Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0055Ausgegeben am 04.08.2011

Eing. Dat. 04.08.2011

 

 

 

„Aktive Innenstadt Offenbach“ – Wettbewerb Umgestaltung Stadthof – Aufgabenstellung für zweite Stufe

hier: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss vom 06.05.2010

Antrag Magistratsvorlage Nr. 228/11 (Dez. I, Amt 60) vom 03.08.2011

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Umgestaltung des Stadthofes ist die Variante: „Erhalt beider Pavillons“ zugrunde zu legen.

 

Für die Platzrandbebauung ist ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel die Ergebnisse in einem Bebauungsplan zu sichern.

 

Die Wirtschaftlichkeit und unverzichtbare Notwendigkeit des Projektes bedarf der Anerkennung des RP Darmstadt.

 

 

Begründung:

 

1. Allgemeines

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.05.2010 (DS I (A) 585) über das integrierte Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“ soll die Umgestaltung des Stadthofs als erste große Maßnahme umgesetzt werden, zeitlich gekoppelt an die erforderliche Sanierung der Tiefgarage Rathaus Offenbach. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Projektbeschluss (DS I (A) 0009) vom 26.05.2011 der Sanierung Tiefgarage Rathaus zugestimmt.

 

Die Umgestaltung des Stadthofes wird über das städtebauliche Förderungs-programm „Aktive Kernbereiche“ öffentlich gefördert.

 

Für die konkrete Umgestaltung des Stadthofs wurde bisher die erste Stufe eines zweistufig konzipierten Wettbewerbs durchgeführt. Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist es, die unterschiedlichsten Funktionen und Nutzungsansprüche, die schon heute an den Stadthof gestellt werden, miteinander in Einklang zu bringen und den Stadthof zu einem attraktiven Freibereich weiter zu entwickeln. Dabei soll die vorhandene Aufenthaltsqualität durch eine deutliche Aufwertung in der Gestaltung gesteigert, die erkennbar vorhandenen Defizite möglichst beseitigt oder gemindert und die Forderungen hinsichtlich eines nachhaltigen und klimagerechten Umbaus berücksichtigt werden.

 

2. Durchführung des Wettbewerbs

In der ersten Stufe – dem sogenannten „Ideenwettbewerb“ – mussten die Wettbewerbs­teil­nehmer grundlegende Gestaltungskonzepte für zwei verschiedene Aufgaben­stellungen entwickeln: Eine Variante musste dabei die vorhandenen Pavillons mit einbinden, während eine zweite Variante Ideen aufzeigen sollte, wie der Platz ohne Pavillons entwickelt werden könnte. Dabei stand es den Büros in dieser Variante offen, ob sie einen der Pavillons stehen lassen oder beide entfernen. Bis auf ein Büro, das jedoch nicht unter den Preisträgern ist, haben alle Wettbewerbsteilnehmer in der zweiten Variante („ohne Pavillons“) beide Pavillons entfernt. Den Büros stand es ebenfalls offen, einen „Platzhalter“ für eine zukünftige neue bauliche Nutzung auf dem Platz zu positionieren. Einige Büros, darunter vier der Preisträger, haben diese Gestaltungsfreiheit genutzt. Die Umsetzung bzw. Planung dieser Platzhalter ist jedoch nicht Bestandteil des Wettbewerbs und kann auch nicht Bestandteil werden. Diese Platzhalter sind auch nicht in den Kosten zur Umgestaltung des Platzes enthalten.

 

Die in der ersten Stufe eingereichten Arbeiten wurden am 30.03.2011 von einer neunköpfigen Jury aus fünf Fach- und vier Sachpreisrichtern bewertet.

 

Das Preisgericht kam bei der Wertung der 1. Wettbewerbsstufe bezüglich der Pavillons zu folgendem Ergebnis:

Grundsätzlich hat das Wettbewerbsverfahren gezeigt, dass für beide Aufgabenstellungen (mit und ohne Erhalt der Pavillons) tragfähige und qualitätvolle Gestaltungskonzepte möglich sind. Die Fachpreisrichter haben zum Ausdruck gebracht, dass sie bei der Variante ohne Pavillon einen höheren Planungsfreiraum und damit deutlich erhöhte räumliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Wettbewerbsstufe sehen.

