Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0499Ausgegeben am 16.01.2014

Eing. Dat. 16.01.2014

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 D

- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ -

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 014/14 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 15.01.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 618 D für das Gebiet in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, für die Straße „Am Park“ (Flurstück 146) sowie das Flurstück Nr. 147 im Nordwesten des Kreuzungsbereiches der Straßen „Am Park“ und „An den Linden“ (Anlage 1 in der Fassung vom 06.01.2014) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 06.01.2014 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 618 D vom 15.10.2013 bis 14.11.2013 und des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen führte zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen bzw. Ergänzungen in der Begründung. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

Zu 2:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da der Bebauungsplan Nr. 618 D räumlich vollumfänglich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 618 A liegt und mit seinen Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 jeweils BauGB abgesehen. Die vorgesehene Planung ohne wesentliche Änderungen der Art und des Maßes der Nutzungen führt zu keiner Verschlechterung der ermittelten Umweltsituation. Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 618 A gelten somit weiterhin.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.10.2013 bis einschließlich 14.11.2013 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 07.10.2013 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Übersichtsplan mit Geltungsbereich, der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und textliche Festsetzungen), die dazugehörige Begründung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnische Untersuchung.

 

Mit Schreiben vom 07.10.2013 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist am 14.11.2013 eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage und des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen haben im Rahmen der Prüfung zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen bzw. Ergänzungen in der Begründung geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 06.01.2014 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlage 4 (Kopien der Stellungnahme), der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand: Nov. 2009) sowie die schalltechnische Untersuchung (Stand Jan. 2010) aus.

Anlagen:

1)     Bebauungsplan

2)     Begründung

3)     Auswertung der Stellungnahme

4)     Kopien der Stellungnahmen

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro