Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0170Ausgegeben am 08.03.2012

Eing. Dat. 08.03.2012

 

 

 

 

 

Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der stadteigenen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen), Offenbach am Main
-Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, Umbau der öffentlichen Toilette und Erweiterung der Gaststätte-
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/12 (Dez. I / Amt 80) vom 07.03.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
    öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
    denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
    Offenbach am Main, gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
    Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen, wird
    zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 410.000,00 € erfolgt aus
    Haushaltsausgaberesten des Haushaltsplans 2011 bei dem Untersachkonto
    88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche
    Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude-, vorbehaltlich der beantragten
    Resteübertragung.


Begründung:

 

Das Kellergeschoss der städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen) muss auf Grund erheblicher Durchfeuchtungen der Wände dringend trockengelegt und saniert werden. Aufgrund der entsprechenden Belastungen ist davon auszugehen, dass die Feuchtigkeitskonzentration von außen durchschlägt, die letztlich zu der Beschädigung des Putzes führt. Untersuchungen der Außenwand haben ergeben, dass eine Abdichtung nicht vorhanden ist, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Vielmehr ist hier lediglich ein bituminöser Schwarzanstrich vorhanden, der den erforderlichen Abdichtungskriterien nicht gerecht wird. Bei den zu sanierenden Räumen im Objekt handelt es sich um Kellerräume, die als Kühl- und Lagerräume, aber auch als Büroräume, für die im Erdgeschoss befindliche Gaststätte dienen. Als Folge des fehlenden Luftaustausches resultiert hieraus eine extrem hohe Kondensatbildung auf den Oberflächen der Kellerwände. Die hohe Kondensatfeuchte führt auch zum Ausblühen von Sulfaten, die sich als Salzausblühungen an den Wänden zeigen. Bei der darüber liegenden Decke – Bereich öffentliche Toilette – sind Undichtigkeiten vorhanden. Auch in diesem Bereich zeigen sich Salzausblühungen. Diese tragen ebenso dazu bei, dass die Putz- und Farbflächen im Wandbereich geschädigt werden. Bei den gefliesten Wandflächen im Sanitärtrakt ist auf Grund der angrenzenden feuchteberührenden Wandbereiche mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese feuchtemäßig belastet sind. Auch die Außentreppe weist entsprechende Feuchtebelastungsschäden auf, die bereits zu Beschädigungen des Betons geführt haben. Kanaluntersuchungen haben weiterhin aufgezeigt, dass die außenliegenden Rohrleitungen teils defekt sind. Hier ist ein Austausch erforderlich, da davon auszugehen ist, dass hieraus ebenfalls ein kausaler Zusammenhang zu den Feuchtigkeitsschäden abzuleiten ist.

 

Im Zusammenhang mit den vorstehenden Sanierungsmaßnahmen wurde gleichzeitig auch die Vergrößerung des Gaststättenraumes zu Lasten der öffentlichen Toilettenanlage und des Marktmeisterbüros in die Planungen einbezogen. Die Gaststätte im denkmalgeschützten Markthäuschen hat sich in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Institution entwickelt, die nicht nur während der Markttage stark von Gästen frequentiert wird. Von Seiten der Gaststättenbetreiber wurde insofern in den vergangenen Jahren wiederholt eine entsprechende Erweiterung des Gastraumes angeregt, um der wachsenden Nachfrage gerecht werden zu können. Durch Vergrößerung des Gastraumes in einer Größenordnung von rd. 18 m² zu Lasten der öffentlichen Toilette würde insofern auch die wirtschaftliche Basis für den Gaststättenbetrieb, insbesondere in den Wintermonaten, erheblich verbessert. Zukünftig ist eine kombinierte Nutzung der Gaststättentoilette und der öffentlichen Toilette vorgesehen. Ein Zugang von außen ist weiterhin vorgesehen. Eine Behindertentoilette bleibt auch weiterhin über eine Außenrampe für Rollstuhlfahrer erreichbar. In diesem Rahmen ist auch die notwendige grundlegende Sanierung dieser Toilettenanlage vorgesehen. Der Raum des Marktmeisters wird in den Keller des Gebäudes verlegt. Die seitherigen Gaststättentoiletten im Keller des Objektes werden in Funktionsräume für den Gaststättenbetrieb umgewandelt.

 

Im Hinblick auf die Vergrößerung des Gastraumes wurde mit der Mieterin der Gaststätte, der Binding-Brauerei AG, bereits im Vorfeld Einigung über eine adäquate Anhebung der Miete nach Abschluss der Arbeiten erzielt. Die Betreiber der Gaststätte, die Gebrüder Münch, sind mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden.

 

Nachdem die ursprünglich einmal von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG) vorgesehene Sanierungsvariante in Form einer Vergelung nicht zum Tragen kam, wurde die Codema International GmbH beauftragt, die möglichen Sanierungsvarianten zu untersuchen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Sanierung des Gebäudes durch Freilegen der Grundmauern die am besten geeignete technische Lösung darstellt, auch wenn dies mit einigen Beeinträchtigungen für den Gaststättenbetrieb verbunden ist.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.