Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0174Ausgegeben am 08.03.2012

Eing. Dat. 08.03.2012

 

 

 

 

 

Förderung von sozialen Gemeinschaftseinrichtungen durch das Land Hessen:
Sanierung des StattHauses zum Aufbau eines Demenzzentrums
Antrag Magistratsvorlage Nr. 088/12 (Dez. II / Amt 50) vom 07.03.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt bestätigt rechtsverbindlich, dass sie die vom Land Hessen zinsfreien
    Darlehensmittel in Höhe von 60 % der Landesförderung für die Sanierung des
    StattHauses durch die Hans und Ilse Breuer Stiftung, Bockenheimer Landstr. 2-4,
    60323 Frankfurt am Main entgegennimmt und zu den angegebenen Konditionen
    tilgt.

2. Die Darlehensmittel werden an die Hans und Ilse Breuer Stiftung weitergegeben und
    von dieser zu den gleichen Konditionen getilgt.

3. Die Kämmerei wird zur Darlehensaufnahme, Weiterleitung und Tilgung
    entsprechende Untersachkonten einrichten.


Begründung:

 

Die Hans und Ilse Breuer Stiftung wird mit umfangreichen Stiftungsmitteln im Rahmen eines Pilotprojektes den Aufbau eines ambulanten Demenzzentrums in der Geleitsstr. 94 in Offenbach finanzieren.

 

In der Stadt Offenbach besteht noch ein erheblicher Bedarf an Angeboten für Menschen mit Demenz und deren Angehörige im Rahmen einer ambulanten Betreuung. Das in Hessen einmalige Pilotprojekt kann die Basis für ein ambulantes Betreuungsangebot sein, welches auch durch die Unterstützung der Angehörigen, die betreuten Wohngruppen und den Aufbau einer Vernetzung es ermöglicht, Menschen mit Demenz länger in ihrer häuslichen Umgebung zu belassen und damit auch dem Sozialhilfeträger erhebliche Kosten bei der stationären Pflege erspart.

 

Das am 23.03.2011 von der Hans und Ilse Breuer Stiftung nach den Richtlinien für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nicht investiver sozialer Maßnahmen (IMFR) angemeldete Investitionsvorhaben wird lt. Mitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 16.02.2012 aus Landesmitteln gefördert, wenn die Stadt Offenbach innerhalb von vier Wochen rechtsverbindlich bestätigt, dass sie die Darlehensmittel entgegennimmt und zu jährlich 5 von Hundert tilgen wird.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden voraussichtlich 2.414.245 € betragen. Zu diesen Kosten kann vorbehaltlich der Genehmigung des Raumprogrammes durch das Hessische Sozialministerium, der Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten durch das Hessische Baumanagement sowie nach Maßgabe verfügbarer Mittel nach § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen vom 02.05.1996 eine Zuwendung in Höhe von voraussichtlich 671.000 € gewährt werden.

 

Die Landesförderung erfolgt aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches. Von den genannten Fördermitteln werden durchschnittlich 40 % als nicht rückzahlbare Zuwendung und 60 % als zinsfreies Darlehen nach § 6 des Investitionsfondsgesetzes in der Fassung vom 18.12.1987 gewährt. Die endgültige Höhe des Zuschusses bzw. Darlehens wird im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport nach der Leistungskraft der Gebietskörperschaft festgesetzt.

 

Die aufgenommenen Mittel werden als Darlehen an die Hans und Ilse Breuer Stiftung zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen wird dinglich gesichert und durch die Hans und Ilse Breuer Stiftung mit jährlich 5 % getilgt, so dass die Tilgungsmittel für das Landesdarlehen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Die Vorlage erfolgt (im Magistrat) als Nachtragsvorlage, da die Abstimmung mit der Kämmerei nicht mehr termingerecht erreicht werden konnte.