Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0241Ausgegeben am 06.09.2012

Eing. Dat. 06.09.2012

 

 

 

 

Umgestaltung Stadthof

hier:  Teil I: Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umgestaltung Stadthof“   
  gemäß § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
  Offenbach am Main (StrBS); und Teil II: Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 310/12 (Dez. I, Amt 60) vom 05.09.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Teil I:

1.         Der Umgestaltung des Stadthofs, nach der vom Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg i. Br. erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kosten-berechnung, abschließend mit 2.705.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel für die investive Maßnahme in Höhe von 2.705.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 06300.94180 "Sanierung Stadthof - Aktive Kernbereiche (12.01.01)", SK 09520000, Projekt 101010000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2011:     815.000,00 €

Haushaltsplan 2012:                          0,00 €

Haushaltsplan 2013:          1.890.000,00 €

Gesamt:                               2.705.000,00 €

 

Im Nachtrag 2012 ist die Verpflichtungsermächtigung von derzeit 815.000,00 € auf 1.890.000,00 € zu erhöhen.

 

Die erforderlichen Änderungen der Haushaltsmittel und der VE sind im Nachtrag 2012 und im Haushaltsplan 2013 vorzunehmen.

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Land Aktive Kernbereiche (USK 06300.36100): 1.805.000,00 €

Straßenbeiträge (USK 06300.35000):                                             195.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                              705.000,00 €

Gesamt:                                                                                             2.705.000,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 62.818,03 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.         Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung u Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 24.466,03 €/pa. Dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten.

 

Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51020 „Instandhaltung von Straßen und Wegen“  SK 61650002, Produkt 12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

6.         Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

7.         Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau des Stadthofes die Mischverkehrsfläche einschließlich aller Teileinrichtungen gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS als Fußgängerzone eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für alle Teileinrichtungen.

 

Teil II:

1.         Der Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 35.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltungsmaßnahme in Höhe von

35.000,00 € werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 58000.51010  "Instandhaltung von Park- und Gartenanlagen (13.01.01)", SK 61650003, Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsplan 2013:                35.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main tritt nach dem Beschluss des „Integrierten Handlungskonzepts Aktive Innenstadt Offenbach“ in die Realisierungsphase des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Kernbereiche“ ein. Innerhalb dieses Programms sollen öffentliche und private bauliche Maßnahmen, begleitet von Veranstaltungen, Kampagnen etc. die Gestaltqualität, Funktion und das Image der Offenbacher Innenstadt stärken. Hierzu stehen öffentliche Fördermittel bereit.

 

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.05.2010, DS I (A) 585, über das integrierte Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“ soll die Umgestaltung des Stadthofs als erste große Maßnahme umgesetzt werden.

 

In der Folge wurde für die Umgestaltung des Stadthofs im Jahr 2011 ein zweistufiger Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung zwischen den beiden Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe waren die Büros aufgefordert zwei Entwürfe - mit Einbezug der Pavillons und ohne Pavillons - abzugeben. In der StVV am 18.08.2011 wurde beschlossen, dass in der zweiten Stufe für die Umgestaltung des Stadthofs die Variante „Erhalt der Pavillons“ zugrunde gelegt werden soll. In der zweiten Stufe des Wettbewerbs wurde vom Preisgericht der Entwurf des Büros Stötzer Landschaftsarchitekten als 1. Sieger zur Umsetzung empfohlen. Im anschließenden VOF-Verhandlungsverfahren hat der Bewerber die höchste Punktzahl erreicht. Im Januar 2012 wurde das Büro Stötzer Landschaftsarchitekten mit der Entwurfsplanung auf Basis des Wettbewerbsentwurfs beauftragt.

 

1.  Beschreibung der Maßnahme

 

Lage/Planungsgebiet

Das Planungsgebiet für die Umgestaltung hat eine Gesamtfläche von ca. 6.750 m². Die durch die Tiefgarage unterbaute Fläche beträgt ca. 2.730 m². Die Flächen mit Erdanschluss liegen bei ca. 4.020 m². Der Stadthof ist Teil der Fußgängerzone, befindet sich direkt südlich des Rathauses und dehnt sich bis an die Frankfurter Straße aus. Nach Osten ist das Planungsgebiet durch die Herrnstraße begrenzt und endet am Abgang zur S-Bahn. Auf der westlichen Seite endet das Plangebiet am Westeingang des Rathauses/ Platz der Deutschen Einheit und dem ehemaligen IHK-Gebäude. Innerhalb des Platzes befinden sich zwei Pavillons, die im Zuge der Maßnahme erhalten bleiben.

 

Bestand/Ausgangssituation

Südlich des Rathauses liegt in einem Teilbereich unter dem Stadthof die Rathaus-Tiefgarage. Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Tiefgarage ist deren Betondecke auf der ganzen Fläche frei zu legen. Hierbei soll die Gelegenheit genutzt werden und die heute im Bereich des gesamten Stadthof uneinheitlichen und in großen Teilflächen sanierungsbedürftigen Belagsoberflächen, u. a. durch die Verwerfungen von Wurzeln, neu zu gestalten. Der zentrale Zugang zur Tiefgarage befindet sich in der Platzmitte, dieser wird im Rahmen der Tiefgaragensanierung verbreitert. Im östlichen und westlichen Pavillon befindet sich je ein Notausgang. Derzeit befinden sich auf dem Platz eine sanierungsbedürftige Brunnenanlage und drei unterschiedlich große Grünbeete die im Zuge der Sanierungsarbeiten der Tiefgarage entfernt werden müssen.

 

Entwurf

Der Entwurf für die Umgestaltung des Stadthofs sieht eine zusammenhängende Neugestaltung des gesamten Planungsgebiets vor. Ziel ist eine einheitliche und zeitgemäße Gestaltung, die der Bedeutung des Platzes als zentraler Teil der Fußgängerzone und eines Rathausvorplatzes angemessen ist. Durch die Umgestaltung soll der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Dabei soll die Wirkung des Stadthofes als multifunktional zu nutzende Drehscheibe mit hoher Fußgängerfrequenz und großer Aufenthaltsqualität Ziel der Planung sein. Die verschiedenen Veranstaltungen und Märkte sollen auch weiterhin auf dem neu gestalteten Stadthof stattfinden. Ebenso sind die verschiedenen Standorte für die Gastronomie im Außenbereich mit in die Planung einzubeziehen. Die Anbindung und Übergänge des Stadthofes an die umgebenden Stadträume wie den Platz der Deutschen Einheit, den Aliceplatz, den Hugenottenplatz und die Freibereiche vor dem Rathaus an der Berliner Straße müssen dabei besonders berücksichtigt werden, um den Platz in das Stadtgefüge einzubinden. Im südlichen Bereich sollen die Hochbeete entfallen, um so die Idee der großzügigen Gestaltung fortzusetzen und mehr Bewegungsraum und Flächen für Außengastronomie zu schaffen.

 

Im östlichen Bereich, vor dem Bürgerbüro, wird sich auch zukünftig an gleicher Stelle die heute vorhandene Spielfläche für Kinder befinden. Da die Fläche noch in einem respektablen Zustand ist, wird sie im Zuge dieses Projektes nicht verändert.

 

Belag/Oberfläche

Wesentliches Gestaltungselement des umgestalteten Stadthofs ist der zukünftige einheitliche Platzbelag. Insgesamt soll eine ebene großzügige Platzfläche entstehen. Um dieses zu erreichen, werden die bestehenden Stufen im Bereich des Polizeipavillons aufgelöst. Es entsteht eine durchgängige barrierefreie Platzebene. Im Bereich zwischen dem Polizeipavillon an der Westseite und dem Abgang in die TG besteht eine Höhendifferenz von ca. 50 cm. Um diese Höhendifferenz zu überbrücken und die Funktion der Eingänge am Polizeipavillon zu erhalten, ist an dieser Stelle eine Sitzbank vorgesehen. Die Sitzbank verläuft parallel zur Baukante des Polizeipavillons in NordSüd Richtung. Zukünftig wird auch der Anschluss des Platzes nach Westen zum Platz der deutschen Einheit ebenerdig erfolgen.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen wird dem Vorschlag des Wettbewerbsergebnisses, Natursteinplatten zu verwenden, nicht gefolgt, sondern ein neuer Platzbelag aus Betonsteinplatten mit kugelgestrahlter und imprägnierter Oberfläche empfohlen.

