Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0687Ausgegeben am 18.03.2015

Eing. Dat. 18.03.2015

 

 

 

 

 

Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration

Überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO für das Produktkonto

Projekte Soziale Stadtentwicklung und Integration

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/086 (Dez. III, Amt 81.1) vom 18.03.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Ansatz des Produktkontos Projekte Soziale Stadtentwicklung und Integration, 09010500.7124000281, wird im laufenden Haushaltsjahr 2015 von 120.000,-- Euro um 318.000,-- Euro auf 438.000,-- Euro erhöht.

 

Die Mehrausgaben können durch Mehrerträge voll gedeckt werden:

 

·         Mehrerträge in Höhe von 318.000,-- Euro aus dem Produktkonto 05020100.5472000058 (Bundesbeteiligung – Leistungsbeteiligung bei der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende).

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 17.12.2014 wurden der Stadt Offenbach zusätzliche Bundesmittel zur Beteiligung für Zuwanderung insgesamt in Höhe von 1.225.805,67 Euro zugewiesen.

 

Diese zusätzlichen Mittel konnten von der Bundesregierung durch eine koordinierte Initiative der von Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Städte unter maßgeblicher Beteiligung des Sozial- und Integrationsdezernenten als Vertreter der Stadt Offenbach erwirkt werden. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen mit dem zuständigen Bundesministerium, eine nachdrückliche Darlegung der Auswirkung der Zuwanderung auf besonders betroffene Städte verbunden mit konstruktiven Vorschlägen für die Stärkung der entsprechenden kommunalen Handlungsfelder.

 

Die Buchung der bereits eingegangen Bundesmittel in Höhe von 1.225.805,67 Euro auf das Produktkonto 05020100.5472000058 wird parallel veranlasst.

 

Gemäß § 46 Abs. 7 a SGB II in Verbindung mit der Sonderbundesbeteiligungs-verordnung erhöht sich die Leistungsbeteiligung für das Land Hessen um 0,37 Prozentpunkte. Dieser Erhöhungswert soll zur Unterstützung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dienen.

 

Die Mehreinnahmen durch Bundesmittel sollen verwendet werden, um die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das Ziel dieser geplanten Maßnahmen ist die Entlastung der Stadt sowie ihrer öffentlichen Einrichtungen und die Förderung des sozialen Zusammenlebens. Geplant sind Maßnahmen zur Stärkung der Arbeit in Schulen und zur Förderung der schnellen Eingliederung der Kinder von Zuwanderern in das deutsche System. Vorgesehen ist auch die Unterstützung von Familien mit Kindern durch Hilfen bei der Beschaffung von Schulmaterialien. Sprachkurse für Eltern und andere Zuwanderer sollen die schnelle Eingliederung in deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt erleichtern. Ein wichtiger Schwerpunkt des befristeten Integrationsprogramms werden Hilfen für Vereine und Selbstorganisationen der Zuwanderer sein, die auch bisher für die Stadt schon eine sehr wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen waren.

Anlage:

Aufstellung der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Integration zur Förderung von Neuzuwanderern aus Südosteuropa.