Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0313Ausgegeben am 24.01.2013

Eing. Dat. 24.01.2013

 

 

Zukünftige Nutzung des Waldschwimmbads Rosenhöhe

Antrag Magistratsvorlage Nr. 040/13 (Dez. II, Amt 52) vom 23.01.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erste Offenbacher Schwimmclub von 1896 e.V. (EOSC) erhält im Haushaltsjahr 2013 für den Betrieb des Schwimmbads einen Zuschuss in Höhe von 570.000 Euro ggf. zuzüglich Verlustabdeckung und ab 2014 493.000 Euro ggf. zuzüglich Verlustabdeckung.

 

2.    Ab der Sommersaison 2013 (April/Mai) ist das Waldschwimmbad Rosenhöhe nur noch im Sommer täglich von 8 bis 19.30 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet. In den Wintermonaten steht das Schwimmbad nur noch dem EOSC, anderen Vereinen und Schulen zur Verfügung.

 

3.    Der Erhöhung der Eintrittspreise ab der Sommersaison 2013 um 1 Euro in allen Preiskategorien wird zugestimmt.

 

4.    Mit Beginn der Sommersaison 2013 werden die Bahnmieten für fremde Vereine auf 20 Euro pro Trainings- und Sportstunde erhöht.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt und dem EOSC vom 5. November 1993 in Bezug auf die Nutzung als öffentliches Hallenbad im Winter (§ 2 Absatz 3), die Zurverfügungstellung des Bads für die Öffentlichkeit (§ 4 Absatz 6) und die Bahnmieten für fremde Vereine (§ 5 Absatz 3) anzupassen.

 

6.    Der Magistrat wird beauftragt, den Vorstand des EOSC zu bitten, in der Mitgliederversammlung 2013 einen Antrag auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 5 Euro pro Mitgliedsvariante (Einzel-, Familienmitgliedschaft etc.) zu stellen.

 

7.    Für die Sanierung des 25m-Lehrschwimmerbeckens werden 140.000 Euro und für das Kleinkinderbecken 50.000 Euro in den Haushalt 2013 eingestellt (das Produktkonto wird neu eingerichtet). Der EOSC hat Anträge auf Bezuschussung der Maßnahme beim Hess. Ministerium des Innern und für Sport, dem Landessportbund Hessen sowie ggf. weiteren möglichen Geldgebern zu beantragen, um den städtischen Anteil zu verringern.

 

 

Begründung:

 

Zu 1. und 2.

Die politisch Verantwortlichen der Stadt Offenbach stehen grundsätzlich zum Erhalt des Waldschwimmbads Rosenhöhe. Aus Kostengründen sind jedoch Nutzungsänderungen erforderlich.

 

Der EOSC betreibt das Waldschwimmbad auf der Rosenhöhe gemäß Vertrag vom 05.11.1993 für die Stadt Offenbach.

 

Das Schwimmbad wird als Zweckbetrieb des Vereins „Erster Offenbacher Schwimmclub von 1896 e.V.“ geführt. Der EOSC ist für die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während des öffentlichen Badbetriebes entsprechend dem o.g. Vertrag und gemäß Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V. verantwortlich.

 

Ein Betriebsleiter (Fachangestellter für Bäderbetriebe) ist zwingend vorgeschrieben. Diese Voraussetzungen für das Betreiben eines öffentlichen Badebetriebs werden seitens des EOSC derzeit nicht erfüllt.

 

Hieraus ergibt sich eine haftungsrechtliche Verantwortung des Vorstandes. Jedes EOSC-Vorstandsmitglied haftet mit seinem Privatvermögen, wenn sie oder er mit Wissen und Wollen gegen bestehende Auflagen verstößt.

 

Fachpersonal steht derzeit auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und eine Ausbildung zum Fachangestellten für den Badbetrieb dauert 3 Jahre.

 

Der EOSC-Vorstand will diese Haftungsverpflichtung nicht mehr übernehmen und hat am 12. Oktober 2012 beschlossen, ab sofort über einen Personaldienstleister Fachkräfte für Bäderbetriebe einzusetzen.