 

In der zweiten Stufe des Wettbewerbs – dem sogenannten „Realisierungs­wettbewerb“ – entscheidet sich, wie der Stadthof künftig gestaltet werden soll. In dieser Stufe wird die von den Stadtverordneten ausgewählte und beschlossene Vorzugsvariante – mit oder ohne Pavillons – im Detail von den neun Preisträgerbüros der ersten Stufe ausgearbeitet.

 

3. Bestehende Pavillons

Im Bereich des Polizeipavillons sowie des Cafépavillons befindet sich je ein Notausgang.

 

Beide Pavillons sind über der Tiefgarage gegründet. Je nach Zustand sind die Fundamente bei Freilegung der Decke mit einer neuen Abdichtung an die Decke anzuschließen.

 

Café-Pavillon

Der Pavillon stammt aus dem Jahre 1972. Das Café hat eine Grundfläche von rd. 220 qm. Durch eine Wendeltreppe gelangt man in einen kleinen über dem Café liegenden Sozialbereich.

 

An dem Cafépavillon wurde im Jahre 1997 eine Betonsanierung durchgeführt, im Jahre 2006 wurde das Flachdach neu eingedeckt. Weitere Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, insbesondere energetische, wurden nicht durchgeführt. Nach Informationen des Liegenschaftsamtes sind derzeit keine weiteren Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich bzw. angedacht.

 

Der Mieter gilt als sehr zuverlässig.

 

Der Mietvertrag mit dem Caféhausbetreiber kann jährlich bis zum 30.06. für das Ende des laufenden Jahres gekündigt werden.

 

Polizei-Pavillon

Der Pavillon stammt aus dem Jahre 1972. Der Pavillon hat in seiner heutigen Form eine Grundfläche von rd. 310 qm. Über eine Wendeltreppe erreicht man einen über dem Polizeiladen befindlichen kleinen Sozialbereich. Das Gebäude bestand ursprünglich aus zwei Pavillonteilen, die durch einen überdachten Durchgang verbunden waren. Dieser wurde im Zuge der Sanierung durch die GBO geschlossen.

 

Das Gebäude ist seit 2004 mit einer Laufzeit bis 2034 an die GBO vermietet. In Verrechnung des Mietzinses wurde das Gebäude 2004 von der GBO umfassend saniert und umgebaut (insbesondere Betonsanierung sowie Innenausbau). Nicht saniert wurde jedoch das Dach, da ohne Schäden. Die meisten Fensterelemente wurden belassen und nur einige blinde Elemente gegen eine neue Isolierverglasung ausgetauscht. Eine energetische Sanierung ist bisher nicht erfolgt. Nach Aussage der GBO besteht aktuell ein Restbuchwert für die vorgenommenen Investitionen in Höhe von 250.000,00 €, der im Falle eines Abrisses der GBO zu erstatten wäre.

 

Zwischen GBO und dem Land Hessen (Polizeiladen) besteht ein Untermietvertrag, der eine Laufzeit bis 2015 hat.

 

4. Aspekte für die Variantenbetrachtung mit/ohne Pavillon

Bei der Wahl der Vorzugsvariante sind folgende Aspekte zu beachten:

 

4.1. Bautechnische Randbedingungen

Auswirkung auf den Baukörper der TG

Die Pavillons stehen aktuell über der Decke der Tiefgarage (TG). Entsprechende Ver- und Entsorgungsleitungen führen zum Teil durch die Decke der TG. Beim Abriss sind diese zu schließen. Bei Umbau oder Neubau sind je nach Lage neue Ver- und Entsorgungsleitungen, sofern nicht anders möglich, durch die TG-Decke zu führen. Eine Neugründung ist auf die Statik der TG abzustimmen.

 

TG Ausgänge

Die Lage der TG-Ausgänge ist aufgrund des Bestandsschutzes der Tiefgarage nicht zu verändern. Der Hauptaufgang am Brunnen wird komplett erneuert (verbreitert). Je nach Variante sind die beiden heute in die Pavillons integrierten Notausgänge umzugestalten. Im Falle des Abrisses der beiden Pavillons müssen die beiden Notausgänge baulich in die entstehende Platzfläche integriert werden.

