Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0120Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

 

Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 114g HGO

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2009, DS I
    (A) 508, Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der
    Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach wird wie
    folgt ergänzt:

    Für zusätzliche Kosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher Arbeiten,
    erhöhter Submissionsergebnisse sowie witterungsbedingten Bauzeit-
    verzögerungen - werden vorbehaltlich der Prüfung durch das Revisionsamt -
    weitere Mittel in Höhe von 150.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht
    sich damit von 10.000.000,00 € um 150.000,00 € auf 10.150.000,00 €.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 € werden überplanmäßig nach
    § 114g HGO in 2011 wie folgt bereitgestellt:

    USK 20500.94000 „Grundschule Buchhügel, Gesamtsanierung und Erweiterung
    SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50.

3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über das USK 20000.94800
    „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen (03.01.01)“, SK 09510000,
    Projekt 401030000004.

4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor. Die Förderrichtlinien zum Sonderinvestitionsprogramm des
    Landes Hessen schreiben zwingend vor, dass für alle Projekte im Programm bis
    zum 31.12.2011 sämtliche Schlussrechnungen gestellt sein müssen.


5. Die Abwicklung der Maßnahme ist der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

 

Begründung:

Durch Projekt- und Vergabeschluss vom 05.11.2009, hat die Stadtverordneten-versammlung der Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach, mit einem Kostenaufwand von 10.000.000,00 € zugestimmt.

 

Inhalt dieses Bauvorhabens ist die Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel. Die Hauptgewerke wurden inzwischen vergeben. Das Bauvorhaben ist weitgehend abgeschlossen.

 

Nach Mitteilung der EEG GmbH Anfang November 2011 stellte sich während der Umsetzung der Maßnahme heraus, dass der beschlossene Kostenrahmen trotz Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten nicht eingehalten werden kann.

 

In der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss vom 05.11.2009, DS I (A) 508, waren 10% Sicherheit enthalten, um mögliche,  durch das Konjunkturpaket verursachte, Kostensteigerungen aufzufangen. Aufgrund der Auftragssituation der ausführenden Unternehmen im Zuge des Sonderinvestitionsprogramms kam es teilweise zu außerordentlichen Kostensteigerungen. Es wurden darüber hinaus 4% für Unvorhergesehenes eingestellt. Diese Sicherheiten sind jedoch nicht ausreichend, um die Mehrkosten abzudecken.

 

Die zum Teil schlechten Ausschreibungsergebnisse in verschiedenen Gewerken konnten durch gute Wettbewerbsergebnise in anderen Gewerken zunächst aufgefangen werden. Durch im Vorfeld nicht bekannte bauliche Gegebenheiten, insbesondere im Bestandsbau und dem Außenbereich, sowie durch witterungsbedingte Bauzeitverzögerungen im Winter 2010/2011 haben sich zusätzliche finanzielle Aufwendungen ergeben, welche verhindern, dass das Projekt im vorgesehenen Kostenrahmen abgeschlossen werden kann. Alle geplanten und nachträglich beauftragten Leistungen sind für den Erfolg der Maßnahme sowie für den Erhalt der Fördermittel in Höhe von 7,7 Mio. Euro erforderlich. Aus funktionalen und bautechnischen Gründen können keine einzelnen Leistungen oder Leistungsteile gestrichen oder zurückgestellt werden. Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung innerhalb des Projektbeschlusses wurden von der EEG überprüft. Die Richtlinien des Sonderinvestitionsprogramms lassen nicht zu, einzelne Leistungen später fertigzustellen.

 

Die EEG begründet die zusätzlichen Kosten im Einzelnen wie folgt:

 

1)    Ausschreibungsergebnisse: Der Wettbewerb ergab bei folgenden Gewerken gegenüber dem Kostenansatz in den Planungs- und Kostendaten erhöhte Submissionsergebnisse.

a)    Stahlbauarbeiten: Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 24.525,90 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 41.471,36 €.

b)    Fenster/Türen/Verglasung/Sonnenschutz: Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 721.233,09 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 764.571,43 €.

c)    Fassadenarbeiten: Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 462.834,96 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 611.144,20 €.

d)    Metallbauabeiten (Innentüren): Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 51.580,55 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 75.300,82 €.

e)    Tischlerarbeiten (Innentüren): Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 79.144,52 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 95.587,94 €.

f)     Schlosserarbeiten: Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 23.705,40 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 38.446,87 €.

g)    Tischlerarbeiten (Einbaumöbel): Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 138.163,88 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 182.552,19 €.

h)    Außenanlagen: Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 452.200,00 € angesetzt. Der Wettbewerb ergab eine Auftragssumme von 538.279,51 €. Hinzu kamen begründete Nachträge.

