Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0175Ausgegeben am 08.03.2012

Eing. Dat. 08.03.2012

 

 

 

 

 

Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels)
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 076/12 (Dez. I / Ämter 30 / 60 / 80) vom 07.03.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Den Inhalten der in der Anlage beigefügten „Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels)“, „Letter of Intent“, der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main vom 27.02.2012 wird zugestimmt.

2.
Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über den
Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach durch die Stadt Frankfurt am Main zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels sowie zur Umsetzung des übrigen Inhalts der unter 1) genannten Vereinbarung einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:

 

Aufgrund der Vereinbarung vom 15. Juni 1999 haben die Städte Offenbach und Frankfurt eine Kooperation zur Entwicklung des gemeinsamen Stadtteils Kaiserlei aufgenommen. Leitidee dieser Vereinbarung ist der Ansatz, dass integrative und Gemeindegrenzen überschreitende Konzepte notwendige Voraussetzung für eine positive Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei sind und beide Städte - im Rahmen ihrer Möglichkeiten -  hierfür die finanziellen und verwaltungsmäßigen Ressourcen bereitstellen.

 

Zwischen den Städten Offenbach und Frankfurt besteht Einigkeit darüber, dass eine anforderungsgerechte Modernisierung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur ein Erfolgsfaktor für eine positive Perspektive des Kaiserleigebiets darstellt. Ein elementarer Bestandteil für ein leistungsfähiges Verkehrssystem rund um den Stadtteil Kaiserlei ist der Rückbau des Kaiserleikreisels und anschließende Herstellung von zwei getrennt geführten Kreuzungen. Grundlage hierfür ist der Planungsentwurf der Stadt Offenbach.

 

Anhand der im Tenor genannten verbindlichen Absichtserklärung (Letter of Intent), die von Vertretern beider Städte am 27.02.2012 unterzeichnet wurde, wurden die Grundsätze der vertraglich zu regelnden Einzelheiten festgelegt.

 

Sowohl der Eilantrag (mit dem gerichtlichen Aktenzeichen 3 B 391/12.N) als auch der Normenkontrollantrag (mit dem Aktenzeichen 3 C 396/12.N) zum B-Plan 799 der Stadt Frankfurt am Main sind am 17.02.2012 beim Hess. Verwaltungsgerichtshof eingegangen.

 

Der Grundstückskaufvertrag über den Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach durch die Stadt Frankfurt am Main zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels sowie des übrigen Inhalts der unter 1) genannten Vereinbarung werden Gegenstand gesonderter Vorlagen.

Anlage 1:

Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels) vom 27.02.2012

 

Anlage 2:

Synoptische Darstellung der Handlungsschritte der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich B-Plan Honsellbrücke/ B-Plan Honsell-Dreieck/ Umbau Kaiserleikreisel

Verteiler:

13x HFB

  2x Minderheitenvertreter (HFB)

  1x Vertreter ALB (HFB)

13x UPB

  2x Minderheitenvertreter (UPB)

  1x Vertreter ALB (UPB)

  8x Fraktionen

  2x Stv.-Büro

 

Anlage 3:

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

Verteiler:

  8x Fraktionen

  2x Stv.-Büro