Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0197Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH
hier:
Betrauungsakt
Antrag Magistratsvorlage Nr. 170/12 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH, Amt 20) vom 06.06.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Betrauungsakt in der im Entwurf beigefügten Form für die Klinikum Offenbach GmbH wird beschlossen.


Begründung:

 

Für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft – wie die Klinikum Offenbach GmbH – sind alle Zuwendungen, insbesondere Defizitausgleiche, aber auch mittelbare Vorteile, wie die Übernahme von Bürgschaften, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts und diese sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

 

Die EU-Kommission hat Kriterien aufgestellt, wann es sich bei diesen Ausgleichszahlungen um mit dem Europarecht zu vereinbarende Zuwendungen handelt. Im Bereich der Krankenhäuser wird so unter bestimmten Bedingungen eine beihilfeunschädliche Ausgestaltung von Leistungen der öffentlichen Hand an deren Krankenhäuser ermöglicht, soweit diese Leistungen von allgemeinem, wirtschaftlichem Interesse (= Leistungen der Daseinsvorsorge) erbringen.

 

Insbesondere sind folgende Kriterien zu erfüllen, um eine Beihilfeunschädlichkeit herzustellen:

 

  • Vorliegen einer Betrauung

 

  • Objektive Festschreibung der Kostenparameter

 

  • Beachtung des Verbots der Überkompensation

 

  • Zeitliche Beschränkung der Beauftragung auf zunächst zehn Jahre

 

Gemäß § 3 des Hessischen Krankenhausgesetzes obliegt der Stadt Offenbach am Main die Sicherung der Krankenhausversorgung in ihrem Gebiet (Sicherstellungsauftrag).

 

Diesen Sicherstellungsauftrag erfüllt die Stadt Offenbach seit vielen Jahren durch den Betrieb eines Krankenhauses der Maximalversorgung am Standort Starkenburgring 66 im Stadtgebiet.

Bis zur Ausgründung wurde das Krankenhaus als städtischer Eigenbetrieb der Stadt Offenbach am Main betrieben. Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde der städtische Eigenbetrieb durch eine Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz an die Klinikum Offenbach GmbH überführt.

 

Im Rahmen des Ausgliederungsvertrages ist festgelegt, dass der gesamte Krankenhausbetrieb mit allen Rechten und Pflichten an die Klinikum Offenbach GmbH überführt wird.

 

Die Stadt Offenbach bedient sich seit der Ausgründung des Eigenbetriebes zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages bezüglich der Gesundheitsfürsorge als Teil der Daseinsfürsorge der Klinikum Offenbach GmbH.

 

In der Satzung der Klinikum Offenbach GmbH ist als Ziel des Unternehmens die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere durch bedarfs- und leistungsgerechte, ambulante und stationäre Krankenversorgung der Bevölkerung durch den Betrieb eines Krankenhauses der Maximalversorgung im Rahmen des Hessischen Krankenhausrahmenplanes festgeschrieben. Unternehmensgegenstand ist also der Betrieb eines Großklinikums. Unternehmensgegenstand ist außerdem die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Krankenhausberufen.

 

Die Klinikum Offenbach GmbH ist von Beginn an in den Krankenhausrahmenplan des Landes Hessen als Krankenhaus der Maximalversorgung aufgenommen.

 

Im Rahmen des jährlichen Feststellungsbescheides werden die Bettenzahlen festgestellt. Im Rahmen dieses Versorgungsauftrages ist die Klinikum Offenbach GmbH mit dem ärztlichen, pflegerischen, technischen und wirtschaftlichen Betrieb des Krankenhauses betraut.

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versorgungsauftrags erbringt die Klinikum Offenbach GmbH diverse Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse. Hierzu zählen insbesondere:

 

1. Medizinische Versorgungsleistungen:

 

a)    Medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in der Klinikum Offenbach GmbH stationär behandelten Patienten und Patientinnen mit allen dazugehörigen Einzelleistungen,

 

b)    medizinisch zweckmäßige und ausreichende Untersuchungen und Behandlungen der in der Klinikum Offenbach GmbH ambulant versorgten Patienten und Patientinnen mit allen dazugehörigen Einzelleistungen.

