Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0182Ausgegeben am 19.04.2012
Eing. Dat. 19.04.2012
Bebauungsplan Nr. 627
- Senefelderstraße / Christian–Pleß-Straße –
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Errichtung einer Grundschule und einer Kindertagesstätte
Änderung des städtebaulichen Konzeptes
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Antrag
Magistratsvorlage Nr. 111/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung des Neubaus einer Grundschule und einer
Kindertagesstätte auf dem Gelände des ehem. MAN-Roland-Werks 1 in der
Christian-Pleß-Straße wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem städtebaulichen Konzept zur Umstrukturierung des ehem. MAN-Roland-
Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße ohne Schulstandort wird zugestimmt. Der
Magistrat wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
Nr. 627 auf Grundlage des neuen Konzeptes fortzusetzen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 (Anlagen 3 und 4) für das Gebiet des
ehemaligen MAN-Roland-Werks 1 zwischen Christian-Pleß-Straße,
Senefelderstraße und Gustav-Adolf-Straße, die dazugehörige Begründung
(Anlage 5) sowie die Vorprüfung des Einzelfalls und die Allgemeine Vorprüfung
gemäß UVPG (Anlage 6), jeweils in der Fassung vom 04.04.2012, werden zum
Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
(Nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu den Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1. nur zur
Kenntnis zu nehmen ist.)
Begründung:
Zu 1:
Gemäß Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 638 vom 04.11.2010 über das städtebauliche Konzept sollte im zentralen Bereich des ehem. MAN-Roland-Werks 1 eine Grundschule und eine Kindertagesstätte errichtet werden. Mit gleichem Beschluss wurde der Magistrat beauftragt, die Realisierung von Schule und Kindertagesstätte im Rahmen einer umfänglichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu prüfen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Prüfung wurde die EEG beauftragt.
Die vollständige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus. Die Zusammenfassung des Prüfberichtes ist dieser Vorlage beigefügt. (Anlage 1)
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass der Neubau einer Grundschule unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am Standort nicht sinnvoll ist.
Städtebaulich ist das Ergebnis zu bedauern. Im überarbeiteten städtebaulichen Konzept / Rahmenplan wurde die öffentliche Grünfläche vergrößert (s. 2.), was für das Gebiet eine positive Kompensation darstellt.
Die betrachtete Errichtung einer Kindertagesstätte als Teilumbau der Sheddachhalle mit Anbau im Mietmodell wie auch in Eigenregie ist ebenso unrealistisch. Gegebenenfalls ist die Umsetzung eines Neubaus im Stadtumbaugebiet in Eigenregie unter Einsatz von Fördermitteln je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sinnvoll, deshalb wird dies planungsrechtlich weiter ermöglicht.
Zu 2:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 28.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 für das Gelände des ehem. MAN-Roland-Werks 1 beschlossen.
Das Gelände befindet sich im „Senefelderquartier“, für das die Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2007 den städtebaulichen Rahmenplan im Rahmen des Förderprogrammes „Stadtumbau West“ beschlossen hat. Daraufhin wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement zusammen mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt, dessen Siegerentwürfe Grundlage für die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes wurden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 04.11.2010 der Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf Grundlage des mit der Grundstückseigentümerin abgestimmten städtebaulichen Konzeptes mit einem Standort für eine Grundschule zugestimmt.
Da die Umsetzung des Schulstandortes nicht wirtschaftlich darstellbar ist, wurde in Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin nunmehr ein geändertes städtebauliches Konzept erarbeitet. (Anlage 2)
Nun ist vorgesehen, im mittleren Teil des Geländes des ehem. MAN-Roland-Werks 1 nördlich ein Mischgebiet und südlich, analog zum bisherigen städtebaulichen Konzept, eine vergrößerte öffentliche Grünfläche festzusetzen. Diese öffentliche Grünfläche kann sowohl stadtklimatisch wie auch städtebaulich funktionell eine wichtige Funktion für das gesamte umliegende Quartier einnehmen, da bislang wenig entsprechend nutzbare Flächen zur Verfügung stehen.
Wie bisher soll die städtebauliche Umstrukturierung mit einer klaren Dreiteilung erfolgen.
Im westlichen Plangebietsteil im Bereich der Sheddachhalle sollen weiterhin folgende Nutzungen stattfinden:
- ein Lebensmittelmarkt und weitere Einzelhandelsnutzung zur Sicherung der Nahversorgung
- eine öffentlich zugängliche Fläche als Forum
- vor allem in den Obergeschossen: Büro- und / oder Ateliernutzungen und ausnahmsweise Wohnen
- soziale und kulturelle Einrichtungen
Im geänderten mittleren Plangebietsteil sollen nun folgende Bereiche etabliert werden:
- eine allgemein nutzbare öffentliche Grünfläche und
- ein Mischgebiet mit einer Mischung aus Wohn- und gewerblicher Nutzung
Im östlichen Plangebietsteil:
- ein allgemeines Wohngebiet mit
- zugeordneter Tiefgarage und
- einer privaten Wohnstraße
Das ca. 3 ha große Gelände erhält so eine städtebauliche Aufwertung und im Bereich der Grünfläche und der Nahversorgung wichtige Funktionen eines Quartierszentrums.
Zu 3:
Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 627 „Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des seit einigen Jahren brach liegenden Gewerbe-standorts MAN-Roland Werk 1 in der Christian-Pleß-Straße zu schaffen. Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, die zum Teil unter Denkmalschutz stehende Industriebrache zu veräußern und einer ökonomisch tragfähigen baulichen Nutzung zu zuführen. Im Plangebiet sollen neben Misch- und Wohnbauflächen auch Flächen für großflächigen Einzelhandel zur Nahversorgung und weitere dem Gebiet dienende Nutzungen entstehen. Hierzu soll in einem Teilgebiet ein Sondergebiet festgesetzt werden. Wesentliche Teile der vorhandenen denkmalgeschützten Bauten (Sheddachhalle) sollen erhalten werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 627 soll das städtebauliche Konzept in die verbindliche Bauleitplanung überführt werden. Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 5) entnommen werden.
Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt. Auf Grund der Vorprüfung des Einzelfalls und der Vorprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (siehe Anlage 6) wird die Einschätzung getroffen, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Daher wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.
Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die förmliche Beteiligungsphase. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Anlagen: |
1) Zusammenfassung der vergleichenden Wirtschaftlichkeitsstudie des Neubaus von Schule und Kita auf dem ehem. MAN-Gelände 2) Städtebauliches Konzept / Rahmenplan 3) Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung |
4) Bebauungsplanentwurf - Textliche Festsetzungen |
5) Begründung 6) Allgemeine Vorprüfung
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Verteiler: 13 x HFB 2 x Minderheitenvertreter (HFB) 2 x Vertreter (ALB) 13 x UPB 2 x Minderheitenvertreter (UPB) 2 x Vertreter (ALB) 8 x Fraktionen 4 x Stv.-Büro
Hinweis: |
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung einer Schule und einer Kita auf dem ehem. MAN-Gelände sowie die Stadtklimatische Untersuchung, das Einzelhandelsgutachten, das Verkehrsgutachten und die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 627 aus. |