Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------2011-16/DS-I(A)0090Ausgegeben am 27.10.2011                                                                                                Eing. Dat. 27.10.2011 Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach Bauabschnitt 7a (12. - 19.OG und KG 10 sowie ZG 60) hier: Projektbeschluss Antrag Magistratsvorlage Nr. 303/11 (Dez. I, Amt 60) vom 26.10.2011 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: 1. Der Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des     Rathauses Offenbach auf Grundlage der von den Architekten Adolf Gerber     Baumanagement Gesellschaft mbH sowie den Ingenieurbüros Hofmann und     Wehner und GM Planen und Beraten in Zusammenarbeit mit dem Büro     Projektsteuerung und Baumanagement Appenrodt erstellten und vom Revi-     sionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung für den Bauabschnitt 7a     (12. - 19.OG und KG 10 sowie ZG 60), abschließend mit 3.870.000,00 €     einschl. Planungskosten, wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.870.000,00 € werden bewilligt. Die     Bereitstellung der Mittel erfolgt bei dem USK 06300.94100 "Sanierung und     Brandschutzmaßnahmen (01.01.13)", SK 09510000, Projekt 101010000000,     Produkt 01.01.13 wie folgt:     Haushaltsmittel 2010 und früher:                     60.525,42 €     Haushaltsmittel 2011:                                    810.000,00 €     Haushaltsmittel 2012:                                 1.700.000,00 €     Haushaltsmittel 2013:                                 1.199.474,58 €     Gesamt:                                                      3.870.000,00 €     Zur Beauftragung von Leistungen ist im Haushaltsplan 2012 bei dem USK     eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.199.474,58 € vorgesehen. Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses zugestimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, je Bauabschnitt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverord­netenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

1. Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einen Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart / Frank­furt am Main hervor. Die Grundsteinlegung erfolgte 1968, die Einweihung am 10. Juli 1971.

Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen zwei- bis dreigeschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform und einen fünfzehnge­schossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt.

Für den Bauabschnitt 7a (12. - 19.OG) beträgt die Bruttogrundrissfläche 4.553,25 m², die Hauptnutzfläche 1.395,28 m². Der Bauabschnitt beinhaltet:

·         12. - 14.OG – Bürogeschoss
vorübergehende Nutzung als Interimslösung für den Sanierungszeitraum Breitfuß (2014 – 2016) mit Aufteilung
12.OG – Hauptamt
13.OG – Stadtverordnetenbüro sowie Fraktionen
14.OG - Dezernate

·         15.OG – Ausgabe-/Kantinenbereich
Wegen bereits erfolgter Sanierung Küchen-/Seminarbereich sowie Raucherraum im Zuge Bauabschnitt 7b sowie WC-Bereich im Zuge Bauabschnitt 6 ist im 15.OG lediglich der Ausgabe-/Kantinenbereich von der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung betroffen.

·         16. - 19.OG - Technikgeschosse

 

Sowie ebenfalls:

 

·         Breitfuß Zwischengeschoss - Bürgerbüro
Klimatisierung Großraumbüro ZG 60

·         Breitfuß Untergeschoss
Lüftungsanlage Aktenvernichtungsraum KG 10

 

2. Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Das Gebäude wurde im Jahr 2006 als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen eingestuft. Aus diesem Grund finden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen nur innerhalb des Gebäudes statt.

Die einzelnen Maßnahmen sind unter Pkt. 3 beschrieben.

 

3. Beschreibung der Maßnahme
3.1 Bauliche Maßnahmen
Nach Durchführung des 3. - 6. Bauabschnittes, in dem die Maßnahmen zur brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung 1.OG bis 11.OG Hochhaus, der WC-Bereich im 15.OG sowie zentrale Installationen im Gebäudekern durchgeführt wurden, ist mit der hier vorliegenden Projektvorlage für den Bauabschnitt 7a (12. - 19.OG und KG 10 sowie ZG 60) die Fortführung der Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Änderung der Raumzuschnitte entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes (12. – 14.OG)

·         Erneuerung der abgehängten Decken (12. – 15.OG)

·         Erneuerung des Fußbodenbelages (12. – 14.OG)

·         Erneuerung der Türen in den Fluren, zu den Betriebsräumen sowie zum Treppenhaus entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

·         Analog dem einheitlichen Schließsystem im Stadthaus wird das gesamte Rathaus bauabschnittsweise mit den elektronischen Blue-Chip-Zylindern der Firma Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG ausgerüstet

·         Erneuerung der Fliesen im Gebäudekern (12. – 14.OG)

·         Erneuerung der Sanitär-Bereiche im Gebäudekern (12. – 14.OG)

·         Erneuerung der Fensterelemente (2-fach Verglasung) zu den Balkonen nach den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung mit einem U-Wert von 1,35 W/m²k (12. – 15.OG)