 

Die Haltung des Vorstands wird von der Stadt Offenbach geteilt. Allerdings hätten die erhöhten Personalkosten bei Beibehaltung der Energiekosten, zwischen 300.000 und 350.000 Euro im Jahr, zur Folge, dass der Zuschuss von jetzt 440.000 Euro auf 668.000 Euro steigen müsste.

 

Insbesondere wegen schlechter Witterung und damit ausbleibenden Einnahmen durch Besucher in den Sommermonaten wurde in den letzten Jahren nach Prüfung durch das Revisionsamt ein Verlustausgleich bis zu 50.000 Euro im Jahr zusätzlich aus der allgem. Deckung des städt. Haushalts gezahlt.

 

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt Offenbach hat das Sportamt gemeinsam mit dem Vorstand des EOSC verschiedene Nutzungsvarianten erarbeitet, die im Ergebnis, wobei die Schließung des Schwimmbads ausgeschlossen wird, alle eine Erhöhung des Zuschusses notwendig machen. Um den zukünftigen städtischen Zuschuss zumindest annähernd an die aktuelle Zuschusshöhe anzupassen, ist die Einstellung des öffentlichen Winterbetriebs, eine Verkürzung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit sowie eine Erhöhung der Eintrittspreise und der Bahnmieten erforderlich.

 

Die Einstellung des öffentlichen Winterbetriebs und die Einschränkung der Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb im Sommer ersparen erheblich Personalkosten. Die Fachkräfte sind nur im Sommer erforderlich und das weitere Personal kann im Winter erheblich runtergefahren werden.

 

Mit der Entscheidung, den öffentlichen Winterbetrieb einzustellen und die Öffnungszeiten einzuschränken, muss dem Großteil des Personals gekündigt und über einen Dienstleister wieder Personal eingestellt werden; die notwendigen Kündigungen können arbeitsrechtliche Folgen haben, ggf. müssen Abfindungen gezahlt werden. In den „mannlosen“ Zugang muss investiert werden. Aufgrund dieser Bedingungen greift das Einsparpotential vollumfänglich erst in 2014.

 

Im Jahr 2013 werden die geplanten Änderungen deshalb nur bedingt greifen, zumal der aktuelle Winterbetrieb 2012/2013 unverändert durchgeführt wird und die üblichen Kosten verursacht, sodass ein Zuschuss in Höhe von 570.000 Euro ggf. zuzüglich Verlustabdeckung erforderlich ist.

 

Die Schließung des Schwimmbads im Winter für die Öffentlichkeit wird wahrscheinlich zu mehr Mitgliedern im EOSC und anderen Schwimmvereinen führen, was wiederum den Eigenanteil des EOSC gegenüber der Stadt erhöhen und den Zuschuss verringern könnte (z.Z. nicht bezifferbar).

 

Zu 3. bis 5.

 

Gemäß dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach und dem EOSC vom 5. November 1993 muss die Stadt der Höhe des Eintrittsgeldes zustimmen (§ 2 Absatz 6). Aktuell beträgt der Eintritt für Erwachsene 3,50 Euro, für Jugendliche 2,50 und Kinder 1,50 Euro. Eine Erhöhung um 1 Euro ist sozialverträglich. Die erwarteten Mehreinnahmen belaufen sich auf 40.000 Euro im Jahr.

 

Die Bahnmiete für fremde Vereine wird von 15 auf 20 Euro pro Stunde erhöht. Hier ist zu bedenken, dass betroffene Offenbacher Vereine erhöhte Mittel bei der städt. Sportförderung (Mietzuschuss) beantragen werden. Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr sind zu erwarten.

 

Der o.g. Vertrag zwischen dem EOSC und der Stadt Offenbach ist zu ändern, weil der EOSC bislang verpflichtet ist, gemäß § 2 Absatz 3 das Schwimmbad im Winter als Hallenbad und gemäß § 4 Absatz 6 das Bad ganzjährig der Öffentlichkeit mindestens 60 Stunden pro Woche zur Verfügung zu stellen und die Bahnmieten für Fremdvereine erhöht werden müssen (§ 5 Absatz 3).