 

Barrierefreiheit

Gemeint ist hier die barrierefreie Nutzung der Pavillons im Bestand oder nach Umbau/Neubau bzw. der ersetzenden Oberflächengestaltung.

 

4.2. Städtebauliche Aspekte

Ensemblewirkung

Die Pavillons bilden ein städtebauliches Ensemble zusammen mit dem Rathaus und entspringen einer klaren städtebaulichen Idee, den Platz durch zusätzliche öffentlichkeitswirksame Funktionen zu gliedern und zu beleben.

 

Wirkung auf die Platzränder/Fassaden

Die Pavillons ziehen die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich und schränken den Blick auf die übrigen Raumkanten ein, die sich zum Teil nur als Rückseiten der Bebauung an der Frankfurter Straße zum Stadthof hin präsentieren. Im Falle des Abrisses würde dieser städtebauliche Missstand deutlicher zu Tage treten.

 

Eine nachhaltige Platzgestaltung ist ohne stärkere Auseinandersetzung mit den Platzrändern wenig sinnvoll. Anzuregen ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für die Platzrandbebauung, die in die Aufstellung eines Bebauungsplanes (incl. Gestaltungssatzung) münden sollte. Auf diese Weise lassen sich Mindeststandards definieren, die nach § 34 BauGB nicht einforderbar sind (z.B. Definition der Art der baul. Nutzung: keine Spielhallen, Wettbüros etc., nicht nur Rückseite eines Neubaus der Citypassage zum Stadthof hin, statt dessen Sicherung eines öffentlichen Durchgangs zur Frankfurter Straße, Pflicht zur Erstellung von Fensteröffnungen bei baulichen Veränderungen an den Fassaden).

 

Gliederung der Fläche

Die beiden Pavillons am westlichen bzw. östlichen Ende des Platzes gliedern die Platzfläche und schaffen differenzierte Teilräume mit unterschiedlichen Charakteren (großzügig/eng; belebt/ruhig), wobei diese aber auch unterschiedliche Aufenthaltsqualität aufweisen. Im Falle des Abrisses der Pavillons ist die Entscheidung zu treffen, ob entweder ein großflächig einheitlicher oder ein durch neue bauliche Elemente gegliederter Platzraum entstehen soll.

 

Nutzbarkeit der Fläche

Durch die beiden Pavillons wird die Nutzbarkeit der Fläche beeinflusst, zum einen durch die Baukörper an sich und die zugeordneten Freiflächen (Außenbewirtschaftung des Cafés), zum anderen durch die verbleibenden „Restflächen“. Im Falle des Abrisses entstünden neue Freibereiche, die je nach Ausgestaltung großzügiger nutzbar wären und mehr Spielräume eröffnen.

 

Anschlüsse an umliegende Platzräume/Wegeverbindung

Durch die beiden Pavillons werden die Anschlüsse an die umliegenden Platzräume / Wegeverbindungen beeinflusst. Dies gilt v.a. für den westlichen Pavillon, der den Übergang zum Platz der Dt. Einheit wesentlich prägt und verengt. Im Falle des (Teil-)Abrisses dieses Pavillons entstünde ein breiterer Durchgang zum benachbarten Platzraum.

 

Bezogen auf die in der Anlage 1 (Lageplanskizzen mit Kostenzusammenfassung für die Varianten 1 – 4)  dargestellten Untervarianten sind diese unter Anwendung der zuvor benannten städtebaulichen Aspekte wie folgt zu bewerten:

 

l Variante 1 (Erhalt der beiden Pavillons unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung)

 

Durch den Erhalt beider Pavillons wird das in den 1970er Jahren geschaffene städtebauliche Ensemble, zu dem auch das Rathaus zu zählen ist, vollständig erhalten. Der Platz behält seine bestehende Gliederung, die bekannten Problembereiche des Platzes sind differenziert zu betrachten und im Rahmen der zweiten Stufe des Wettbewerbs in ein stimmiges Gesamtkonzept zu integrieren und gezielt aufzuwerten. Zur Attraktivitätssteigerung des Polizeipavillons sollte sich entweder die vorhandene Nutzung zum Platz hin offener präsentieren oder über ein alternatives Nutzungskonzept nachgedacht werden (z.B. Kunstgalerie, Aktionsraum der HfG).