·         Erneuerung der außen liegenden Jalousieanlagen (12. – 14.OG)

·         Einbau von Sicherungspunkten an jedem Fenster als Absturzsicherung für das Reinigungspersonal (12. – 15.OG)

·         Fortführung der Wärmedämmarbeiten an den Bauteilen Fensterbank und –Brüstung mit einem U-Wert von 0,41 W/m²k und den Betonwänden in den Gebäudeecken mit einem U-Wert von 0,219 W/m²k sowie Abdichtungs-maßnahmen an den Bürofenstern (12. – 15.OG)

·         Brandschutztechnisches Schließen bestehender Öffnungen im Bereich der Innenwände / Decken (12. – 19.OG)

 

3.2 Technische Gebäudeausrüstung

3.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Heizungsregelung erfolgt bereits über eine Gebäudeleittechnikanlage. Nach Austausch der Regelungsarmaturen in der Heizzentrale 17.OG werden diese wieder in die GLT eingebunden.

 

Die bisher vorhandenen, nur geschoss- und fassadenweise zu steuernden, außen liegenden Jalousieanlagen werden erneuert. Die Steuerung erfolgt dann raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT). Bis Ende Bauabschnitt 7a ist somit eine vollständige Steuerung getrennt nach Gebäudeseiten möglich.

 

3.2.2 Heizung                   

Im Zuge Bauabschnitt 7a werden die Komponenten (Heizungsverteiler/-sammler, Pumpen, Armaturen) in der Dachzentrale Heizung, welche die Geschosse 7.- 15.OG versorgt, vollständig erneuert. Die Zentrale befindet sich derzeit im 18.OG. Um Raum für die erforderliche Zentrale Sprühnebellöschanlage zu schaffen, wird eine neue Zentrale im 17.OG aufgebaut.

 

Ebenfalls wird innerhalb der Geschosse 12. – 15. OG die sekundärseitige Heizungs­installation aus Rohrleitungen und Heizkörpern mit Thermostatventilen erneuert.

 

 

 

 

3.2.3 Sanitär

Mit der Grundsanierung der Toilettenanlagen 12. – 14.OG in den Kernbereichen werden dort zur Trinkwassereinsparung Spülkästen mit 2-Mengen-Spültechnik eingebaut. Sämtliche Trink-, Regen- und Schmutzwasserleitungen werden erneuert.

 

3.2.4 Sprinkler/Sprühnebellöschanlage

Zur Kompensation der gleichzeitigen Kabel- und Lüftungsleitungsführungen im durchgehenden Hauptschacht im Kernbereich ist gemäß Brandschutzgutachten der Einbau einer Sprühnebelanlage erforderlich. Ausgelöst über die Brandmelder erlaubt diese automatische Feuerlöschanlage mit sehr geringen Wassermengen eine effektive Brandfrühbekämpfung. Zur optimalen Ausbreitung des feinen Wassernebels und Reduzierung der vertikalen Luftströmung (Kamineffekt) wird der Schacht über Blechabdeckungen auf den Gitterrostebenen in den Geschossen OG – 2.OG – 5.OG – 8.OG – 11.OG – 14. OG – 17.OG horizontal getrennt. Dadurch entstehen 8 separate Zonen.

 

3.2.5 Elektro

Die im Zuge der PCB- Sanierung vor einigen Jahren erneuerten Deckenleuchten in den Bürobereichen werden wieder verwendet. In den Fluren und Nebenräumen sowie im Ausgaben-/Kantinenbereich werden neue, dem „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) entsprechende Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt. Die Beleuchtung wird zu ca. 60% erneuert.

 

Weiterhin ist vorgesehen:

·         Erneuerung der Elektroinstallation und Anbindung an die im 3. Bauabschnitt installierten vertikalen Stromschienen (12. – 15.OG)

·         Verlegung der Horizontaltrassen Elektroinstallation aus den Fluchtwegen in die Büroräume entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen (12. – 14.OG)

·         Erneuerung der IT-Verkabelung (12. - 14.OG)

·         Anpassung der Elektroinstallation (15. – 19.OG)

·         Stromversorgung Sprühnebelanlage (18.OG)

·         F90-Verkleidung eines Relaisfunkschrankes von einem Mobilfunkbetreiber (19.OG)

 

3.2.6 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die Abluft der innenliegenden Bereiche (WC-Räume, Teeküchen, Technikräume, Flure) wird an die bereits bestehende Anlage angeschlossen.

 

Die vorhandene Zu-/Abluftanlage Innenraum Foyer (17. + 18.OG) wird durch ein Kompaktgerät mit Wärmerückgewinnung ersetzt, da sie nicht mehr den hygienischen und energetischen Anforderungen entspricht.

 

Zusätzlich erhält die Papier-Schredder-Anlage im Aktenvernichtungsraum KG 10 aus Gründen des Gesundheits- und Unfallschutzes ein Lüftungsgerät , um den anfallen­den Papierstaub abzusaugen.

