Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0166Ausgegeben am 07.03.2012

Eing. Dat. 06.03.2012

 

 

 

 

 

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag SPD, Bündnis90/Die Grünen und FW vom 06.03.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 6.5.1954, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2006, in den Paragraphen 28 und 52 wie folgt ändern:

§ 28
Teilnahme an Ausschusssitzungen


(1) Der Ausländerbeirat erhält gemäß § 88 Abs. 2 HGO das Recht, zwei Mitglieder in
      jeden Ausschuss zu entsenden. Dies gilt auch für nichtöffentliche
      Ausschusssitzungen.
(2) Einbringern/innen selbständiger, dem Ausschuss zur Beratung überwiesener
      Anträge ist Gelegenheit zu geben, im Ausschuss ihren Antrag zu begründen. Sie
      haben jedoch kein Stimmrecht, es sei denn, dass sie Mitglieder des
      Ausschusses sind.
(3) In den Ausschüssen ist der Seniorenrat zu hören bei allen wichtigen
      Angelegenheiten, die die Senioren und Seniorinnen der Stadt Offenbach
      betreffen. Er hat bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.
(4) Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen werden dem Seniorenrat
      zu seiner Unterrichtung übersandt. Die Einladungen enthalten Ort, Tag und
      Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung. Steht eine für ältere Menschen
      wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, übersendet das zuständige
      Dezernat dem Seniorenrat die Vorlage, soweit keine gesetzlichen Vorschriften
      der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.

§ 52
In-Kraft-Treten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 1.1.2013 in Kraft.