Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0500Ausgegeben am 16.01.2014
Eing. Dat. 16.01.2014
Bebauungsplan Nr. 640
- Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße / Merianstraße / Bert-Brecht-Straße -
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 015/14 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 15.01.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 640 (Anlagen 1 und 2) für das Gewerbegebiet, zwischen der Sprendlinger Landstraße, der Schumannstraße, der Merianstraße und der Bert-Brecht-Straße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 06.01.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 640 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung des Plangebietes geschaffen werden.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die für Ende 2013 geplante Nutzungsaufgabe der Fa. Honda auf dem Grundstück Sprendlinger Landstraße 166 und der damit verbundenen Frage der Folgenutzung. Durch die Lage im Stadtgebiet und die gute Anbindung an das Autobahnnetz handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um einen der wenigen entwicklungsfähigen Standorte in Offenbach für das produzierende Gewerbe und Dienstleistungen. Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzung für das produzierende Gewerbe und Dienstleistungen zu sichern und weiter auszubauen. Nutzungen, die mit der Weiterentwicklung des Gewerbestandorts nicht vereinbar sind, werden in ihrer Zulässigkeit entsprechend geregelt. Dies schließt insbesondere auch die Steuerung der im Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
zulässigen Einzelhandelsbetriebe und ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ein. Durch Festsetzungen zum Schallschutz sollen Konflikte zwischen Gewerbebetrieben und angrenzender Wohnnutzung entschärft werden.
Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.
Im Zeitraum vom 05.11.2013 bis 06.12.2013 hatte die Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.10.2013 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 06.12.2013 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 13.06.2013 statt.
Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dargestellt und ausgewertet. Die Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.
Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 640 mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen das Schallgutachten, das Einzelhandelsgutachten und die Altlastenrecherche zum Bebauungsplan Nr. 640 aus.
Anlagen:
1) Bebauungsplan – Planzeichnung
2) Bebauungsplan – Textliche Festsetzung
3) Begründung mit Umweltbericht
4) Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro