Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0142Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

 

Errichtung eines Einkaufszentrums im Bereich des Honsell-Dreiecks in Frankfurt
hier: Einlegung Rechtsmittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 022/12 (Dez. I, Amt 10 und 60) vom 11.01.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und vorsorglich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen die Errichtung eines Einkaufszentrums an der Hanauer Landstraße im Bereich des Honsell-Dreiecks in Frankfurt einzulegen.


Begründung:

Auf Grundlage eines älteren gültigen Bauvorbescheides vom 30.03.2009 soll im Geltungsbereich des Frankfurter Bebauungsplans 799 – Honsellstraße, der großflächigen Einzelhandel eigentlich gänzlich ausschließt, ein Einkaufszentrum mit einer Einzelhandelsverkaufsfläche von 31.000 m² realisiert werden. Die vorgesehene Errichtung von kerngebietstypischem großflächigem Einzelhandel auf dem Honsell-Dreieck widerspricht dem Regionalen Einzelhandelskonzept und dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt. Mit der Kumulation aus besonderer Großflächigkeit, voraussichtlicher Zentren- und Nahversorgungsrelevanz des Sortiments und PKW-Orientierung ist zu befürchten, dass der Einzelhandelsstandort Honsell-Dreieck die Offenbacher Innenstadt sowie die oberzentralen Funktionen der Stadt Offenbach schwächt und die Nahversorgungszentren der umgebenden Stadtteile gefährdet. Durch das Vorhaben werden, insbesondere in Kombination mit dem anvisierten Bau der Mainbrücke-Ost, erhebliche negative Auswirkungen auf die Stadt Offenbach erwartet.

 

Zur Unterbindung der Errichtung des großflächigen Einzelhandels gilt es sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, die ein Vorgehen gegen den Bauvorbescheid sowie eine gegebenenfalls noch zu erteilende Baugenehmigung ermöglichen.