 

l Variante 2 (Erhalt Café-Pavillon unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, ersatzloser Abriss des Polizei-Pavillons)

 

Mit dem Abriss des Polizei-Pavillons geht die Ensemblewirkung zwischen den beiden Pavillons und dem Rathaus verloren. Bei dieser Variante wird zudem der städtebauliche Gleichklang zwischen den beiden Pavillons gestört. Der Platz gerät räumlich gesehen aus dem Gleichgewicht, es sei denn es findet sich im weiteren Verfahren eine Lösung, die einen adäquaten Gegenpol am Westrand des Platzes darstellt. Obwohl das bisherige Wettbewerbsverfahren eine solche Lösung ermöglicht hätte, hat keines der Planungsbüros auf eine solche Konstellation gesetzt bzw. wurde bei einer „Ein-Pavillon-Lösung“ immer ein Gebäude im Westteil des Platzes vorgesehen. Der Abriss des Polizei-Pavillons erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Bebauung der dann gut einsehbaren Platzränder.

 

l Variante 3 (Teilerhalt des Polizei-Pavillons, Abriss nördl. Teil zum Platz der Deutschen Einheit, Umbau für Café-Nutzung, ersatzloser Abriss des Café-Pavillons)

 

Mit dem Abriss des Café-Pavillons geht die Ensemblewirkung zwischen den beiden Pavillons und dem Rathaus verloren. Durch den Erhalt des Polizeipavillons bei einer „Ein-Pavillon-Lösung“ wird jedoch mehr Spannung erzeugt als bei Variante 2, da der Platz von Pavillon und Stadtkirche eingefasst wird. Ein Teilabriss des nordwestlichen Teils des Polizei-Pavillons kann dazu beitragen den Übergang zum Platz der Deutschen Einheit zu verbessern.

 

l Variante 4 (Abriss beider Pavillons, Neubau eines Café-Pavillons an einem noch zu definierenden Standort)

 

Mit dem Abriss der Pavillons geht die Ensemblewirkung zwischen den beiden Pavillons und dem Rathaus verloren. Durch den Abriss beider Pavillons wird jedoch ein städtebaulicher Torso vermieden, d.h. – wenn schon das Ensemble aufgebrochen werden muss – ergibt sich die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit sowohl den Charakter des Platz als auch die Architektur und Standort eines neuen Pavillons grundsätzlich neu zu diskutieren. In der ersten Stufe des Wettbewerbs wurde für diesen Fall von den meisten Planungsbüros der Neubau eines Pavillons im westlichen Platzbereich favorisiert. Dies ist sicher der geeignetste Standort, um zwischen dem neuen Pavillon und der Stadtkirche einen neuen Platzraum zu definieren.

 

4.3. Platzbelebung

Nutzung des Cafépavillons

Der Pavillon befindet sich in einer sehr guten Lauflage und wird gut angenommen. Er trägt wesentlich zur Belebung des Platzes bei. Im Sommer erfolgt dies durch die Außengastronomie, ansonsten durch die große Transparenz der großzügigen Verglasung.

 

Nutzung des Polizeipavillons

Trotz der raumhohen Verglasung ist hier durch die Sichtschutzlamellen die mögliche Transparenz stark abgemindert. Die aktuelle Nutzung trägt wenig zur Belebung des Platzes bei.

 

Feste

Aktuell finden auf dem Stadthof folgende Feste statt:

OF-Woche, Bierfest, Handwerkermarkt, Weihnachtsmarkt.

Je nach Neugliederung des Platzes verbleibt künftig mehr oder weniger Fläche für eine solche öffentliche Nutzung.

