Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0032Ausgegeben am 03.06.2011

Eing. Dat. 03.06.2011

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 637
– Anni-Emmerling-Haus (Biebernsee) –
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 152/11 (Dez. I. Ämter 62 und 60) vom 01.06.2011

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 637 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1, 2 und 4) für das Grundstück des Anni-Emmerling-Hauses mit der Lagebezeichnung Bischofsheimer Weg 77 und die angrenzende Verkehrsfläche des Bischofsheimer Weges sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 19.05.2011, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 637 aufgestellt werden soll, handelt es sich um das Gelände des Anni-Emmerling-Hauses am Bischofsheimer Weg in Biebernsee. Das Anni-Emmerling-Haus umfasst ein Altenpflegeheim und mehrere Gebäude mit „Service-Wohnungen“ und befindet sich im Eigentum des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Offenbach.

 

Der Eigentümer beabsichtigt, die Bausubstanz der bestehenden Einrichtung des „Service-Wohnens“ zu erneuern. Hierzu sind der Abriss von Gebäudeteilen und zugleich der Neubau der Gebäude für das „Service-Wohnen“ mit etwa sechzig Wohneinheiten vorgesehen. Neben der Erstellung des Neubaus werden die erforderlichen internen Erschließungswege sowie ein zentral gelegener Gemeinschaftsplatz zwischen dem Neubau und dem unveränderten Altenpflegeheim optimiert. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung des Ortsteiles Biebernsee. Für die Neuerrichtung des bis zu sechsgeschossigen Baukörpers nach Abbruch der bis zu neungeschossigen Wohntürme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Deshalb hat der Evangelische Kirchengemeindeverband Offenbach, als Grundstückseigentümer und Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren wurde am 24.02.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main gefasst.

 

Aufgrund der Festsetzungen des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes kann das bereits bebaute und genutzte Gelände des Anni-Emmerling-Hauses umstrukturiert und zeitgemäß genutzt werden. Es handelt sich folglich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Da der Bebauungsplan auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt, kann er als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Während des Zeitraums vom 04.-15.04.2011 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde in einem Termin am 21.02.2011 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die Phase der förmlichen Beteiligung. Die Öffentlichkeit erhält in einer Bürgerversammlung Gelegenheit zur Information, Erläuterung und Abgabe von Stellungnahmen. Zudem können die Unterlagen im Rathaus eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

1)           Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung

2)           Bebauungsplanentwurf – Textliche Festsetzungen

3)           Begründung

4)           Vorhaben- und Erschließungsplan
          (Lageplan, Lageplan mit Gebäudebestand, Grundrisse, Ansichten)

 

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB) REP

  1 x Minderheitenvertreter (HFB) Piraten

13 x UPB

   1 x Minderheitenvertreter (UPB) Piraten

   1 x Minderheitenvertreter (UPB) REP

   1 x Vertreter FNO

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro