Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0204Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels
hier: Grundsatzbeschluss und Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben
         gemäß § 100 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/12 (Dez. I, Amt 60) vom 06.06.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Realisierung „Umbau des Kaiserleikreisels“ einschließlich Umbau bzw.
    Neubau der weiterführenden Straßen (Strahlenbergerstraße, Verlängerung
    Berliner Straße / Kaiserleiallee) auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Durth
    Roos Consulting GmbH (DRC), Darmstadt erstellten und von Hessen Mobil –
    Straßen- und Verkehrsmanagement mit Prüfvermerk versehenen Kostenschätzung
    mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 26.561.000,00 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen
    zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Gesamtkosten i.H.v. 26.561.000,00 € sind in der mittelfristigen Finanzplanung der
    Stadt Offenbach bei dem USK 63000.96870 „Umbau Kaiserleikreisel (12.04.01)“ durch
    die Einstellung von  Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

    Außerplanmäßige Mittel 2012:                700.000,00 €
    Haushaltsplan 2013:                              1.300.000,00 €
    Haushaltsplan 2014:                             8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2015:                             8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2016:                             8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2017:                                561.000,00 €
    Gesamt:                                                 26.561.000,00 €

    Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 26,561 Mio € wird wie folgt gesichert:
    Der Umbau der Anschlussstelle unterliegt der Kostenteilung gemäß §12 Abs. (3)
    Bundesfernstraßengesetz. Der vom Bund zu übernehmende Kostenanteil beträgt
    demnach ca 5,841 Mio €. Die zu erwartenden Zuwendungen des Landes Hessen nach
    GVFG betragen 10,812 Mio, nach FAG 1,153 Mio €. Die zugesagte Beteiligung der
    Stadt Frankfurt beträgt 8,775 Mio €.

4. Für die Erstellung der erforderlichen Planungs- und Kostendaten werden gemäß § 100
    HGO bei dem USK 63000.96870 „Umbau Kaiserleikreisel (12.01.04)“, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.04 außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000,00 €
    bewilligt.

    Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben in gleicher
    Höhe bei dem USK 63100.96000 „Erschließung Bürgel Ost“. Diese Umsetzung ist im
    Nachtragshaushalt 2012 vorzunehmen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen
    der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme und für die außerplanmäßigen Mittel vorliegen.
    Diese Vorgehensweise ist mit dem Regierungspräsidium Darmstadt vorabgestimmt.


Begründung:


Der Rückbau des Kaiserleikreisels zu einer Kreuzung ist Bestandteil eines 1999 gemeinsam mit der Stadt Frankfurt durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Der hieraus entstandene städtebauliche Entwurf ist Grundlage des zwischen der Stadt Offenbach am Main und Frankfurt am Main abgeschlossenen Vertrages zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei (DS I (A) 487 vom 29.04.1999). Der Rückbau des Kreisels ist darin als gemeinsames Entwicklungsziel vereinbart. Zur Erreichung des hierfür erforderlichen Planungs- und Baurechtes wurde von der Stadt Offenbach am Main die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 19.07.2000.

 

In Abstimmung mit dem Land Hessen hat die Stadt Offenbach 2009 ein Verkehrs-gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit des Kreisels unter den veränderten Rahmenbedingungen wie Neubau der EZB-Bank, Neubau der Mainbrücke Ost durch die Stadt Frankfurt und Hafenentwicklung in Offenbach zu überprüfen, sowie festzustellen, ob die seinerzeit im städtebaulichen Wettbewerb entwickelte Verkehrslösung auch unter den geänderten Rahmenbedingungen funktionstüchtig ist.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die heutige Anschlusstelle im Kreisel zukünftig nicht mehr leistungsfähig sein wird und dass der im Wettbewerb vorgesehene Umbau des Kreisels auch unter Beachtung verschiedener Varianten den zukünftigen Anforderungen genügt. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet den Umbau des eigentlichen Kaiserleikreisels sowie den Neubau bzw. Umbau der für eine funktionstüchtige Lösung erforderlichen weiterführenden Straßen (Strahlenbergerstraße, Berliner Straße / Kaiserleipromenade). Im Zuge des Umbaus des Kreisels, an dem sich der Bund anteilig beteiligt (siehe unten), wird der Kreisverkehr zurückgebaut. Es werden von und zu der A 661 neue Rampen errichtet, die in zwei getrennten Kreuzungen an der Strahlenbergerstraße (Ost und West) anschließen. Weiterhin sind folgende Bereiche um- bzw. neu zu bauen: Die bisher im Kreisverkehr angebundene Berliner Straße wird separat unter der A 661 durchgeführt. Die bereits auf einem Teilabschnitt zwischen Warschauer Straße und Amsterdamer Straße teilausgebaute Kaiserleipromenade ist vollständig auszubauen und nach Westen bis zur Strahlenbergerstraße zu verlängern. Die Strahlenbergerstraße, die zwischen den o.g. Straßen bereits teilumgebaut ist, wird zwischen neuer Anschlussstelle A 661 und der Einmündung der verlängerten Kaiserleipromenade ebenfalls endausgebaut.

 

Der Bund hat nach Prüfung des Verkehrsgutachtens und Prüfung der durch das Büro DRC aufgestellten Kostenschätzung eine Kostenbeteiligung am Umbau des Knotenpunktes entsprechend § 12 Abs. (3) Bundesfernstraßengesetz bestätigt. Die Kostenteilung sowie Planung und Bau werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main geregelt. Demnach übernimmt der Bund 41,6 % der Kosten des eigentlichen Kreiselumbaus in Höhe von rd. 5,841 Mio. Euro.

 

Mit dem Land Hessen (Hessen Mobil und Ministerium für Wirtschaft und Verkehr) wurden im Vorfeld Gespräche geführt, die im Ergebnis den Umbau des Kreisels als gemeinsames Ziel bestätigen und die Beteiligung des Landes an den Kosten des Kreiselumbaues und den für das Funktionieren des Verkehrssystems erforderlichen weiterführenden Straßen (Verlängerung der Berliner Straße, Endausbau Strahlenberger Straße) durch GVFG- und FAG-Mittel ebenfalls in Aussicht stellen.

 

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (DS I (A) 0175) wird die Übernahme der nach Abzug der Beteiligung des Bundes und der GVFG- und FAG-Fördermittel bei der Stadt Offenbach verbleibenden Kosten durch die Stadt Frankfurt geregelt. Demnach erwirbt die Stadt Frankfurt Grundstücke im neuen Stadtteil Kaiserlei in einer Größenordnung von 5 Mio. Euro. Desweiteren gewährt die Stadt Frankfurt einen verlorenen Baukostenzuschuss in Höhe von 3,775 Mio. Euro. Der Verkaufserlös sowie der verlorene Baukostenzuschuss sind zweckgebunden zur komplementären Finanzierung des kommunalen Anteils am Umbau des Kaiserleikreisels zu verwenden. Der hierfür erforderliche Kaufvertrag ist derzeit in Vorbereitung.

 

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel i.H.v. 700.000,00 € ist erforderlich, um die Vergabe der notwendigen Ingenieurleistungen für die Erstellung der Planungs- und Kostendaten in 2012 zu realisieren.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen das Verkehrsgutachten sowie die Kostenermittlung und die Verwaltungsvereinbarung aus.

 

Anlage

Übersichtslageplan Städtebaulicher Entwurf

Übersichtsplan Kostenteilung

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro