Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0348Ausgegeben am 20.03.2013

Eing. Dat. 06.03.2013

 

 

 

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach a.M. über Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 16.10.1997, bekanntgemacht am 07.11.1997

Antrag FDP vom 04.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Satzung wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abschaffung der Einschränkung der Herstellungspflicht

 

(1) Die Einschränkungsgebiete aller Offenbacher Zonen im Sinne des § 3 Abs.1 und 2
      der Stellplatzsatzung werden gestrichen.

(2) Die bisherige in Anlage 2 zur Stellplatzsatzung vom 16.10.1997 enthaltene
      graphische Darstellung der Einschränkungsgebiete entfällt.

§ 2 Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

(1) Diese Satzungsänderung tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen
      Bekanntmachung in Kraft.

(2) Für Genehmigungs- und sonstige Antragsverfahren, die im Zeitpunkt des
      Inkrafttretens dieser Satzungsänderung bereits anhängig und noch nicht
      entschieden waren, kann der Antragsteller die Entscheidung nach den
      materiellen Bestimmungen der zur Zeit der Antragstellung geltenden
      Stellplatzsatzung verlangen.

(3) Für genehmigungs- und sonst antragsfreie Vorhaben, deren rechtmäßige
      Ausführung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzungsänderung bereits
      begonnen und noch nicht abgeschlossen war, kann der Bauherr die Anwendung
      der materiellen Bestimmungen der zur Zeit des Baubeginns geltenden
      Stellplatzsatzung verlangen.

(4) Für Vorhaben, die innerhalb von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser
      Satzungsänderung im vorbenannten Sinne beantragt bzw. begonnen werden,
      besteht ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der materiellen Bestimmungen
      der Stellplatzsatzung vor Inkrafttreten dieser Satzungsänderung und der
      Anwendung der hiermit geänderten Satzung.

Begründung:

 

Die sogenannte „Einschränkung der Herstellungspflicht“ aus der Stellplatzsatzung erweist sich als ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Offenbach. Danach werden Investoren in bestimmten Stadtgebieten wie dem Kaiserlei und dem Hafen und weiten Teilen der Innenstadt in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, eine für sie erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu bauen. Dies hat bereits dazu geführt, dass Unternehmen wegen der Parkplatzeinschränkungen auf eine Ansiedlung verzichtet haben.

 

Unternehmen benötigen Parkplätze für ihre Mitarbeiter und Kunden, von denen viele aus verschiedensten Gründen die S-Bahn nicht nutzen können. Ergebnis der Regelung ist nicht der Umstieg auf die S-Bahn sondern vielmehr sinnloser Parkplatzsuchverkehr und wildes Parken auf der Straße.

 

Offenbach ist auf jede Gewerbeansiedlung angewiesen. Insoweit wird eine aktive und unternehmensfreundliche Ansiedlungspolitik benötigt. Die Aufhebung der „Einschränkung der Herstellungspflicht“ ist hierzu ein Baustein.