 

Die Großzügigkeit der Platzfläche wird durch großformatige Platten in den Maßen 50/100 erreicht. Die Farbe des Plattenbelages ist mittelgrau. Gegliedert wird die Fläche durch Plattenbänder, die sich in einem hellgrauen Ton abheben. Die großformatigen Platten befinden sich im Zentrum des Platzes und werden gerahmt durch Platten in derselben Materialität und Farbe, jedoch in kleinerem Format. Vorgesehen ist für diese Platten das Format 50 / 25.

 

Die Teilfläche im Westen zwischen Polizeipavillon und dem ehemaligen IHKGebäude auf der heute geparkt wird, soll im Rahmen der Umgestaltung ausgespart bleiben und nach der Sanierung der Tiefgarage vorerst mit dem heute vorhandenen Belagsmaterial bzw. mit kostengünstigem Verbundsteinmaterial wieder hergestellt werden. Ein Grund hierfür ist, dass in diesem Bereich in nächster Zeit mit Baustellenverkehr im Rahmen einer Neubebauung der CityPassage zu rechnen ist. Im Weiteren gibt es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Bereich CityPassage und ehemaliges IHKGebäude. Damit verbunden ist eine Nachnutzung des ehemaligen IHKGebäudes mit ggf. attraktiverer Nutzung im EG. Darüber hinaus besteht perspektivisch, nach Ablauf des Pachtvertrags mit der Polizei im Jahr 2015, die Chance, den Polizeipavillon anders zu nutzen und auch die dazugehörenden Stellplätze aufzulösen. Die Entscheidung, welche Gestaltung und welche Art von Plattenbelag dann für diesen Bereich zum Einsatz kommen sollen, hängt somit von der Entwicklung der nächsten Jahre ab.

 

Da in wesentlichen Abschnitten des Stadthofes Anlieferungsverkehr stattfindet etc. ist die Belastbarkeit der Oberflächenmaterialien und des Aufbaus auf diese Nutzungsansprüche ausgerichtet.

 

Bei der Auswahl des Materials und dessen Farbe wurden neben wirtschaftlichen und technischen Aspekten auch die Erkenntnisse des im Sommer 2011 erstellten Mikroklimagutachtens berücksichtigt. Im Gutachten wurde auf das Problem der Überhitzung des Platzes an heißen Sommertagen hingewiesen. Aus diesem Grund wurde auf die Ausführung des Belags in einem dunkeln Schiefer, wie ursprünglich im Wettbewerb vorgeschlagen, zugunsten eines hellen grauen Betonsteins verzichtet. Der gewählte Betonstein soll so viel Licht wie möglich reflektieren und sich im Gegensatz zu dunkleren Platten weniger stark aufheizen, ohne dabei eine wiederum negative Blendwirkung für die Passanten zu erzeugen. Ein noch hellerer Stein ist auch im Hinblick auf die Schmutzanfälligkeit nicht zu empfehlen.

 

Barrierefreiheit

Der zukünftige ebenflächige Plattenbelag erfüllt die Ansprüche an einen barrierefreien Platz, auch im Hinblick auf die Rutschfestigkeit der Oberfläche. Außerdem befinden sich im Platz keine störenden Treppenstufen mehr. Alle Übergänge in die umgebenden Platzbereiche sind barrierefrei. Als Führung für Blinde und Sehbehinderte dient ein taktiles Band im Bodenbelag, welches in direkter Linie, anknüpfend an den Markierungspunkt Frankfurter Straße bis zum Rathauseingang Süd, eingeplant ist. Das taktile Band hat eine Breite von 30 cm und ist aus dem für den Platz bestimmten Plattenmaterial vorgesehen. Ebenso weist ein taktiles Band die Führung von der Herrnstraße zum Bürgerbüro sowie zur SBahn Haltestelle Marktplatz.