 

2)    Nachträge aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten und begründete Mehrleistungen

a)    Rohbau: Begründete Nachträge für unvorhersehbare Leistungen, deren Notwendigkeit erst im Zuge der Abbrucharbeiten ersichtlich wurde, können bei diesem Gewerk durch Kostenminderungen kompensiert werden. Änderungen in der Ausführung führten zu Verlagerungen in andere Gewerke. Insbesondere die Fassadenarbeiten.

b)    Gerüst: Im Zuge der statischen Überprüfung wurde festgestellt, dass ein aufwändigeres Gerüst erforderlich ist. Zudem ergaben sich Mehrkosten aus verlängerter Standzeit und bauablaufrelevanten Umbauten zur Beschleunigung der Ausführung. Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 42.777,94 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei 90.000,00 €.

c)    Fassadenarbeiten: Zusätzlich zu den erhöhten Ausschreibungsergebnissen  wurden im Zuge der Ausführung im Altbau erhebliche, nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten erforderlich. Die tatsächliche, kompliziertere Einbausituation konnte erst im Zuge von Abbrucharbeiten erkannt werden. Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 462.834,96 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei 797.300,00 €.

d)    Innenputzarbeiten: Nach erfolgten Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass eine komplette Erneuerung des Innenputzes im Bestandsgebäude erforderlich war. Nach Abbruch der Vorsatzschale der Bestandsfassade wurde festgestellt, dass die Tragschale einer Ertüchtigung mittels Zementputz bedurfte. Zudem wurden aufgrund des Rückbaus Sockeldämmung und Sockelputz erforderlich.  Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 30.548,79 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei 160.000,00 €.

e)    Estrich: Die im Zuge der Ausführungsarbeiten festgestellte extreme Durchfeuchtung der vorhandenen Ausgleichsschüttung sowie die verrottete Abdichtung erforderten die Kompletterneuerung von Abdichtung, Dämmung und Estrich. Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 57.382,63 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei 85.000,00 €.

f)     Trockenbau Decke: Aufgrund im Vorfeld nicht bekannter Probleme bei der Hertellung der Anschlüsse im Altbau liegen begründete Mehrkostenforderungen vor. Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 186.562,25 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei 249.900,00 €.

g)    Elektroinstallation und Fernmeldetechnik: zwar hatte der Wettbewerb ein günstigeres Ergebnis als die in den Planungs- und Kostendaten angesetzten Kosten erbracht, jedoch wird die Schlussrechnung das Budget wegen begründeter Mehrleistungen im Zusammenhang mit den Interimscontainern übersteigen. Für dieses Gewerk wurden in den Planungs- und Kostendaten 498.642,67 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei  535.700,00 €.

h)    Außenanlagen, Freimachung, Rodung, Baumverpflanzung: Im Zuge der Ausführung wurden erhebliche, nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten erforderlich. Es wurden Kosten vom Rohbau zu den Außenanlagen verlagert:  zusätzliche Erd- und Kanalarbeiten, die ursprünglich von der Rohbaufirma ausgeführt werden sollten, jedoch aus zeitlichen Gründen im Zuge der Herstellung der Außenanlagen ausgeführt werden konnten. Durch die Verschiebung des Fertigstellungstermins bedingt durch Verzögerungen bei einzelnen Hochbaugewerken entstehen Zusatzkosten für die weitere Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Für die Außenanlagen wurden in den Planungs- und Kostendaten 452.200,00 € angesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei  690.803,58 €.

 

3)    Witterungsbedingte Bauzeitverzögerungen

Aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse im Winter 2010/2011 führten die daraus folgenden Verzögerungen im Bauablauf wegen der entsprechenden Standzeitverlängerungen von Gerüst und Interimscontainern zu Mehrkosten bei diesen Gewerken.

 

Die Gesamtkosten für den Interim gemäß Projektbeschluss liegen bei 330.010,80 €. Die prognostizierte Abrechnungssumme beträgt 465.000,00 €. Die Mehrkosten für das Gerüst sind oben bereits benannt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.