 

4.4 Klimatische Aspekte

Hierzu wurde von der Uni Kassel eine Untersuchung des Mikroklimas für die Variante „Erhalt der Pavillons“ und „Abriss der Pavillons“ durchgeführt. Zusammenfassend kommt sie zu folgenden Schlussfolgerungen:

 

·      Schlussfolgerungen Windfeld:

-       Mit Pavillons – hohe Spitzen; Zugerscheingungen

-       Ohne Pavillons – bessere Belüftung, Reduzierung der Zugerscheinungen, im Mittel homogenere Verteilung

-       Bei hohen Windgeschwindigkeiten starke Kanalisierung der Winde

 

·      Schlussfolgerungen thermischer Komfort:

-       Mit Pavillons in Staubereichen hohe Wärmbelastung

-       Ohne Pavillons bessere Belüftung und leichte Reduzierung der Wärmebelastung

 

·      Als mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation werden benannt:

-       Vegetationseinsatz mit Verdunstungsleistung sowie zur Erhöhung der Bodenrauhigkeit (Buschvegetation)

-       Falls Neubau eines Pavillons im westlichen Teil: Fassadenbegrünung zur Minderung der Wärmeabstrahlung und Brechung der Turbulenzen

 

·      Weiterhin werden folgende allgemein mögliche Maßnahmen aufgeführt:

 

Zur Erhöhung des Windkomforts:

-       Windschutz (porös) durch Vegetation, geeignete Baum- und Strauchpflanzungen

-       Windschutz (undurchlässig) durch Bauwerke

 

Zur Verringerung des Hitzestresses:

-        Verwendung geeigneter Materialien mit entsprechenden bauphysikalischen

    Eigenschaften bzgl. hohem Rückstrahlvermögen von Oberflächen (Albedo)

-       Verwendung von Sonnenschutz z.B. Verschattung durch Vegetation

      /Sonnensegel

(weitere Details siehe Anlage 2, Präsentation des Klimagutachtens Stadthof der Uni Kassel)

 

4.5 Sonstige Umweltaspekte

Bepflanzung

Im unmittelbaren Bereich der Pavillons befindet sich derzeit keine Bepflanzung. Bei Entfernung der Pavillons, hier insbesondere des Cafés, ist durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen Sorge zu tragen, dass keine negativen Auswirkungen auf den Baumbestand entstehen.

 

Energetischer Standard der Pavillons

Die vorhandenen Pavillons sind noch nicht energetisch saniert. Aufgrund der großen Fensterflächen wird eine ENEV 2009 entsprechende energetische Sanierung erhebliche Kosten verursachen. Bei einem Ersatzneubau sind die energetischen Standards generell zu berücksichtigen.

 

4.6 Kosten

Die im Haushalt etatisierten Kosten für die Umgestaltung des Stadthofes enthalten keinen Ansatz für Kosten, die im Zusammenhang mit einer Veränderung der Bestandssituation der Pavillons entstehen würden. Grundsätzlich können zum derzeitigen Planungsstand keine konkreten Kosten benannt werden, wo möglich, werden aber im Folgenden ungefähre Größenordnungen angegeben, die auf fiktiven Raumanforderungen und einer groben Kostenschätzung beruhen.

 

Investitionskosten

- Energetische Sanierung der Bestandsgebäude

  Bei einer Komplettsanierung der Pavillons nach dem aktuellen ENEV-Standard 2009 einschließlich sonstiger bautechnischer Sanierung und Anpassung der technischen Gebäudeausstattung an den heutigen Standard (Heizung, Lüftung etc.) werden für beide Pavillons Gesamtkosten in Höhe von bis zu 1,8 Mio. € geschätzt. Eine Kostenreduzierung ergibt sich durch geringeren Sanierungsumfang bzw. geringere Standards.

 

- Teilabriss/Umbau

  Bei einem Umbau der Pavillons (z.B. Umbau Polizeipavillon für Cafénutzung oder städtische Galerie) durch beispielsweise Teilabriss oder Neuaufgliederung kann das Bauwerk seinen Bestandsschutz verlieren. Der Umbau ist dann zwingend nach den Anforderungen der ENEV 2009 zu sanieren. Die Kosten können hierzu aktuell nicht geschätzt werden, da hierzu zumindest eine grobe Entwurfsidee vorliegen muss. Sie werden aber vermutlich in der Größenordnung einer Komplettsanierung liegen.