 

Wassertische

Weitere wichtige Gestaltungselemente sind die langen Wassertische vor dem Rathausgebäude, die den Platz beleben und eine besondere Attraktion darstellen. Gleichzeitig sollen sie das Kleinklima auf dem Stadthof verbessern. Die Wassertische stehen vor der Südfassade des Rathauses und erstrecken sich über die ganze Länge beidseitig des Südeinganges zum Rathaus. Die Wassertische haben eine Höhe von ca. 35 cm. Sitzbänke „schweben“ über den Wassertischen und bieten so einen angenehmen Aufenthalt direkt daneben. Auf der Ebene der Wassertische befinden sich Wasserzuläufe und -düsen, die in unterschiedlichen Höhen Wasserfontänen erzeugen. Das Material der Wassertische ist Beton mit einer strukturierten Oberfläche.

 

Sitzgelegenheiten

Das Schaffen von unterschiedlichen attraktiven Aufenthaltsbereichen innerhalb des Platzes ist Ziel der Planung. Dazu gehören Aufenthaltsorte in der Sonne und im Schatten. Sitzgelegenheiten befinden sich im Bereich der Wassertische, auf der Ostseite des Polizeipavillons sowie unter der südlichen Platanenreihe und im südlichen Abschnitt des Stadthofes. Die Anzahl der Sitzmöglichkeiten in diesem südlichen Bereich ist am Bestand orientiert. Die Verteilung und Ausrichtung der Bänke ermöglicht eine Kommunikation untereinander und das Beobachten der Passanten auf dem Stadthof. Insgesamt erhöht sich die Anzahl der Sitzmöglich­keiten durch mehr Sitzgelegenheiten entlang der Südfassade des Rathauses im Vergleich zu heute. Es wird Bänke mit und ohne Rückenlehne geben sowie solche, die zusätzlich mit Armlehne ausgestattet sind. Unter dem Platanendach im Osten im Bereich des Spielplatzes ist vorgesehen, die vorhandenen Sitzbänke zu erhalten. Die heute vorhandenen Freisitze der Gastronomie im Bereich Stadthof Süd sowie um den Café-Pavillon finden auch zukünftig ihren Platz auf dem neugestalteten Platz.

 

Bäume

Innerhalb des Planungsgebietes stehen insgesamt 27 große Platanen. Der Baumbestand auf dem Stadthof soll soweit wie möglich erhalten bleiben.

Parallel zur Entwurfsplanung wurde, unter Einbindung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Dieses betrachtet sowohl den Zustand aller Platanen auf dem Stadthof wie auch die Auswirkungen durch die beiden Bauvorhaben „Sanierung Tiefgarage“ und „Umgestaltung Stadthof“. Weiterhin beinhaltet das Gutachten Baumschutzmaßnahmen für beide Bauvorhaben im Vorfeld und während der Baumaßnahme. Es ist vorgesehen, auch während der weiteren Ausführungsplanung und Bauphase einen externen Baumgutachter mit der Begleitung der Umsetzung zu beauftragen.

 

Aus dem Gutachten geht hervor, dass eine Platane im Bereich zwischen dem Café-Pavillon und der Stadtkirche sich im unmittelbaren Bereich des Baugrubenaus­hubes, der im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Tiefgarage notwendig wird, befindet und aufgrund des Eingriffs nicht erhalten werden kann. Ob die 5 Platanen südlich des Cafés erhalten bleiben können, entscheidet sich im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung Rathaustiefgarage“. Diese Bäume befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe des Baugrubenaushubes, der im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Tiefgarage notwendig wird. Der Entwurf für die Umgestaltung des Stadthofs geht derzeit vom Erhalt der Platanen aus.

 

Im Bereich südlich des Polizeipavillons ist die Neupflanzung von 5 zusätzlichen Säulenhainbuchen (Carpinus betulus „Frans Fontaine“) geplant. Mit dieser Baumreihe soll der grüne Rahmen um die südliche Baukante nach Westen ergänzt werden.

 

Um den Standort der Platanen zu verbessern, ist es vorgesehen, die Baumscheiben auf 2,5 m x 2,5 m als offene Baumscheibe zu vergrößern. Um den Versickerungsbereich und den Belüftungsbereich um die Baumscheiben darüber hinaus noch zu vergrößern, sieht die Planung um die Baumscheibe herum kleinere Platten mit höherem Fugenanteil vor. Die Platten sind mit Lochungen versehen.

 

Unterhaltungsmaßnahme „Standortverbesserung Bäume Stadthof“

Die geplante Unterhaltungsmaßnahme zur Standortverbesserung der Bäume auf dem Stadthof folgt den Empfehlungen des Baumgutachtens und soll begleitend zur Maßnahme Sanierung Stadthof durchgeführt werden. Im Zuge des Rückbaues der Beläge bietet es sich an, als standortverbessernde Maßnahme an den einzelnen Baumscheiben je nach Standortmöglichkeit eine Tiefenbelüftung einzubauen. Die Belüftung verfolgt das Ziel, die Wuchsbedingungen zu verbessern, die Baum­wurzeln in tiefere Bodenschichten zu lenken und dadurch Belagsanhebungen zukünftig zu reduzieren.

 

Grünflächen

Hinter den Wassertischen sind Grünbeete mit Gräsern und Stauden vorgesehen. Gestalterisch wird hier ein Akzent mit Pflanzen gesetzt, die das Thema „Wasser“ unterstützen. Gleichzeitig schaffen sie einen Abstand zur Fassade und den dahinter liegenden EG-Nutzungen im Rathaus. Gemeinsam sollen sie mit den Wassertischen und den neuen Baumstandorten südlich des Polizeipavillons das Mikroklima im Bereich des Stadthofs positiv beeinflussen.

 

Der Garten des Hausmeisters wird in ähnlicher Art und Größe wie heute wieder hergestellt.

 

Beleuchtung

Resultierend aus dem Wettbewerb, folgt die zukünftige Beleuchtung des Stadthofes einem Beleuchtungskonzept, welches den zukünftigen Lichtmasterplan der Stadt Offenbach berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes wird die gesamte Beleuch­tung erneuert. Das Beleuchtungskonzept unterscheidet sich in die Grundbeleuch-
tung als allgemeines Funktionslicht, das die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet und die Effektbeleuchtung, welche dem Platz eine individuelle Ausleuchtung zukommen lässt. Beide Elemente sind in die Lichtberechnung mit eingeflossen. Im Zuge der Planung wurden verschiedene Standards und Ausführungsvarianten insbesondere für die Effektbeleuchtung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Effizienz untersucht. Auf den im Wettbewerbsergebnis angedachten Umfang der Effektbeleuchtung wurde aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere auch im Hinblick auf die Folgekosten, verzichtet.

 

Zum Einsatz kommen Lichtstelen der Fa. Schredér, Modell „Modulum“ mit LED und einer Masthöhe von ca. 5,00 – 6,00 m in der Farbe anthrazit, die das zukünftige Grundgerüst der Beleuchtung bilden. Die Leuchten berücksichtigen die technischen und gestalterischen Ansprüche an eine Fußgängerzone sowie die Anforderungen an Energieeffizienz. Das Modell ermöglicht es, die erforderlichen Leuchtenstandorte möglichst gering zu halten. So kann die große zentrale Platzfläche weitestgehend frei von Einbauten gehalten werden. Zusätzlich besteht in diesem Bereich zukünftig nicht mehr die Gefahr, dass Leuchtenmaste umgefahren werden. Auch die Nutzung der Fläche bei Festen wird so unkomplizierter.

 

Die Effektbeleuchtung besteht aus verschiedenen Komponenten und trägt zur Betonung der besonderen Identität des Platzes auch bei Dunkelheit bei. Zur Effektbeleuchtung gehören Leuchtstreifen, die im Belag vorgesehen werden. Außerdem sollen die Sitzbänke entlang der Wassertische unterleuchtet werden. Für die Lichtstreifen im Boden und die Unterleuchtung der Wassersäule ist eine leicht schimmernde türkise Lichtfarbe angedacht. Außerdem ist es vorgesehen, die Kirche über Bodenstrahler zu beleuchten.

 

Verkehr/Erschließung/Stellplätze

Der gesamte Bereich des Stadthofes ist Fußgängerzone und wird analog zum Bestand durch Poller vor einer Befahrung durch PKW geschützt. Die Zufahrtsmöglichkeit für Anlieger zum Be und Entladen orientiert sich ebenfalls am Bestand. Die Vorfahrt für die Feuerwehr wurde nach deren Vorgaben eingeplant. Ebenso wird die Andienung für Müllfahrzeuge, Krankenwagen, Taxen etc. sowie für die Festveranstalter weiterhin wie im Bestand gewährleistet. Die PKWStellplätze im Bereich Polizeipavillon/West, sowie deren Zufahrt, bleiben erhalten. Die Zufahrt für den Müllsammelplatz am Rathaus bleibt ebenfalls erhalten.

 

Fahrradabstellplätze sind innerhalb des Planungsgebietes am östlichen Ausgang/ Bürgerbüro sowie am Südeingang des Rathauses vorgesehen. Die Anzahl der geplanten Fahrradständer orientiert sich am Bestand. Für die Fahrradabstellplätze sind feuerverzinkte Rundbügel vorgesehen. Die Fahrradständer am südlichen Eingang sind in Anpassung an die Farbe der sonstigen Ausstattungselemente (Leuchten, Bänke, Abfallbehälter) anthrazit lackiert.

 

 

 

Tiefgaragenabgang

Der Tiefgaragenabgang wird im Zuge der Sanierung der Tiefgarage verbreitert. Das heute vorhandene Stabgittergeländer wird durch eine neue Brüstung in Beton ersetzt. Für diese Brüstung soll im weiteren Projektverlauf, in Zusammenarbeit mit dem Klingspor-Museum, eine der Funktion als Tiefgaragenabgang und dem Stadthof angemessene künstlerische Gestaltung (z. B. Schriftzeichen) entwickelt werden. Hierdurch kann der Treppenabgang als gestalterisches Element ansprechend in die Umgestaltung integriert werden.

 

Bereits im Wettbewerb hat die Jury empfohlen, auf eine Überdachung des Tiefgaragenabgangs zu verzichten, da nach Ansicht der Jury durch ein solches Bauwerk die Optik des Gesamtplatzes negativ beeinflusst wird. Eine Überdachung ist ein Bauwerk, das sich aus gestalterischer Sicht räumlich nicht befriedigend einbinden lässt. Die ermittelten Mehrkosten für eine Überdachung in Höhe von ca.

 32.000,00 €  – 96.000,00 € lassen sich in den Projektkosten nicht abbilden. Entsprechend den Anforderungen an Treppen im öffentlichen Raum ist die Verkehrssicherheit des Treppenabgangs hinsichtlich Rutschsicherheit der Stufen und Geländer durch die bauliche Ausführung sowie durch die im öffentlichen Raum übliche Unterhaltung, wie Reinigung und Winterdienst gewährleistet. Die Ableitung des anfallenden Regenwassers erfolgt über Rinnen im Bereich der Treppenpodeste. Dementsprechend ist eine Überdachung der Treppe nicht erforderlich. Auch im Hinblick auf die künstlerische Gestaltung des Abgangs ist eine Lösung ohne Dach zu bevorzugen.

