Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0123Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

Fluglärmsituation über der Stadt Offenbach
Antrag FDP vom 22.11.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn haben sich alle Befürchtungen der
    Stadt Offenbach bezüglich der Lärmauswirkungen auf das Stadtgebiet voll
    bewahrheitet. Die Stadt ist nun fast flächendeckend erheblicher
    Fluglärmbelästigung ausgesetzt und große Teile unterliegen einer gleichzeitigen
    Parallelbeschallung von zwei Seiten mit künftig 1000 Überflügen täglich. Die
    Situation ist für die Stadt Offenbach nicht hinnehmbar.

2. Die Landesregierung wird erneut aufgefordert, die Anfechtung des Urteils des
    VHG  zum Thema Nachtflugverbot zurückzunehmen und damit die versprochene
    Ruhe in der Kernzeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu sichern. Darüber hinaus
    bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihre Forderung nach einem
    Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

3. Die Stadt Offenbach erwartet von allen Beteiligten, dass alle Möglichkeiten des
    aktiven Lärmschutzes so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das gilt
    insbesondere für lärmoptimierte  An- und Abflugverfahren und die Führung von
    Flugrouten, die zu einer Reduzierung der Zahl erheblich belästigter Menschen
    führt.

4. Die Stadt Offenbach fordert vom Betreiber FRAport AG die Einrichtung eines
    Fonds, aus dem Maßnahmen des passiven Lärmschutzes auch über den Bereich
    der gesetzlichen Regelungen hinaus finanziert werden, um stark betroffene
    Wohnungen baulich schützen zu können, die keinen gesetzlichen Anspruch auf
    passiven Lärmschutz haben.