 

- Pavillonabriss

  Die Kosten für einen Abriss des Polizeipavillons belaufen sich auf rd. 150.000,00 € sowie für den Cafépavillon auf rd. 100.000,00 €. Nicht enthalten sind die Kosten für die Folgegestaltung der dann frei werdenden Oberfläche oder eine evtl. erforderliche Schadstoffentsorgung. Beim Abriss des Polizeipavillons entstehen weitere Kosten in Höhe von 250.000,00 € für die Erstattung der von der GBO vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen. Inwieweit weitere Kosten für Umzug der Polizei/Café entstehen, ist im konkreten Fall zu verhandeln.

 

- Neubau eines Ersatzpavillons

  Die entstehenden Kosten sind von Größe und geplanter Nutzung abhängig. Nach Auskunft der Stadt Frankfurt hat der Pavillonneubau für den „Weidenhof“ auf der Zeil mit 150 qm rd. 1,5 Mio. € gekostet.

 

Unterhaltungs-/Folgekosten

- Beibehaltung Bestand: Die Nebenkosten werden von den Mietern getragen, für die Stadt entstehen neben den üblichen Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten keine höheren Kosten.

 

- Umbau/Sanierung

       Z.B. nach einer energetischen Sanierung würden sich die Nebenkosten merklich verringern. Über eine Mietanpassung ist dann mit den Mietern zu verhandeln.

 

- Abriss, Aufgabe der aktuellen Nutzungen

  Bei Aufgabe der Cafénutzung entsteht ein jährlicher Mietverlust in Höhe von rd. 33.000,00 €.

 

  Beim Abriss des Polizeipavillons entsteht o.g. einmalige Erstattung von

  250.000,00 € an die GBO. Ein sonstiger Mietausfall entsteht erst ab 2034.

 

- Neubau

  Die Unterhaltungs- und Folgekosten richten sich nach Größe und Nutzungsart. Bei einer künftig öffentlichen Nutzung (z.B. Galerie o.ä.) muss die Stadt zusätzlich die Nebenkosten tragen.

 

Als Anlage 1 beigefügt ist eine Kostenzusammenfassung bzgl. folgender möglicher Untervarianten:

 

1.    Erhalt der beiden Pavillons unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Verschiebung einer energetischen Sanierung auf unbestimmte Zeit.

 

2.    Erhalt Café-Pavillon, unter Beibehaltung der derzeitigen Nutzung, Verschiebung einer energetischen Sanierung auf unbestimmte Zeit, ersatzloser Abriss des Polizei-Pavillons.

 

3.    Teilerhalt des Polizei-Pavillons, Abriss nördl. Teil zum Platz der Deutschen Einheit, Umbau für Café-Nutzung, bautechnische und energetische Komplettsanierung, ersatzloser Abriß des Café-Pavillons.

 

4.    Abriss beider Pavillons, Schließung der Grundfläche mit Pflaster incl. Beleuchtung, Möblierung etc., Neubau Café-Pavillon.

 

5. Bürgerbeteiligung

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fanden folgende Veranstaltungen statt:

 

03.05.2011: Stadtplätze früher und heute

·        Vortrag 1: Dr. Constanze Petrow: „Lebendige Stadtplätze: Von wechselnden Leitbildern und bleibenden Erfolgsprinzipien“

·        Vortrag 2: Gerhard Plath: „Historische Entwicklung des Stadthofes“ inhaltliche Unterstützung durch Christina Uslular-Thiele

 

05.05.2011: Der Stadthof – Rundgang

·        Markus Eichberger (Amt 60): Vortrag über die Entwicklung des Stadthofes mit/nach Bau des Rathauses

·        Geführter Rundgang über den Stadthof mit Diskussion über Veränderungsbedarfe und –chancen

 

09.05.2011: Workshop zur ersten Stufe des Wettbewerbs Stadthof

·         Teil 1: Der Wettbewerb – Erläuterung zum Verfahrensablauf

·         Teil 2: Moderierte Arbeitsgruppen: Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Entwürfe der 10 Preisträger der ersten Wettbewerbsstufe. Diskussion über Fragestellungen wie z.B. Funktionalität, Gestaltung und Innenstadtwirkung des neuen Stadthofes.

