Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0050Ausgegeben am 01.08.2011

Eing. Dat. 25.07.2011

 

 

 

 

 

 

Schulgelände der Beethovenschule erhalten
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.07.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für den vollständigen Erhalt des
Schulgeländes und des Pausenhofes der Beethovenschule aus und lehnt einen
Teilverkauf des Schulgeländes ab.

Der Magistrat möge prüfen, inwieweit ein Teil des Geländes als Spielplatz, der
außerhalb der Schulzeiten für das Quartier zugänglich ist, hergerichtet werde kann.


Begründung:

Der berechtigte Protest der Schulgemeinde und der Elternschaft der Beethovenschule gegen eine Verkleinerung des Schulhofes durch Geländeveräußerung zeigt die Notwendigkeit, das Schulgelände dieser Schule voll umfänglich zu erhalten. Grundschulkinder benötigen eine ausreichende und zusammenhängende Schulhoffläche zum Spielen und Toben. Rechnerische Addition unterteilter Parzellen ist nicht geeignet, eine zusammenhängende Schulhoffläche zu ersetzen. Der Erhalt der Schulhoffläche ist für die Entwicklung von Ganztagsangeboten und die pädagogische Fortentwicklung der Grundschule von besonderer Bedeutung.

Der Verkauf einer Teilfläche der Beethovenschule ist nicht zwingend. Eine Kofinanzierung des Schulbausanierungsprogramms kann auch durch die Veräußerung anderer städtischer Liegenschaften erreicht werden.