 

 

2. Notfalldienste:

 

a)    Gewährleistung der ständigen Aufnahme- und Dienstbereitschaft,

 

b)    Bereitstellung von Notärzten für den Rettungsdienst.

 

3. Unmittelbar mit diesen Haupttätigkeiten verbundene Nebenleistungen wie:

 

a)    Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Krankenhausberufen,

 

b)    Ausbildung von Fachärzten und Fachärztinnen im Rahmen der Anerkennung als akademisches Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt,

 

c)    Betrieb einer Krankenhausapotheke,

 

d)    Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Parkraum für Betriebs-angehörige,

 

e)    Sicherstellung des Betriebes eines Mitarbeiterrestaurants.

 

Diese Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden auf der Grundlage der sich aus der Aufnahme der Krankenhäuser in den Krankenhausrahmenplan des Landes Hessen ergebenden Rechte und Pflichten erbracht.

Die Klinikum Offenbach GmbH erbringt diese genannten Dienstleistungen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung als Bestandteil der Daseinsfürsorge in einem Umfang, den ein rein „privater“ – sprich rein wirtschaftlich und auf Gewinnerzielung ausgerichteter – Betreiber nicht betreiben würde. Für Krankenhäuser der Maximalversorgung ist festzustellen, dass die Refinanzierung einiger Bereiche der Medizin in den Vergütungssystemen weiterhin nicht ausreichend abgebildet ist und diese daher weiterhin unterfinanziert sind. Als Krankenhaus der Maximalversorgung bietet die Klinikum Offenbach GmbH ein breit gefächertes Behandlungsangebot, das Spezialisten für jede Erkrankung bereithält. Aus der gesellschaftlichen Aufgabe eines kommunalen Maximalversorgers ergibt sich, dass sich die Klinikum Offenbach GmbH hierzu auch in Geschäftsfeldern engagiert, die aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht oder nicht in diesem Umfang ein Angebot an die Bevölkerung nahelegen würden.

 

Zur Rechtsformänderung und zur Finanzausstattung der Klinikum Offenbach GmbH sind in der Vergangenheit entsprechende Beschlüsse durch die zur Entscheidung berufenen Gremien der Stadt Offenbach gefasst worden.

 

Zuwendungen und die Übernahme von kommunalen Bürgschaften wurden ebenfalls durch entsprechende Beschlussfassung und/oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde legitimiert.

 

Die Steuerung, Überwachung und Transparenz der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Klinikum Offenbach GmbH erfolgte und erfolgt auch künftig durch Haushaltspläne, Wirtschaftspläne und die jeweilige Beschlussfassung im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses.

 

Hinsichtlich der Zuwendungen und der Übernahme kommunaler Bürgschaften in der Vergangenheit erfolgte zudem regelhaft eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Aus dem Ausgliederungsvertrag und der GmbH-Satzung sowie aus der Beschlussfassung der zur Entscheidung berufenen Gremien der Stadt Offenbach ergibt sich, dass die Aufgabe der Daseinsfürsorge und damit eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse an die Klinikum Offenbach GmbH rechtsverbindlich im Sinne eines mehrstufigen Betrauungsaktes übertragen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass das bisher hinsichtlich geleisteter Zuwendungen der Stadt Offenbach am Main gegenüber der Klinikum Offenbach GmbH praktizierte Verfahren, sei es in Form von Ausgleichszahlungen oder im Rahmen der Übernahme von kommunalen Bürgschaften, bereits die beihilferechtlichen Anforderungen im Grundsatz erfüllt.

 

Zur weiteren Erhöhung der Transparenz und zur Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sollte die Betrauung in einem einheitlichen Dokument zusammengefasst werden. Darüber hinaus ist die Betrauung zunächst auf zehn Jahre zu beschränken, nach deren Ablauf kann aber über eine Verlängerung entschieden werden.

 

Entsprechend wird der Beschluss des beigefügten Betrauungsaktes in einem klarstellenden Sinne empfohlen.

 

Anlage