Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0420Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 28.08.2013

 

 

 

 

 

Aufstellung eines Bebauungsplans für die Innenstadt

Antrag FDP vom 28.08.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, mit dem Ziel im Kernbereich der Innenstadt (Fußgängerzone Frankfurter Straße / Aliceplatz / Große Marktstraße / Marktplatz) die Ansiedlung von Warenpostengeschäften, Spielotheken und anderen unerwünschten Nutzungen planungsrechtlich zu verhindern. Dabei wird er aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob dazu nach Mannheimer Vorbild ein klarstellender Bebauungsplan aufzustellen ist und inwieweit die neuen Möglichkeiten des Baugesetzbuchs zum Thema Vergnügungsstätten in ein solches Konzept aufgenommen werden können.

 

 

Begründung:

 

Die Offenbacher Innenstadt verändert sich derzeit rapide. Vieles ist im Fluss. Neben der Erarbeitung eines Masterplans, dem Umbau Stadthof und Marktplatz werden derzeit auch Bebauungspläne für den Innenstadtbereich erstellt. Jüngstes Beispiel ist der B-Plan Platz der deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße.

 

Im Zusammenhang mit diesen Überlegungen und Arbeiten sollte nach Ansicht des Antragstellers die Frage der unerwünschten Nutzungen von Ladenflächen im Kernbereich mit bearbeitet werden. Vorbild könnte hierbei die Stadt Mannheim sein. 1-Euro-Läden oder auch Warenpostengeschäfte können zu unerwünschten ‚Trading down‘-Effekten führen. Zur Aufwertung der Kernzone könnte ein B-Plan mit entsprechenden Nutzungseinschränkungen beitragen.

 

Im Übrigen könnten in diesem Zusammenhang auch die vom Magistrat befürworteten Steuerungsmöglichkeiten im Zuge der Änderungen im BauGB zum Thema Vergnügungsstätten (entsprechend der Magistratsantwort auf unsere Anfrage – beschlossen am 14.8.03) Einfluss finden.