 

3.2.7 Klimatisierung
Entsprechend der Ausstattung 2. - 11.OG erhalten die EDV-/Kopierräume im 12. -  14. OG jeweils ein Klimagerät, welches an das bestehende Kältenetz angeschlossen wird. Aufgrund hoher innerer Wärmelasten (Büro mit 13 Mitarbeitern, je Arbeitsplatz Aus­stattung mit PC, Scanner, Drucker sowie weitere Multifunktionsgeräte) muss das Großraumbüro ZG 60 (Breitfuß Zwischengeschoss – Bürgerbüro) gemäß Schreiben Sicherheitstechnischer Dienst, Herr Jäger, vom 17.06.2011 auf Grundlage Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.5 klimatisiert werden. Es wird ein sogenanntes Splittsystem mit Inneneinheiten im Raum sowie einer Außeneinheit auf dem Breitfußdach BT C installiert.

 

4. Klimaschutz und Energieeffizienz

4.1 Energieeffizienzbetrachtung

Im vorgenannten Grundsatzbeschluss sind die Grundzüge des Sanierungsum-fangs festgelegt. Danach ist eine energetische Grundsanierung der unter Denk-malschutz stehenden Gebäudehülle des Rathauses auf Grund des enormen finanziellen Aufwandes und fehlender Finanzmittel derzeit nicht vorgesehen. Zur Ausführung kommen Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und bei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken der Hoch-hausgeschosse 1. bis 15.OG.

 

Primärenergiebedarf (Gesamtes Gebäude)

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/m²a]

Nach Sanierung

[kWh/m²a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P,ist

170,46

146,82

ca. 13,9

Endenergiebedarf

224,66

200,69

ca. 10,7

Heizenergiebedarf

176,00

157,60

ca. 10,5

 

Die CO2-Emissionen verringern sich im gesamten Gebäude um 136,95 to/a – für den Bauabschnitt 7a (12. - 19.OG) um 12,5 to/a.

 

Die Beantwortung des von den Stadtverordneten beschlossenen Prüf- und Berichtauftrages (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009 - DS I (A) 531/1) zur Erneuerung der Fenster im Rathaus wurde dem Magistrat am 22.12.2010 als II A Bericht vorgelegt. Aufgrund fehlender Finanzmittel und langen Amortisationszeiten für die notwendige Investition wurde der Empfehlung „Fensteraustausch zur qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze“ nicht gefolgt.

 

4.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Anforderungen nach EEWärmeG bestehen nur bei Neubauten.

 

4.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

4.3.1 Fassadenbegrünung
Der Einsatz von Fassadenbegrünung ist bei diesem denkmalgeschützten Objekt nicht möglich.

4.3.2   Dachbegrünung

Dachflächen sind vom BA 7a nicht betroffen.

 

4.3.3    Photovoltaikanlagen

Dachflächen sind vom BA 7a nicht betroffen.

 

4.3.4 Regenwassernutzung

Dachflächen sind vom BA 7a nicht betroffen.

 

5. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

5.1    Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

Belange der Altlasten und des Bodenschutzes sind nicht betroffen.

 

5.2      Immisionsschutz

5.2.1   Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Gebäude des Rathauses werden im Rahmen von Maßnahmen zur Brandschutz­ertüchtigung eine Reihe von Demontagen an technischen Installationen notwendig. Teile dieser Installationen wurden in der Zeit der Erstellung mit asbesthaltigen Brand­schutzanwendungen belegt, andere Teile mit KMF (Künstlichen Mineralfasern) wärmegedämmt und mit teerölhaltigen Pappen ummantelt.

 

Beim Auftreten solcher Stoffe im Zuge des BA 7a werden diese unter Beachtung geltender Arbeitsschutzgesetze und technischer Richtlinien für den Umgang mit Gefahrenstoffen aus den Arbeitsbereichen entfernt und die evtl. vorhandene Kon­tamination aus der Umgebung der Anwendungen beseitigt.

 

6. Natur und Artenschutz

Naturschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.

 

7. Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

8. Erläuterung zur Kostenberechnung

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Büro Adolf Gerber Bau­management Gesellschaft mbH, dem Ingenieurbüro GM Planen und Beraten sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerung und Baumanagementbüro Appenrodt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 3.870.000,00 € abschließt.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

9.      Terminplanung

Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs ist es erforderlich, die im Bauabschnitt 7a geplanten Maßnahmen unmittelbar nach den Maßnahmen des derzeit laufenden 6. Bauabschnitt zu beginnen.

 

Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushalts-mittel begonnen werden. Der Bauabschnitt 7a soll in 2012 / 2013 realisiert werden.

 

Baubeginn:                          April 2012

Fertigstellung:                      Juni 2013

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität