Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0104Ausgegeben am 17.11.2011

Eing. Dat. 10.11.2011

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO),
Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 348/11 (Dez. IV, ESO) vom 09.11.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.   Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
      (ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2012, der im

1.1 Erfolgsplan
      bei Aufwendungen in Höhe von T€ 65.994 und Erträgen in Höhe von T€ 66.642
     
mit einem Jahresüberschuss von T€ 648 abschließt und im

1.2 Vermögensplan
      bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von T€ 6.308 und Kreditaufnahme
      von T€ 1.907 gegenüber einer Kredittilgung von T€ 1.563, Auflösung
      empfangener Ertragszuschüsse von T€ 333, Investitionen von T€ 3.681,
      Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.038 und
      Einstellung von Forderungen in Höhe von T€ 1.600 ausgeglichen abschließt wird

1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.645 sowie der

1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
  
1.5 Finanzplanung
      gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
 
2.   Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2012 im
      Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
      T€ 1.907 festgesetzt.

3.   Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur
      rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
      wird auf T€ 2.500 festgesetzt.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBl. I, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Anlage

Wirtschaftsplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

   1 x Minderheitenvertreter (UPB)

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro