Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0490Ausgegeben am 14.01.2014
Eing. Dat. 19.12.2013
Grundstücksverkauf Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1127
Antrag Magistratsvorlage Nr. 443/13 (Dez. I, Amt 80) vom 18.12.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1127 = 308 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 143.220,00 EUR (465,00 EUR/m²).
3. Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
4. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
5. Das Flurstück liegt außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach am Main. Für die Stadt Offenbach besteht insofern kein zukünftiges stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main sowie auf eine Bebauungsverpflichtung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung verzichtet.
6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Zwischen den Städten Heusenstamm und Offenbach erfolgte im Jahr 1959 ein größerer Geländetausch sowie eine Verlegung der Gemarkungsgrenze. Resultierend hieraus stehen diverse Grundstücke innerhalb des Gemarkungsgebietes Heusenstamm im Eigentum der Stadt Offenbach.
Durch das Umlegungsverfahren im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebietes „Südlich der Hohebergstraße“ in Heusenstamm wurden der Stadt Offenbach 8 Baugrundstücke zugeteilt. Die Stadt Offenbach hat dort bereits einige Grundstücke veräußert und beabsichtigt auch die verbliebenen Grundstücke im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten zu einem adäquaten Preis an Kaufinteressenten zu veräußern. Mit den Erwerbern konnte nun ein Kaufpreis für das vorgenannte Doppelhausgrundstück vereinbart werden, der über dem maßgebenden Bodenrichtwert für Heusenstamm liegt. Im Kaufvertrag werden die Käufer verpflichtet, die anfallenden Erschließungskosten von voraussichtlich ca. 60,00 €/m² zusätzlich zum Kaufpreis direkt an die Stadt Heusenstamm zu entrichten.
Da das Flurstück außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach liegt, besteht für die Stadt Offenbach zukünftig kein weiteres stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird empfohlen, auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main sowie auf eine Bebauungsverpflichtung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu verzichten.
Anlagen
- Plan
- Nichtöffentliche Anlage