Heimfall des Grundstücks die Stadt Offenbach eine Entschädigung für aufstehende Gebäude bezahlen muss.
Aus diesem Grund wird gegen Kostenübernahme in vorgenannter Höhe das grundstücksgleiche Recht abgelöst und durch einen Pachtvertrag ersetzt. Der Pachtvertrag wird über die gesetzlich höchstzulässige Laufzeit abgeschlossen.
Die benötigten Mittel sind im Nachtragshaushalt 2012 veranschlagt. Haushaltsrechtlich handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme. Die Mittel werden nur gegen verbindliche Versicherung des Architekten und Projektleiters, aus der hervorgeht, dass keine weiteren Kosten anfallen, ausgekehrt. Die Rechnungen werden vorab von Amt 60 geprüft.
Die Vorlage wird als Nachtrag (in den Magistrat) eingereicht, da eine externe juristische Prüfung erst abgeschlossen werden musste.