·                                                             Teil 3: Bericht aus den Arbeitsgruppen – Plenum mit Anwesenheit der Politik

 

Im Rahmen der 3. Veranstaltung erfolgte nach dem Workshop eine Abfrage der Stimmungsbilder zur Pavillonfrage:

Nach der zweiten Gruppenarbeitsphase haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die 10 prämierten Entwürfe gewonnen. Zum Ende der zweiten Phase erarbeiten deshalb alle vier Arbeitsgruppen ein Stimmungsbild zur Pavillonfrage: „Soll die Aufgabenstellung im zweiten Teil des Wettbewerbs einen Entwurf mit oder ohne Beibehalt der Pavillons fordern?“. Während der dreiteiligen Bürgerbeteiligung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Vorträge oder die Erläuterung der Pläne verschiedene Qualitäten von Stadtplätzen kennen lernen. Vor diesem Hintergrund lautet die Frage für das Stimmungsbild auch: „Erreichen wir die Qualitäten eher mit oder eher ohne Pavillons?“.

 

Der Umgang mit den bestehenden Pavillons blieb auch während des Workshops ein kontrovers diskutiertes Thema. Wichtig während der Diskussion war vor allem die beliebte Cafénutzung im östlichen Pavillon. Eine Entfernung dieses Pavillons zur Öffnung des Platzes mit Blick auf die Kirche erschien vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus gestalterischer Sicht sinnvoll. Allerdings träfe dies aus einer Nutzungsperspektive genau den falschen Pavillon. Der „nicht lebendige“ Polizei-Pavillon könnte aus gestalterischen Gründen eher erhalten bleiben. In seiner derzeitigen Funktion ist er allerdings überflüssig und könnte auch entfallen. Grundsätzlich wurden die größeren Gestaltungsmöglichkeiten bei Entfernung der derzeitigen Pavillons deutlich.

 

Das hier erarbeitete Stimmungsbild stellt keine Abstimmung oder das Ergebnis einer Bürgerbefragung dar, sondern spiegelt die Meinung der an diesem Tag anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer wider. Teilweise „wanderten“ Teilnehmende zwischen den Arbeitsgruppen. Nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten bis zum Ende des Workshops bleiben. Es nahmen an diesem Abend mehr Bürgerinnen und Bürger teil als endgültige Voten auf den Postern dokumentiert sind.

In zwei Gruppen zeigte sich eine knappe Mehrheitsmeinung für die Entfernung der Pavillons. Eine Gruppe sprach sich für einen Erhalt der Pavillons aus. In der vierten Gruppe kam kein eindeutiges Stimmungsbild zustande. Einige der Anwesenden befürworteten den Erhalt, andere die Entfernung der Pavillons. Hinzu kamen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Zwischenlösung mit neuen Pavillons bevorzugten. Zum Ergebnis für die Entwürfe „ohne Pavillons“ ist anzumerken, dass mehrere von ihnen einen neuen Pavillon auf der Westseite des Platzes vorsehen. „Ohne“ bedeutet im Abstimmungsergebnis nicht unbedingt den Verzicht auf jede Form von Bebauung auf dem Stadthof.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Pläne der 10 Preisträger der ersten Stufe inkl. der von den Büros verfassten Texte zu den Entwürfen (siehe Internet: http://www.offenbach.de/blogs/der-neue-stadthof/), der Sachstandsbericht vom 09.06.2011 zur Umgestaltung des Stadthofes sowie Protokolle und Dokumentation der drei Bürgerbeteiligungsabende vom 03./05. und 09.05.2001 (siehe Internet: http://www.offenbach.de/blogs/der-neue-stadthof/) zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

1. Lageplanskizzen mit Kostenzusammenfassung für die Variante 1 - 4

2. Präsentation des Klimagutachtens Stadthof der Uni Kassel

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro