Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0225Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012




Bebauungsplan Nr. 635
- „Vorderwaldweg“ -
1.  Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2.  Beschluss über den Plan als Satzung
3.  Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/12 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 08.08.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.  
Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
      und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1.1 Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für
      Denkmalpflege zu beteiligen und bei archäologischen Funden die
      Denkmalschutzbehörde einzuschalten werden berücksichtigt (siehe Seite 2 der
      Anlage 3 und Seite 3 der Anlage 5).
1.2 Die Hinweise der Fraport AG werden zur Kenntnis genommen (siehe Seite 3
      der Anlage 3 und der Seite 5 der Anlage 5).
1.3 Die Hinweise der Deutschen Telekom AG, der NRM Netzdienste RheinMain
      GmbH, des Planungsverbandes Frankfurt/Rhein-Main, der RWE Westfalen-
      Weser-Ems Netzservice GmbH und des Zweckverbands Wasserversorgung
      werden zur Kenntnis genommen (siehe Seite 3 bis 4 der Anlage 3).
1.4 Die Anregung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die überbaubare
      Fläche des Grundstückes „Vorderwaldweg 39“ den Festsetzungen des
      Grundstücks „Vorderwaldweg 41“ anzupassen wird berücksichtigt (siehe Seite 4
      der Anlage 3).
1.5 Der Hinweis von Hessen Forst (Forstamt Langen), dass durch die Erweiterung
      der überbaubaren Flächen bis zu einem Waldabstand von 20 m der
      Waldabstand zum Hochwald nicht mehr ausreichend ist und ein
      Gefährdungspotential durch umstürzende Bäume bringt, führt zu keiner
      Änderung (siehe Seite 5 der Anlage 3 und Seite 5 der Anlage 5).
1.6 Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt zum
      Siedlungsbeschränkungsbereich, zur Planbereichslage innerhalb der
      Tagschutzzone 2 und der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens, zum
      Grundwasserschutz, zur Wasserversorgung, zu Bodenschutz/Altlasten, und
      zum Lärmschutz werden zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt
      (siehe Seite 5 bis 8 der Anlage 3 sowie Seite 5 bis 9 der Anlage 5).
1.7 Die Hinweise des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität zu den Themen
      Naturschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz und Energie,
      Altlasten/Bodenschutz sowie Gewässerschutz werden zur Kenntnis genommen
      (siehe Seite 3 der Anlage 5).

1.8 Die Stellungnahme des Rechtsanwaltes Haack, der die Eheleute Bettina und
      Fabian Simon vertritt, betreffend die überbaubaren Grundstücksfläche, der
      zulässigen Geschosszahl, die Firstrichtung, die Dachgestaltung und die
      Fassadengestaltung wird gefolgt (siehe Seite 10 bis 16 der Anlage 3).
1.9 Die Einwendungen des Grundstückseigentümers (Vorderwaldweg 18), Herrn
      Peter Keller, betreffend den derzeitigen, auf der westlichen Grundstücksseite
      befindlichen Pkw-Stellplatz und den Waldabstand führen zu keinen Änderungen
      nach erfolgter Prüfung (siehe Seite 10 der Anlage 5).

2.   Beschluss über den Plan als Satzung
      Der Bebauungsplan Nr. 635 „Vorderwaldweg“ (Anlage 1 in der Fassung vom
      30.07.2012) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51
      HGO als Satzung beschlossen.

3.   Begründung zum Bebauungsplan
      Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2)
      in der Fassung vom 30.07.2012 beigefügt.


Begründung:

 

Zu 1:

Während der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 24.11.2010 bis 23.12.2010 und der erneuten Offenlage vom 21.05.2012 bis 05.06.2012 aufgrund der Änderungen des Bebauungsplanentwurfes nach den Stellungnahmen der ersten Offenlage einschließlich der parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB wurden die in der Anlage 6 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage haben zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes geführt. Diese sind in der Anlage 4 dokumentiert. Die Inhalte aller Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in den Anlagen 3 und 5 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Dieser Bebauungsplan ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung einzuordnen. Die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt mit ca. 14.528 m² unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m² (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB), so dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gegeben sind.

 

Im Zeitraum vom 19.07.2010 bis 13.08.2010 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde mit Schreiben vom 30.07.2010 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2010 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.11.2010 bis einschließlich 23.12.2010 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 16.11.2010 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung und weitere umweltbezogene Informationen zum Thema Schall.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2010 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen haben zu mehreren Änderungen im Planentwurf, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung geführt (siehe Anlage 4). Damit war eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungen nicht berührt waren, wurde die Beteiligung auf die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Die Öffentlichkeit wurde ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 11.05.2012 über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet. Die erneute Beteiligung nach
§ 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 21.05.2012 bis einschließlich 05.06.2012 durchgeführt. Die während dieser Offenlage eingegangenen Stellungnahmen haben zu keinen wesentlichen Änderungen im Bebauungsplan geführt.

 

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 30.07.2012 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach
§ 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

Anlagen:

1. Bebauungsplan

2. Begründung zum Bebauungsplan

3. Auswertung der Stellungnahmen zur 1. Offenlage (Stand: 12.03.2012)

4. Dokumentation der Änderungen nach der 1. Offenlage

5. Auswertung der Stellungnahmen zur 2. Offenlage (Stand: 30.07.2012)

6. Kopien der Stellungnahmen aus beiden Offenlagen

 

Hinweis: Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Anlage 6 (Kopien der Stellungnahmen) aus.

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro