Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0115Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/11 (Dez. II, Amt 51) vom 23.11.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB
    VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten
    Ausbaustufen bis 2013.

2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtun-
    gen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2010 gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2
    wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2010“ – aus 35% der Population auf-
    geführt – festgestellt.

3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
    31.12.2010 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2010“ – aus 25% der
    Population aufgeführt – festgestellt.

4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten drit-
    ten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Popula-
    tion festgestellt.

5. Für die Jahre 2013 bzw. 14 folgende werden die dem weiteren Ausbau zu Grunde
    zu legenden Versorgungsquoten für Plätze für U3 auf 45% der Population und die
    für Hortplätze auf 35% der Population festgelegt. Siehe hierzu Anlage 1.

6. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Aus-
    bau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzuse-
    hen.


Begründung:

 

Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 eine durchschnittliche Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von 35% zu erreichen. Der Bund stellt hierfür notwendige Investitionsmittel über die Länder bereit.

 

Der Ende 2008 novellierte § 24a Absatz 2 verpflichtet die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung für den Übergangszeitraum bis zum Erreichen eines bedarfsgerechten Angebotes im Jahr 2013 für Kinder unter drei Jahren (U3)

 

  1. jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und
  2. jährlich zum 31.12. jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach § 24 Abs. 3 zu ermitteln.

 

Gemäß der Bedarfsdefinition nach SGB VIII § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 24a Abs. 1 und 3 ist – bei einer Bedarfsplanung von 35% der Population – die Bereitstellung von insgesamt 1298 U 3-Kinder Plätzen bis zum Jahr 2013 erforderlich. Die als Anlage 1 beigefügte Tabelle weist den erreichten Ausbaustand zum 31.12.2010 mit einer Gesamtanzahl von 1000 Plätzen auf. Bis zum 31.12. 2011 wird der Ausbau um insgesamt weitere 122 Plätze erfolgt sein, davon 94 in Einrichtungen und 28 als Tagespflegeplätze. D.h., bis 2013 müssen noch weitere 176 Plätze geschaffen werden.

 

Für Kinder im schulpflichtigen Alter besteht gemäß § 24 Abs. 2 ein Bedarf an Tageseinrichtungen von 25 % der sechs bis zehnjährigen Kinder. Zur Bedarfsdeckung ist die Bereitstellung von insgesamt 1156 Hortplätzen notwendig. Zum 31.12.2010 wurde bereits ein Ausbaustand von 1017 Plätzen erreicht, der aktuelle Fehlbedarf beläuft sich somit auf 139 Hortplätze. Hier wirkten sich die Kooperationsprojekte zwischen Grundschulen und Jugendamt/EKO – welche seitens des Jugendamtes/EKO vorangetrieben wurden – positiv aus. Wie aus Anlage 1 zu ersehen ist, wird der Ausbau im Jahr 2012 mit 150 neuen Hortplätzen weitergeführt.

 

Für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht nach § 24 Abs. 1 ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Hierzu besteht für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Die bisherige, von der Stadtverordnetenversammlung festgelegte Bedarfsquote von 85% entsprach nicht mehr der tatsächlichen Nachfrage und wurde mit Beschluss I a 591 in 2010 auf 98 % angehoben. Am 31.12.2010 wurde die Bereitstellung von insgesamt 4131 Plätzen erreicht. (s. Anlage 2)

 

Des Weiteren ist bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen, dass sich die derzeit veranschlagte Gruppengröße von 25 Kindern durch die Bereitstellung von Integrationsplätzen reduziert. Denn bei Aufnahme von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern wird gemäß der hessischen „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ vom 13.7.1999 aufgrund der erhöhten pädagogischen und betreuerischen Anforderungen pro ein bis zwei behinderten Kindern die Gruppengröße um fünf Kinder reduziert. Die Zahl der Integrationsplätze belief sich beim EKO zum 31.12.2010 auf 112.

 

Die Bedarfsplanung hat darüber hinaus zu berücksichtigen, dass im Zuge des qualitativen Ausbaus die derzeit veranschlagte Gruppengröße von 25 Kindern langfristig reduziert werden sollte. Die tatsächliche Nachfrage in Relation zum Angebot lässt nicht erwarten, dass dieses Ziel in absehbarer Zeit erreicht werden kann.

 

Zur Bedarfsdeckung für 98% der Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist ein Ausbau um mindestens weitere 199 Kindergartenplätze in den nächsten Jahren erforderlich.

 

Die mit Position 5 vorgeschlagene Erhöhung der Versorgungsquote U3 geht davon aus, dass der tatsächliche Bedarf in Großstadträumen über den angenommenen Durchschnittswerten für die Bundesrepublik liegt. Bereits jetzt sind 260 Kinder auf der Warteliste des EKO. Die Wartelisten der freien Träger sind hierbei noch nicht erfasst! Auch andere Großstädte gehen für den Fall des eintretenden Rechtsanspruches von einem Bedarf von ca. 45% der Population aus.

 

Auf der Warteliste für Hortplätze sind derzeit 400 Kinder registriert. Tendenz steigend! Hier ist aus der Sicht des Magistrats neben dem Bildungsauftrag nicht zuletzt auch aus Standortinteresse ein die Nachfrage befriedigendes Angebot bereitzustellen.

 

Der mit dieser Vorlage beabsichtigte und aufgrund der Gesetzeslage notwendige Ausbau der Elementarbildung und Betreuung erfordert zukünftig in erheblichem Ausmaß Haushaltsmittel:

 

Ausbau U3 gem. §24a SGB VIII

 

Ausbau 12

Ausbau 13

Ausbau 2014ff.

Plätze

100

76

371

Haushaltsbelastung

965.000 €

735.000 €

3.570.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbau Kindergarten

 

 

Ausbau 12

Ausbau 13

 

Plätze

100

99

 

Haushaltsbelastung

620.000 €

620.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbau Hort

 

 

Ausbau 12

Ausbau 13 ff

 

Plätze

150

451

 

Haushaltsbelastung

702.000 €

2.106.000

 

 

 

Die Tabelle weist die für die jeweils geplante Platzzahl aufzubringenden Beträge für ein Haushaltsjahr auf der Basis der derzeitigen Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse inklusive des Gebäudeanteils sowie den Regelungen zum Kostenersatz von Beiträgen und Essensgeld nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher aus.

Anlage 1 u. 2 auf einem Blatt