Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0657Ausgegeben am 03.12.2014

Eing. Dat. 03.12.2014

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015

Antrag Magistratsvorlage Nr. 363/14 (Dez. III, Amt 20) vom 03.12.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Begleitend zum Doppelhaushalt 2014/2015 wird das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.07.2014 für das erste Jahr (Jahr 2014) des Doppelhaushalts 2014/2015 eine Genehmigung erteilt. Für das zweite Jahr (Jahr 2015) konnte keine Genehmigung erteilt werden, da das ordentliche Ergebnis nicht der Schutzschirmvereinbarung entsprach. In oben genanntem Schreiben verwies die Aufsichtsbehörde darauf, dass das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene HSK für das Haushaltsjahr 2015 nicht den Mindestvoraussetzungen nach § 24 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung entspricht, wonach es verbindliche Festlegungen über das Konsolidierungsziel enthalten, die dafür notwendigen Maßnahmen benennen und den angestrebten Zeitraum, in dem der Haushaltsausgleich erreicht werden soll benennen muss. Das nunmehr vorliegende HSK für das Haushaltsjahr 2015 entspricht diesen Mindestvoraussetzungen.

 

Das HSK für das Haushaltsjahr 2015 basiert grundsätzlich auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz - SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main, welcher am 07.02.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 18.02.2013 vom Magistrat unterzeichnet wurde. Neben den im Konsolidierungsvertrag vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen wurden im Zahlenmaterial des Doppelhaushalts 2014/2015 korrigierende Maßnahmen eingepreist, welche die Einhaltung des Konsolidierungspfads sicherstellen.

 

Nach wie vor wird der beschriebene Konsolidierungspfad durch wesentliche Ertragssteigerungen erreicht. Soweit es das Haushaltsjahr 2015 betrifft, tragen insbesondere die Erhöhung der Grundsteuer B von 500 auf 600 Punkte (+4,5 Mio. €) sowie die Anpassung der Schlüsselzuweisungen (+2,3 Mio. €) zur Einhaltung des beschriebenen Konsolidierungspfads bei. Ausgabenseitig sind insbesondere die Reduktion der Gebäudeunterhaltungsaufwendungen um 4,1 Mio. €, die Herabsetzung der Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten um 4,1 Mio. € sowie die Reduktion der Zinsausgaben um 2,6 Mio. € als wichtige Beiträge zur Einhaltung des Konsolidierungspfads zu nennen. Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz Spar- und Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen nur in Sicht, wenn es eine entsprechend der Schutzschirmvereinbarung positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen gibt oder wenn sich das Land Hessen im Zuge der Reform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) dazu entschließt, die aus gesetzlichen Pflichtaufgaben entstehenden Bedarfe zu finanzieren. Der Konsolidierungsvertrag sieht einen ausgeglichenen Haushalt erstmals im Haushaltsjahr 2022 vor.

Anlage:

Haushaltssicherungskonzept 2015