 

Zu 6.

 

Der EOSC soll gebeten werden, seine Mitgliedsbeiträge anzuheben, um seinen Eigenanteil zu erhöhen und den Stadtzuschuss zu verringern. Dieser Zuschuss wird wegen der stetigen Erhöhung der Energiekosten sicher nicht geringer werden, könnte aber durch eine von den EOSC-Mitgliedern zu genehmigende zweckgebundene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge geringer ausfallen. Bei einer Erhöhung von 5 Euro sind Mehreinnahmen von 10.000 Euro zu erwarten. Derzeit zahlt ein Einzelmitglied 110 Euro, Familien 210 Euro.  

 

Auch diese Erhöhung kann frühesten im Jahr 2014 greifen, weil die Mitgliederversammlung erst im Frühjahr 2013 darüber entscheiden kann.

 

Zu 7.

 

Das Büro Wellnitz Architekten hat im Auftrag des EOSC eine Bestandsaufnahme der beiden Becken durchgeführt, die zum Ergebnis (Schreiben vom 31. Oktober 2012) kommt, dass er Badebetrieb im 25m-Lehrschwimmbecken und dem Kleinkinderbecken aus gesundheitstechnischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht weiter aufrecht erhalten werden kann. Ohne eine umfassende Sanierung wird in kurzer Zeit eine Schließung der Schwimmbecken unumgänglich sein.

 

Das weitere flickenhafte Ausbessern kann die Gefahren für die Gesundheit nicht abwenden.

 

Weitere Zitate aus der Begutachtung:

 

„Die Haftung der Fliesen an den Untergrund ist in großen Teilen des Schwimmbeckens (Boden, Wände, Beckenumgang) nicht mehr vorhanden.

Eine wasserdichte Oberfläche aus dem Konstruktionsverbund Beckenfliese und Mörtelfuge existiert in großen Teilen des Schwimmbeckens nicht mehr, wodurch die weitere Schadensbildung nicht mehr eingedämmt werden kann. Durch die vielen Fehlstellen im Fugenbereich versickert im Bereich des Schwimmbeckens und der umlaufenden Entwässerungsrinnen Trinkwasser.

 

Durch das permanente Abplatzen von Wandfliesen können schwimmende Personen verletzt werden. Das weitere Versickern von Trinkwasser im Grund kann nicht verhindert werden. Durch die nicht geschlossene homogene Oberfläche wird die Keimbildung im Bereich des Schwimmbeckens gefördert. Die Bestimmungen des Gesundheitsamtes zur Keimfreiheit können nicht weiter eingehalten werden.“

 

Das Einbringen von Edelstahlwänden scheidet aus Kostengründen aus (ab 500.000 Euro aufwärts). Somit bleibt die Verkleidung mit Folien als einzige kostengünstige Lösung über.

 

Nach Anfrage beim Büro Wellnitz Architekten sind für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens mit Kosten in Höhe von 140.000 Euro und für das Kleinkinderbecken 50.000 Euro (jeweils netto) zu rechnen. Der EOSC ist vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat Programme für die Bezuschussung von Sportanlagensanierung aufgelegt und beim Landessportbund Hessen die Möglichkeit Mittel zu beantragen. Deshalb ist der EOSC-Vorstand aufgefordert Anträge auf Bezuschussung zu stellen um die städtischen Zuschüsse zu verringern.

 

Aufgrund zeitintensiver Recherchen und Absprachen mit der Kämmerei sowie Rücksprachen mit dem EOSC-Vorstand und dem Büro Wellnitz Architekten konnte die Vorlage nicht zu den üblichen Fristen eingereicht werden, so wurden die belastbaren Zahlen für die Sanierung erst kurzfristig zur Verfügung gestellt, und wird hiermit als aus Dringlichkeitsgründen als Nachtragsmagistratsvorlage (in den Magistrat) eingebracht.