 

Festversorgung

Der Stadthof soll auch zukünftig Raum für unterschiedliche Nutzungen wie Märkte und Veranstaltungen mit Bühnen bieten. Heute findet die Festversorgung über einen Hauptverteiler für Strom und Wasser und ein daran anschließendes Leerrohrsystem und mehrere auf dem Stadthof verteilte fest installierte Verteilerschränke statt. Zusätzlich werden temporäre Verteilerschränke bei Festen aufgestellt. Der Hauptverteiler für Strom befindet sich heute seitlich des Eingangs vom Bürgerbüro, die Hauptabnahmestelle für Wasser befindet sich ebenfalls in diesem Bereich innerhalb des Grünbeets. Im Rahmen der Sanierung der Tiefgarage muss dieses Versorgungssystem entfernt werden. Das System wurde in der Vergangenheit von der Firma ERKO Klaus Kohlweyer GmbH aufgebaut.

 

Ziel einer zukünftigen Festversorgung mit Strom und Wasser ist es, sowohl gestalterisch eine bessere Lösung zu den heute vorhandenen Verteilerschränken zu schaffen als auch die heute bei Festen vorhandenen Kabel- und Schlauchbrücken (Stolperfallen) in den Laufrichtungen der Festbesucher weitestgehend zu vermeiden. Zusätzlich soll das Versorgungssystem analog wie beim Wilhelmsplatz städtisches Eigentum sein, damit zukünftig eine freie Auswahl der Festveranstalter, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Infrastruktur in Bezug auf die Wasser und Stromversorgung, erfolgen kann und für die Organisation der Märkte/Veranstaltungen ein unabhängiger Wettbewerb gewähr­leistet wird.

 

Gemeinsam mit der EVO wurde eine Mindestlösung für die Strom- und Wasserversorgung erarbeitet. Diese stellt eine den Festanforderungen entsprechende technische und für den Platz gestalterisch akzeptable Lösung dar.

 

Für die Wasserversorgung von Festveranstaltungen ist eine Ringleitung mit drei Entnahmestellen (Hydranten) vorgesehen. Um eine Verkeimung in den Leitungen auszuschließen, ist geplant die Pavillons als ständige Verbraucher am Ende dieser Leitung einzubinden. Die Stromversorgung der Feste soll zukünftig von einem neuen Hauptverteilerschrank aus über zwei mechanische Senkelektranten sowie drei Poller mit integrierten Stroman­schlüssen erfolgen. Die Verteilung zu den Endabnehmern (Festbeschicker) ist über ein Schacht- und Leerrohrsystem großflächig möglich. Ziel ist es, dass zukünftig Kabelbrücken weitestgehend entfallen können. Die Verteilung über das Leerrohrsystem ist Sache des Veranstalters.

 

Baugrund

Laut Bodengutachten wurden an einer Schürfstelle in der Auffüllung Belastungen festgestellt. Dieser Boden wurde als Z2 (Zuordnung nach LAGA) eingestuft und muss den Vorschriften gemäß entsorgt werden. Die anderen Bodenproben wurden nach LAGA Richtlinie Z 0 und Z 1.2 zugeordnet.

 

Bauzeit

Gemäß Stadtverordneten-Beschluss vom 26.08.2010 (DS I (A) 626/1 – Pkt. 6) ist zu beachten: „die Sanierungsarbeiten an der Rathaustiefgarage werden zurückgestellt, bis der geplante Wettbewerb zur Neugestaltung des Stadthofes abgeschlossen ist und die Planungen für die beiden Vorhaben aufeinander abgestimmt sind. Die Bauarbeiten sind ebenfalls entsprechend aufeinander abgestimmt auszuführen“. Entsprechend dem Beschluss werden die Bauzeiten der beiden Projekte aufeinander abgestimmt. Der Baubeginn der Tiefgaragen­sanierung ist für Anfang Februar 2013 vorgesehen. Der Baubeginn für die Umgestaltung Stadthof ist, in Abhängigkeit vom Bauablauf der Tiefgaragen­sanierung, für Mai 2013 geplant.

