Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0488Ausgegeben am 14.01.2014

Eing. Dat. 05.12.2013

 

 

 

 

 

Kulturregion Frankfurt RheinMain gemeinnützige GmbH

hier: Neue Gesellschafter und assoziierte Mitglieder

Antrag Magistratsvorlage Nr. 430/13 (Dez. I, Amt 20) vom 04.12.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1.  

Es wird zugestimmt, dass gemäß § 13 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages die Stammkapitalanteile des Main-Kinzig-Kreis (2.900€) mit Wirkung zum 01.01.2014 durch die Gesellschaft erworben und dem zum 31.12.2013 ausscheidenden Gesellschafter Main-Kinzig-Kreis seine Stammkapitalanteile in Höhe des Normalwertes zurückerstattet werden

 

  1.  

Es wird gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftervertrags zugestimmt, dass die Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen)

·           an die Gemeinde Brachtal (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 50€,

·           an die Stadt Büdingen (Wetteraukreis) Anteile in Höhe von 200€,

·           an die Stadt Geisenheim (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 100€,

·           an die Stadt Ingelheim (Kreis Mainz-Bingen) Anteile in Höhe von 250€,

·           an die Stadt Klingenberg (Landkreis Miltenberg) Anteile in Höhe von 50€,

·           an die Stadt Rosbach (Wetteraukreis) Anteile in Höhe von 100€,

·           an den Markt Stockstadt (Landkreis Aschaffenburg) Anteile in Höhe 50€,

·           an die Stadt Weiterstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) Anteile in Höhe von 200€,

abtritt, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01.01.2014 Gesellschafter der Kulturregion FrankfurtRheiMain gGmbH werden.

 

  1.  

Es wird der Aufnahme der o.g. Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

  1.  

Es wird zugestimmt, dass die Rüdesheim Tourist AG sowie der Verkehrsverein der Stadt Oestrich-Winkel zum 01.01.2014 assozierte Mitglieder der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH werden. (Jahres-Beitrag: 10 Cent/Einwohner)

  1.  

Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach ist unmittelbar mit 3,71%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von nominal 29.500,00 € beteiligt.

 

Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Gesellschafterstruktur sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Für Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Tochtergesellschaften bedarf es gem.

§ 51 Nr. 11 HGO der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.