Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0392Ausgegeben am 06.06.2013
Eing. Dat. 06.06.2013
Wehret den Anfängen - Gewalt ächten, Grundgesetz verteidigen!
Dringlichkeitsantrag REP vom 05.06.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Toleranz und Verständnis gegenüber fremden Kulturen und Ethnien enden dort, wo die körperliche und geistige Unversehrtheit des Einzelnen beginnt. Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen in der Stadt Offenbach, gleich welcher Nationalität oder Glaubensrichtung.
Unter Bezugnahme auf das Grundgesetz, welches Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube und religiöse oder politische Anschauung in besonderer Weise als schützenswürdig ansieht, verurteilt die Stadtverordnetenversammlung den verbalen und tätlichen Übergriff auf den Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Offenbach vom vergangenen Sonntag auf das Schärfste.
Vor dem genannten Hintergrund bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands und erteilt jeder Art von Radikalismus und Rassismus eine klare und eindeutige Absage.
Begründung:
Erneut werden Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Herkunft in Deutschland angegriffen und verfolgt. So geschehen am verkaufsoffenen Sonntag in einem großen Offenbacher Einkaufszentrum der Innenstadt, wo der Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Offenbachs von mehreren Jugendlichen mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ mehrfach verbal beleidigt, ja sogar verfolgt und attackiert wurde.
Der Vorgang, bei dem es sich offensichtlich nicht um einen Einzelfall handelt, macht deutlich, dass es, allen bisherigen Beteuerungen zum Trotz, in den vergangenen Jahren offenbar mit dem konfliktfreien Miteinander der Kulturen in Offenbach nicht gerade zum Besten bestellt war. So mancher Offenbacher hat diese oder ähnliche Erfahrungen im Alltag bereits ebenfalls gemacht.
Spätestens dort, wo die körperliche Unversehrtheit des Individuums nicht mehr gewährleistet ist, stößt die gerne zitierte "Toleranz" gegenüber Menschen fremder Kulturen und Glaubensrichtungen an ihre Grenzen. Derartige Bestrebungen sind scharf zu verurteilen, gesellschaftlich zu ächten, zu verfolgen und letztlich auch zu ahnden.
Nachrichtlich:
Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion per Mail vom 17.06.2013 zurückgezogen.