 

Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche“

Durch das Schreiben der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 25.10.2010 wurde die Umgestaltung des Stadthofes förderrechtlich im Sinne des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Kernbereiche“ bestätigt und die Bezuschussung durch das Hessische Ministerium für  Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) bewilligt. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich zu rund 2/3 der förderfähigen Kosten aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Auf Grund der Lage des Projektes im Innenbereich ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht kann festgestellt werden, dass mit der geplanten Umstrukturierung, der Anpflanzung von 5 Säulenhainbuchen südlich des Polizeipavillons und der Verbesserung der Standortbedingungen für die vorhandenen Platanen eine ökologische Aufwertung des Stadthofes erfolgen wird.

 

Die Notwendigkeit der Fällung der Platane im Bereich zwischen Café-Pavillon und der Stadtkirche aus technischen und baumstatischen Gründen ist nachgewiesen.

 

Sollte sich im Zuge der Aushubarbeiten südlich des Café-Pavillons ergeben, dass die dort stehenden 5 Platanen aus baumstatischen Gründen und wegen schlechter Zukunftsprognose nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erhalten werden können, empfehlen wir, diese ebenfalls zu roden und durch 5 weitere Säulenhain-buchen zu ersetzen. Auf diese Weise könnte am südlichen Rand des Stadthofes ein einheitliches Erscheinungsbild mit gleichaltrigen Bäumen geschaffen werden.“

 

Untere Wasserbehörde

Aus Sicht des Bereichs Wasserrecht bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten / Bodenschutz

Aus Sicht des Bereichs Altlasten / Bodenschutz kann den Ausführungen im Bodengutachten gefolgt werden.

 

Immissionsschutz

Aus Sicht des Bereichs Immissionsschutz bestehen keine Bedenken.  

 

Klimaschutz / Energie

Gegen das Vorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

Die Verwendung von LED-Leuchtmitteln als derzeit energiesparendste Beleuchtungsvariante wird begrüßt. Da die beiden Pavillons im Zuge der Platzumgestaltung nicht verändert werden, besteht bezüglich der Energieeffizienz dieser Gebäude jedoch weiterhin Handlungsbedarf.

Hinsichtlich des Belangs Lokalklima ist die Auswahl der Bodenplatten als geeigneter Kompromiss zwischen einer möglichst hohen Albedo (Lichtreflexion) zur Verminderung der Aufheizung und einer nicht zu hohen Blendwirkung für Passanten anzusehen. Die zusätzlichen Baumstandorte wirken sich günstig auf das Lokalklima aus.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die investive Maßnahme wurde vom Büro Stötzer Landschaftsarchitekten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
2.705.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 62.818,03 €.

 

Über die nicht investive Maßnahme zur Verbesserung der Baumstandorte wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 35.000,00 € abschließt. Die Unterhaltungskosten ändern sich durch diese Maßnahme nicht.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Der Umbau des Stadthofes löst für die Anlieger in dem genannten Abschnitt gem. § 11 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus. Die Satzung legt einen städtischen Anteil für Fußgängerzonen in Höhe von 50 % der beitragsfähigen Kosten fest. Daher ist der Stadthof gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS dementsprechend einzustufen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

2.705.000,--

./. nicht beitragsfähige Kosten

855.000,--

= beitragsfähige Kosten

1.850.000,--

./. Stadtanteil 50 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS

925.000,--

= Umlagefähige Kosten

925.000,--

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

730.000,--

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei dem Untersachkonto  06300.35000
„Straßenbeiträge San. Stadthof (12.01.01)“



195.000,--

Zuwendung Land Aktive Kernbereiche

1.805.000,--

Kreditmarktmittel

705.000,--

 

Anlage: Auszug aus der Stadtkarte

               Alternativbetrachtung vom 23.08.2012

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro