Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0226Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012






Aufnahme eines Kredites bei der Bayerischen Landesbank
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Aufnahme eines Kredites wird unter Anerkennung nachstehender Bedingungen genehmigt:

Geldgeber                        Bayerische Landesbank, München
Verwendungszweck      Kapitalaufstockung Klinikum Offenbach GmbH
Kreditbetrag                     EURO 30 Mio.
Laufzeit                            21.06.2012 bis 23.06.2014
Zinssatz                           0,985 %
Auszahlungskurs           100 %


Begründung:

Um die im Haushalt 2012 veranschlagte Kapitalaufstockung des Klinikums Offenbach GmbH zur Zahlung zu bringen, wurde am 21.06.2012 bei der Bayerischen Landesbank ein endfälliges Darlehen über 30 Mio. € mit einer zweijährigen Laufzeit aufgenommen.

 

Die Kreditaufnahmebestätigung der Bayerischen Landesbank setzt einen Einzelbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Kreditaufnahme voraus.

 

Die Kreditaufnahme liegt im Rahmen der für die  Haushaltssatzung 2012 erfolgten Genehmigung  der Aufsichtsbehörde nach § 103 Abs. 2 HGO. Die nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO erforderliche Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme wird eingeholt.